Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Kenny-1980
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Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt

Beitrag von Kenny-1980 »

Hallo zusammen,
angenommen Person A und B haben sich getrennt und das gemeinsame Kind besucht eine Privatschule seit 2014.

A zahlt an B den Kindesunterhalt und nun verlangt der Anwalt von B, das A ebenfalls die Schulkosten zu tragen hätte. Diese belaufen sich monatlich auf ca 45.- Euro.

Werden solche Kosten nicht mit dem Unterhalt bedient?

Grüße
windalf
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Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt

Beitrag von windalf »

Einzelfallprüfung (Richter holt nen Würfel raus) :devil:

http://www.scheidungsanwalt-freiburg.de ... ehrbedarf/
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Hertha1892
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Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt

Beitrag von Hertha1892 »

Haben sich A und B gemeinsam für diese Schule entschieden?

Normalerweise werden solche Mehraufwendungen von beiden Eltern nach Quote der Einkünfte getragen.

Grüße Hertha1892
Kenny-1980
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Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt

Beitrag von Kenny-1980 »

ja diese Entscheidung haben beide getroffen. Nun bietet aber die Schule auch Kostenübernahmen an welche bei Härtefall kein problem sein sollten. Dies hatte B nie versucht... steht sie bei sowas nicht in der Pflicht anstatt nur ständig bei A etwas geltend machen zu wollen?
winterspaziergang

Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt

Beitrag von winterspaziergang »

Kenny-1980 hat geschrieben:ja diese Entscheidung haben beide getroffen. Nun bietet aber die Schule auch Kostenübernahmen an welche bei Härtefall kein problem sein sollten. Dies hatte B nie versucht... steht sie bei sowas nicht in der Pflicht anstatt nur ständig bei A etwas geltend machen zu wollen?
"Härtefall" bedeutet in der Regel, dass die Unterhaltspflichtigen nicht die finanziellen Mittel haben und die Kosten von Dritten übernommen werden.

Daher ist es meist umgelehrt: Erst, wenn bei A nichts zu holen ist, dürfen öffentliche Mittel genutzt werden.
Kenny-1980
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Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt

Beitrag von Kenny-1980 »

ich möchte ja behaupten das dies der Fall ist. Aber nun sollen die mal das Formular anschauen.
winterspaziergang

Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt

Beitrag von winterspaziergang »

Kenny-1980 hat geschrieben:ich möchte ja behaupten das dies der Fall ist. Aber nun sollen die mal das Formular anschauen.
I.d.R. muss die Behauptung belegt werden.
Kenny-1980
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Re: Schulgeld zusätzlich zum Unterhalt

Beitrag von Kenny-1980 »

Das wird ja dann über dieses Formular erledigt..
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