Angenommen ein paar lebt seit über 10 Jahren unverheiratet zusammen. Das von ihm bewohnte Haus wurde zusammen gekauft. Dem Mann gehören 90%, der Frau 10% des Hauses. Beide zahlten die Darlensraten zu je 50% ab. Nach der Trennung zieht die Frau aus. Der Mann kann den Kredit alleine nicht bedienen.
Ergo würde letztlich die Zwangsversteigerung durch die Bank drohen.
1 Frage: Hätte die Frau durch den 10%igen Anteil am Haus, der nach wie vor besteht, ein Vorkaufsrecht oder ähnliches?
2. Frage: Wenn die Frau nicht ausgezogen ist, sondern zusätzlich einen unbefristeten Mietvertrag mit Ihrem Mann abgeschlossen hätte, sähe die Rechtslage dann anders aus?
Vielen Dank!
Anteilsmäßiger Hauskauf bei unverheiratetem Paar
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Re: Anteilsmäßiger Hauskauf bei unverheiratetem Paar
Natürlich wäre es statt der Zwangsversteigerung günstiger, dass sich M und F einigen, wer das Haus übernimmt und eine Lösung zur Abtragung des Darlehens finden.para13 hat geschrieben:Angenommen ein paar lebt seit über 10 Jahren unverheiratet zusammen. Das von ihm bewohnte Haus wurde zusammen gekauft. Dem Mann gehören 90%, der Frau 10% des Hauses. Beide zahlten die Darlensraten zu je 50% ab. Nach der Trennung zieht die Frau aus. Der Mann kann den Kredit alleine nicht bedienen.
Ergo würde letztlich die Zwangsversteigerung durch die Bank drohen.
1 Frage: Hätte die Frau durch den 10%igen Anteil am Haus, der nach wie vor besteht, ein Vorkaufsrecht oder ähnliches?
Erzwingen kann F die Übertragung des 100%-Anteils auf sich nicht, ohne Zustimmung von M.
Wird das Haus zwangsversteigert, dann ist der neue Eigentümer berechtigt den Mietvertrag zu kündigen.para13 hat geschrieben: 2. Frage: Wenn die Frau nicht ausgezogen ist, sondern zusätzlich einen unbefristeten Mietvertrag mit Ihrem Mann abgeschlossen hätte, sähe die Rechtslage dann anders aus?
Grüße, Susanne
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