Anteilsmäßiger Hauskauf bei unverheiratetem Paar

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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para13
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Anteilsmäßiger Hauskauf bei unverheiratetem Paar

Beitrag von para13 »

Angenommen ein paar lebt seit über 10 Jahren unverheiratet zusammen. Das von ihm bewohnte Haus wurde zusammen gekauft. Dem Mann gehören 90%, der Frau 10% des Hauses. Beide zahlten die Darlensraten zu je 50% ab. Nach der Trennung zieht die Frau aus. Der Mann kann den Kredit alleine nicht bedienen.
Ergo würde letztlich die Zwangsversteigerung durch die Bank drohen.

1 Frage: Hätte die Frau durch den 10%igen Anteil am Haus, der nach wie vor besteht, ein Vorkaufsrecht oder ähnliches?

2. Frage: Wenn die Frau nicht ausgezogen ist, sondern zusätzlich einen unbefristeten Mietvertrag mit Ihrem Mann abgeschlossen hätte, sähe die Rechtslage dann anders aus?

Vielen Dank!
SusanneBerlin
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Re: Anteilsmäßiger Hauskauf bei unverheiratetem Paar

Beitrag von SusanneBerlin »

para13 hat geschrieben:Angenommen ein paar lebt seit über 10 Jahren unverheiratet zusammen. Das von ihm bewohnte Haus wurde zusammen gekauft. Dem Mann gehören 90%, der Frau 10% des Hauses. Beide zahlten die Darlensraten zu je 50% ab. Nach der Trennung zieht die Frau aus. Der Mann kann den Kredit alleine nicht bedienen.
Ergo würde letztlich die Zwangsversteigerung durch die Bank drohen.

1 Frage: Hätte die Frau durch den 10%igen Anteil am Haus, der nach wie vor besteht, ein Vorkaufsrecht oder ähnliches?
Natürlich wäre es statt der Zwangsversteigerung günstiger, dass sich M und F einigen, wer das Haus übernimmt und eine Lösung zur Abtragung des Darlehens finden.
Erzwingen kann F die Übertragung des 100%-Anteils auf sich nicht, ohne Zustimmung von M.
para13 hat geschrieben: 2. Frage: Wenn die Frau nicht ausgezogen ist, sondern zusätzlich einen unbefristeten Mietvertrag mit Ihrem Mann abgeschlossen hätte, sähe die Rechtslage dann anders aus?
Wird das Haus zwangsversteigert, dann ist der neue Eigentümer berechtigt den Mietvertrag zu kündigen.
Grüße, Susanne
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