Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt
Moderator: FDR-Team
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Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt
Hallo zusammen,
angenommen Person A und B haben sich getrennt und das gemeinsame Kind besucht eine Privatschule seit 2014.
A zahlt an B den Kindesunterhalt und nun verlangt der Anwalt von B, das A ebenfalls die Schulkosten zu tragen hätte. Diese belaufen sich monatlich auf ca 45.- Euro.
Werden solche Kosten nicht mit dem Unterhalt bedient?
Grüße
angenommen Person A und B haben sich getrennt und das gemeinsame Kind besucht eine Privatschule seit 2014.
A zahlt an B den Kindesunterhalt und nun verlangt der Anwalt von B, das A ebenfalls die Schulkosten zu tragen hätte. Diese belaufen sich monatlich auf ca 45.- Euro.
Werden solche Kosten nicht mit dem Unterhalt bedient?
Grüße
Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt
Einzelfallprüfung (Richter holt nen Würfel raus)
http://www.scheidungsanwalt-freiburg.de ... ehrbedarf/
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt
Haben sich A und B gemeinsam für diese Schule entschieden?
Normalerweise werden solche Mehraufwendungen von beiden Eltern nach Quote der Einkünfte getragen.
Grüße Hertha1892
Normalerweise werden solche Mehraufwendungen von beiden Eltern nach Quote der Einkünfte getragen.
Grüße Hertha1892
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Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt
ja diese Entscheidung haben beide getroffen. Nun bietet aber die Schule auch Kostenübernahmen an welche bei Härtefall kein problem sein sollten. Dies hatte B nie versucht... steht sie bei sowas nicht in der Pflicht anstatt nur ständig bei A etwas geltend machen zu wollen?
Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt
"Härtefall" bedeutet in der Regel, dass die Unterhaltspflichtigen nicht die finanziellen Mittel haben und die Kosten von Dritten übernommen werden.Kenny-1980 hat geschrieben:ja diese Entscheidung haben beide getroffen. Nun bietet aber die Schule auch Kostenübernahmen an welche bei Härtefall kein problem sein sollten. Dies hatte B nie versucht... steht sie bei sowas nicht in der Pflicht anstatt nur ständig bei A etwas geltend machen zu wollen?
Daher ist es meist umgelehrt: Erst, wenn bei A nichts zu holen ist, dürfen öffentliche Mittel genutzt werden.
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Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt
ich möchte ja behaupten das dies der Fall ist. Aber nun sollen die mal das Formular anschauen.
Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt
I.d.R. muss die Behauptung belegt werden.Kenny-1980 hat geschrieben:ich möchte ja behaupten das dies der Fall ist. Aber nun sollen die mal das Formular anschauen.
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Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt
Das wird ja dann über dieses Formular erledigt..
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