Verzicht Sorgerecht
Moderator: FDR-Team
Verzicht Sorgerecht
Hallo zusammen,
ist es, ohne gerichtlichen Beschluss, möglich, das Sorgerecht abzugeben?
Wenn ja, wie geht das rechtsverbindlich?
Gruß
Carl
ist es, ohne gerichtlichen Beschluss, möglich, das Sorgerecht abzugeben?
Wenn ja, wie geht das rechtsverbindlich?
Gruß
Carl
Re: Verzicht Sorgerecht
Hallo Carl,
nein, das geht nicht. Am Sorgerecht hängen ja auch div. Pflichten mit dran, vor denen man sich nicht so einfach drücken kann.
nein, das geht nicht. Am Sorgerecht hängen ja auch div. Pflichten mit dran, vor denen man sich nicht so einfach drücken kann.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Verzicht Sorgerecht
Auch ohne Sorgerecht muss man Unterhalt zahlen, hat ein Recht auf regelmäßigen Kontakt. Was für einen Sinn macht also der Verzicht? Erschliesst sich mir nicht.
Chavah
Chavah
Re: Verzicht Sorgerecht
Wenn es nur darum geht, dass der andere Elternteil nicht für alles mögliche die Einwilligung/Unterschrift des 2. Elternteils einholen muss, dann kann man ihm ja eine entsprechende Vollmacht ausstellen.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Verzicht Sorgerecht
Moin,
danke für die Antworten.
Im vorliegenden Fall geht es nicht um Kindesunterhalt (wird "unter Vorbehalt" gezahlt) oder Umgang (wird nicht wahrgenommmen), sondern dass das "Umgangselternteil" selbst bei vergleichsweise harmlosen Entscheidungen (aktuell: Jugendkonto bei Sparkasse) keine Zustimmung erteilt und stattdessen das Kind bearbeitet was das "böse Betreuungselternteil" mit diesem Ansinnen (Jugendkonto) jetzt wieder im Schilde führt....
Das Kind ist nervlich am Ende.
Der betreuende Elternteil kommt aber nicht darum herum Entscheidungen an das andere Elternteil heranzutragen, da das Kind mit dem nächsten Schuljahr auf die weiterführende Schule geht oder aber eine Operation notwendig wäre.
Gruß
Carl
danke für die Antworten.
Im vorliegenden Fall geht es nicht um Kindesunterhalt (wird "unter Vorbehalt" gezahlt) oder Umgang (wird nicht wahrgenommmen), sondern dass das "Umgangselternteil" selbst bei vergleichsweise harmlosen Entscheidungen (aktuell: Jugendkonto bei Sparkasse) keine Zustimmung erteilt und stattdessen das Kind bearbeitet was das "böse Betreuungselternteil" mit diesem Ansinnen (Jugendkonto) jetzt wieder im Schilde führt....
Das Kind ist nervlich am Ende.
Der betreuende Elternteil kommt aber nicht darum herum Entscheidungen an das andere Elternteil heranzutragen, da das Kind mit dem nächsten Schuljahr auf die weiterführende Schule geht oder aber eine Operation notwendig wäre.
Gruß
Carl
Re: Verzicht Sorgerecht
Wie passt das zusammen? Kein Umgang aber das Kind "bearbeiten"?
Ansonsten liest sich das für mich nach einem Fall in dem der betreuende Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen sollte. Da scheint ja der eine Elternteil das gemeinsame Sorgerecht ja eher für seine Machtspielchen als im Interesse des Kindes zu nutzen.
Ansonsten liest sich das für mich nach einem Fall in dem der betreuende Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen sollte. Da scheint ja der eine Elternteil das gemeinsame Sorgerecht ja eher für seine Machtspielchen als im Interesse des Kindes zu nutzen.
Re: Verzicht Sorgerecht
Via Telefonaten mit dem Kind.Wie passt das zusammen? Kein Umgang aber das Kind "bearbeiten"?
Re: Verzicht Sorgerecht
Übel- aber die Frage lautetCarlNDS hat geschrieben:...
Im vorliegenden Fall geht es (darum) ...dass das "Umgangselternteil" selbst bei vergleichsweise harmlosen Entscheidungen .... keine Zustimmung erteilt und stattdessen das Kind bearbeitet was das "böse Betreuungselternteil" mit diesem Ansinnen (Jugendkonto) jetzt wieder im Schilde führt....
Das Kind ist nervlich am Ende.
ist es, ohne gerichtlichen Beschluss, möglich, das Sorgerecht abzugeben?
Wenn der Umgangselternteil so agiert, wird er/sie doch kaum ohne Gerichtsbeschluss das Sorgerecht abgeben wollen, oder?
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