Hallo,
M und F sind seit 15 Jahren verheiratet und mittlerweile seit 4 Jahren getrennt.
Vor 10 Jahren hatten sie "umgeschuldet". Alte Verbindlichkeiten, welche sowohl von M als auch von F veranlasst
waren wurden gebündelt, des weiteren hat sich M ein neues Kfz für 20000€ gekauft, weitere 50000€ wanderten
in die Immobilie der F hinein. Beide sind Darlehensschuldner.
Ab der Trennung hat allein F die monatlichen Raten iHv 700€ gezahlt.
M weigerte sich diese mitzutragen.
Jetzt wollen sich beide scheiden lassen; F möchte M an der Darlehenstilgung (diese ist mit einer Grundschuld auf ihrer Immo gesichert)
beteiligen.
Sie hat den § 426 BGB gefunden. Wenn sie nun von M verlangt, dass er ihr monatlich die Hälfte der Rate erstattet, kann dieser sich verweigern?
F ist bewusst, dass sie von dem Gesamtvolumen des Darlehens mehr profitiert hatte als M; mithin wurde ihre Immo wertgesteigert.
Angenommen sie käme M mit dem § 426 BGB, wie kann dieser schlimmstenfalls regaieren?
Schicksal eines gemeinsamen Darlehens nach Trennung
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Re: Schicksal eines gemeinsamen Darlehens nach Trennung
Na genauso wie vorher.Angenommen sie käme M mit dem § 426 BGB, wie kann dieser schlimmstenfalls regaieren?
Wenn M nicht freiwillig einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung zustimmt, bleibt nur noch, im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens einen Beschluss über die Auseinandersetzung des gemeinsamen Kredits zu beantragen.M weigerte sich diese mitzutragen.
Grüße, Susanne
Re: Schicksal eines gemeinsamen Darlehens nach Trennung
Wie ist es geendet ?
Re: Schicksal eines gemeinsamen Darlehens nach Trennung
So quasi über Nacht ... ich denke, da musst du deine professionelle Neugier noch etwas zügeln.Wie ist es geendet ?
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
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Re: Schicksal eines gemeinsamen Darlehens nach Trennung
Hallo,
danke für die bisherigen Antworten.
F plant nun folgendes: Sie möchte die Kredite alleine übernehmen und auch die kommenden Raten alleine zahlen.
Im Gegenzug soll ihr M, der mindetsens im Innenverhältbis freigestellt werden soll, den Neupreis des von ihm mit dem
Darlehen angeschafften Kfz sowie weitere ca. 10000€ (seine Altlasten) auszahlen.
Kann man das sooooo rechnen oder gibt es für solche Fälle andere Standartlösungen?
danke für die bisherigen Antworten.
F plant nun folgendes: Sie möchte die Kredite alleine übernehmen und auch die kommenden Raten alleine zahlen.
Im Gegenzug soll ihr M, der mindetsens im Innenverhältbis freigestellt werden soll, den Neupreis des von ihm mit dem
Darlehen angeschafften Kfz sowie weitere ca. 10000€ (seine Altlasten) auszahlen.
Kann man das sooooo rechnen oder gibt es für solche Fälle andere Standartlösungen?
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Re: Schicksal eines gemeinsamen Darlehens nach Trennung
Wenn das der tatsächliche Betrag (30.000 € - wenn ich richtig gerechnet habe) ist, den M während der Ehe "verursacht" hat, dann ist es doch in Ordnung das so zu rechnen. Nur weil die Eheparnter sich scheiden lassen, muss sich keiner der Beiden zum letzten "A..." entwickeln. Es kann vernünftig miteinander umgegangen werden. Aber M scheint ja mehr auf "Krawall" gebürstet zu sein, wenn er sich seit der Trennung nicht mehr an der Tilgung des Darlehens beteiligt.
Ich gebe aber zu bedenken: Sind beide Ehepartner Darlehensnehmer? Dann könnte es m.E. schwierig werden, dass die Bank M aus der Haftung entlässt, selbst wenn das Darlehens über eine Grundschuld im Grundbuch abgesichert wurde.
Ich gebe aber zu bedenken: Sind beide Ehepartner Darlehensnehmer? Dann könnte es m.E. schwierig werden, dass die Bank M aus der Haftung entlässt, selbst wenn das Darlehens über eine Grundschuld im Grundbuch abgesichert wurde.
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(Wissen ist Macht! - Ich weiß, dass ich nichts weiß)
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