Grundlage Unterhalt eines Volljährigen fordern

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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wusel70
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Grundlage Unterhalt eines Volljährigen fordern

Beitrag von wusel70 »

Hallo, vlt kann mir jemandeine allg. Erklärung zu folgender Sachlage geben?

ein 18-jähriger lebt bei der KM, geht noch zur Schule. Die KM arbeitet. Sie lebt im Haushalt ihres Lebensgefährten und zahlt ( wenn überhaupt) Untermiete ( angeblich). Der Lebensgefährte selbst ist UH-Zahlender an seine Kinder erster Ehe. Zum Haushalt gehört der Bruder ( 24) des18-jährigen, der eine Ausbildung bei der Bundeswehr macht..also Einkommen hat.

Auf der anderen Seite ist der KV mit seiner neuen Frau. Zahlen Miete und die Ehefrau ist arbeitslos oder Geringverdiener ( beides < 500€).

Zählt jetzt bei der Berechnung NUR das Einkommen von KV und KM oder auch die Lebensumstände beider? Also ist es unrelevant, ob die Eefrau des KV arbeitslos ist und ob die KM in einer Partnerschaft lebt und auch ein weiterer Sohn im Haushalt geld verdient?

Darf der 18-jährige Spareinlagen besitzen?
ExDevil67
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Re: Grundlage Unterhalt eines Volljährigen fordern

Beitrag von ExDevil67 »

Der große Bruder ist raus bei der Betrachtung, der verdient eigenes Geld und kann sich selbst unterhalten.

Ob die KM nun offiziell Miete an ihren Lebensgefährten zahlt oder sich anderweitig an den Kosten für die Wohnung beteiligt ist afaik egal. Ihr steht ein Selbstbehalt vom eigenen Einkommen zu und da sind die Wohnkosten schon eingepreist.
Gleiches gilt für den Vater, wobei in seinem Fall die neue Ehefrau ebenfalls Unterhaltsansprüche hat. Da muss ich jetzt aber passen wem der Vater vorrangig zu Unterhalt verpflichtet ist. Seiner Frau oder dem volljährigen Kind das zur Schule geht.

Da wäre ggf zu beachten das sich die Rangfolge bei volljährigen Kindern schnell ändern kann, je nach Form der Ausbildung des Kindes.
winterspaziergang

Re: Grundlage Unterhalt eines Volljährigen fordern

Beitrag von winterspaziergang »

wusel70 hat geschrieben:Also ist es unrelevant, ob die Ehefrau des KV arbeitslos ist und ob die KM in einer Partnerschaft lebt und auch ein weiterer Sohn im Haushalt geld verdient?
der gut verdienende Bruder ist nicht für den Unterhalt des Sohnes des KV verantwortlich und kann diesem auch nicht die Unterhaltspflicht abnehmen
wusel70
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Re: Grundlage Unterhalt eines Volljährigen fordern

Beitrag von wusel70 »

@winterspaziergang...das ist ja auch völlig logisch. Es geht ja darum, das beide Elternteile unterhaltspflichtig sind, wenn der Sohn einfordert. und da ging meine Frage darauf, welche Grundlage dafür genommen wird..die Einkünfte pro Haushalt, indem halt auch der Bruder lebr oder pro Elternteil alleine. Trotzdem Danke für deine Wortmeldung

@ExDevil67..dankeschön. also muss ich mich mal noch schlau machen wir die Rankordnung wäre
yamato
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Re: Grundlage Unterhalt eines Volljährigen fordern

Beitrag von yamato »

Ein volljähriges bis 21 Jahre im Haushalt eines Elternteiles, welches eine allgemeinbildende Schule (keine Berufsschule) besucht ist priviligiert (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB)
und somit im ersten Rang.
Die Ehefrau ist entweder im zweiten oder im dritten Rang (§ 1609 BGB)

D.h. im Moment ist das vollj. Kind vorrangig solange es die Schule besucht.
Caedite eos! Novit enim Dominus qui sunt eius
wusel70
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Re: Grundlage Unterhalt eines Volljährigen fordern

Beitrag von wusel70 »

ja er geht aufs Gymnasium

ok vielen dank.
kunstler
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Re: Grundlage Unterhalt eines Volljährigen fordern

Beitrag von kunstler »

Wer macht denn sowas ?
wusel70
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Re: Grundlage Unterhalt eines Volljährigen fordern

Beitrag von wusel70 »

?????
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