Nein. Solche Urteile sind eher selten der Fall. Zumeist haben die Gerichte entschieden, dass Erwachsene in der Lage sein sollten, solche Spannungen von den Kindern fernzuhalten, z.B. das OLG Celle 22.4.99 - 18 UF 4/99 - FF 2001, 28:Chavah hat geschrieben:Mir geistern da ein paar Entscheidungen durch den Kopf, aus denen hervor geht, dass ein solcher Umgang schon dann verwehrt werden kann, wenn die Eltern mit den Großeltern zerstritten sind, weil das dann nicht dem Kindeswohl entspricht und Spannungen in die Familie gebracht werden.
QuelleDient die Aufrechterhaltung von Besuchskontakten zu den Großeltern dem Kindeswohl kann der Umstand, daß zwischen Eltern und Großeltern erhebliche Spannungen bestehen, nicht als Grund herhalten, die gewachsenen Beziehungen der Kinder zu ihren Großeltern aufzugeben. Den Großeltern, die bislang durch tägliche Kontakte zu den Kindern eine feste Beziehung zu diesen aufgebaut haben, ist ein angemessenes Umgangsrecht einzuräumen.
Erst wenn dieses von Seiten der Großeltern nicht möglich ist, kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder sogar ganz entzogen werden wie z.B. hier:
(gleiche Quelle wie oben)Das Oberlandesgericht Hamm verwehrte Großeltern das Besuchsrecht, weil die Beziehung zur Mutter der Kinder erheblich gestört war. Sie warfen ihrer Schwiegertochter vor, am Selbstmord ihres Sohnes und Vaters ihrer Enkelkinder schuld gewesen zu sein. Dem Gericht erschienen Besuchskontakte in einer derart spannungsgeladenen und belastenden Situation dem Kindeswohl nicht förderlich. (AZ. 11 U F 26/00)