Erb- u. Sorge/Unterhaltsrecht in Deutschland und Mazedonien

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Suela1986Shayana
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Erb- u. Sorge/Unterhaltsrecht in Deutschland und Mazedonien

Beitrag von Suela1986Shayana »

Hallo alle,

ich bin mir nicht sicher, ob es unter Familien- oder Ausländerrecht besser gepostet werden soll. Wenn jemand meint, ich solle es verschieben, dann sagt mir bitte bescheid.

Ich habe bezüglich meiner bzw. unserer Familienangelegenheit ein paar Fragen und es ist vorab schonmal mitgeteilt sehr kompliziert. Ich wäre sehr dankbar für Antworten oder Hilfestellungen wo ich ggf Antworten auf meine Fragen bekommen kann. Ich weiß einfach nicht mehr weiter und zerbreche mir den Kopf.

Ich, Deutsche bin seit 8 Monaten mit einem Mazedonier verheiratet. Wir kennen uns seit Ende 2009. Ich bringe keine Kinder mit in die Ehe. Er hat in Mazedonien mit einer Mazedonierin ein Kind. Sie sind nicht standesamtlich und auch nicht in der Moschee verheiratet. Er hat sie nach uns kennen gelernt und in der Zeit, in der ich nicht mit ihm zusammen war, hat er eine Beziehung mit ihr begonnen. Das Kind hat seinen Nachnamen.

Die Mutter des Kindes möchte nun das das Kind ihren Namen bekommt, damit sie mit dem Kind reisen kann und bei Arztsachen handeln kann. So wie mir gesagt worden ist, kann mit dem Namen des Vaters die Mutter ohne Anwesenheit bzw. Erlaubnis des Vaters des Kindes Mazedonien nicht verlassen und kann in Krankheitsfällen wird sie als Mutter nicht anerkannt. Ich akzeptiere sein Kind und habe es auch bei meinem letzten Besuch in seiner Heimat kennen gelernt. Wir möchten auch gemeinsam ein Kind haben. Nun hätte ich gerne gewusst wie die Rechtslage aussieht. Kann sie dies so leicht verlangen und da er ja mit mir in Deutschland lebt das Sorgerecht (falls es sowas in Mazedonien gibt) für sich alleine beantragen mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht oder gibt es da andere Gesetze die mir die Angst nehmen?

Bin ich als (Stiefmama) in der Pflicht das Kind im Todesfall zu beerben bzw. bekommt es etwas von der Erbmasse ab, weil es das Kind meines Mannes ist oder bekommen nur unsere gemeinsamen Kinder (in Planung) mein Erbe? Hat die Mutter seines Kindes im Falle das er sterben sollte, ein Recht auf einen Teil des Erbes oder steht nur mir das als Ehefrau zu? Das sein Kind und unser gemeinsames Kind einen Teil bekommt ist verständlich, aber auch wenn das Kind ggf bei der Mutter im Ausland lebt oder nur in Deutschland? Ich möchte abgesichert sein und im Ernstfall mich nicht noch auch mit ihr anlegen müssen, was ich mir gut vorstellen kann. Sie ist zwar eigentlich eine ganz nette, aber sie versucht schon mit Kleinigkeiten uns wieder auseinander zu bekommen, weil sie die Mutter seines ersten Kindes ist und ihn als "Mann" hat.

Kann er das Kind hier in Deutschland auf die Steuerkarte eintragen lassen, obwohl es im Ausland lebt? Muss er ihr und für das Kind Unterhalt zahlen? Er hat soviel ich weiß das Kind dort bei den Behörden eintragen lassen das er der Vater ist und dem Kind auch seinen Namen gegeben. Aber anderes liegt nicht vor. Weiß jemand wie das in Mazedonien abläuft bei Paaren die nicht offiziell verheiratet sind mit deren Kinder? Er möchte auch das das Kind in Deutschland bei ihm gemeldet ist, doch ich denke mir mal das das nicht möglich ist bzw. nicht leicht ist.

Vielen Dank im Voraus
ExDevil67
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Re: Erb- u. Sorge/Unterhaltsrecht in Deutschland und Mazedon

Beitrag von ExDevil67 »

Zumindest erbrechtlich ist das nach deutschem Recht eindeutig.

Sterben Sie, sind ihr Mann und ggf dann vorhandenen eigene Kinder die Erben. Aufteilung wäre dann Ehemann 50% und ihre Kinder teilen sich die anderen 50%. Das Stiefkind erbt von ihnen in D nix, da Sie mit ihm ja nicht verwandt nicht.

Stirbt ihr Mann läuft das andersrum,nur mit dem Unterschied das auch sein Kind in Mazedonien zu berücksichtigen ist.
winterspaziergang

Re: Erb- u. Sorge/Unterhaltsrecht in Deutschland und Mazedon

Beitrag von winterspaziergang »

Suela1986Shayana hat geschrieben:Hallo alle,

ich bin mir nicht sicher, ob es unter Familien- oder Ausländerrecht besser gepostet werden soll. Wenn jemand meint, ich solle es verschieben, dann sagt mir bitte bescheid.

...
Nur als Hinweis: Die Fragen betreffen das Familienrecht- und Unterhaltesrecht in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, das Erbrecht dort und hierzulande sowie das Steuerrecht hier.

Zu
Kann sie dies so leicht verlangen und da er ja mit mir in Deutschland lebt das Sorgerecht (falls es sowas in Mazedonien gibt) für sich alleine beantragen mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht oder gibt es da andere Gesetze die mir die Angst nehmen?
dürfte es einerseits Gesetze vor Ort geben, andererseits das Ansinnen der Mutter verständlich sein, die allein für das gemeinsame Kind sorgen und -so wie es klingt- auch den Unterhalt aufkommen muss und bei jeglichen Arzt- oder Behördengängen nicht selbstständig handeln kann.
Es wäre doch sicher im Interesse des Kindes, das zu ändern.
Ronny1958
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Re: Erb- u. Sorge/Unterhaltsrecht in Deutschland und Mazedon

Beitrag von Ronny1958 »

Kann sie dies so leicht verlangen und da er ja mit mir in Deutschland lebt das Sorgerecht (falls es sowas in Mazedonien gibt) für sich alleine beantragen mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht oder gibt es da andere Gesetze die mir die Angst nehmen?
Nach mazedonischem Recht ist das möglich, besonders dann, wenn wie hier die Eltern nicht zusammen leben.
Kann er das Kind hier in Deutschland auf die Steuerkarte eintragen lassen, obwohl es im Ausland lebt?


Durchaus denkbar, dass er das Kind in Deutschland steuerlich geltend machen kann.
Muss er ihr und für das Kind Unterhalt zahlen?
Dem Kind auf jeden Fall, wenn er leistungsfähig ist, das wäre auch in Deutschland so.

Der Mutter mglw. wenn das mazedonische Recht es vorsähe.
Er möchte auch das das Kind in Deutschland bei ihm gemeldet ist, doch ich denke mir mal das das nicht möglich ist bzw. nicht leicht ist.
Das wird sehr wahrscheinlich auch möglich sein und nach meinen Erfahrungen spätestens dann realisiert werden, wenn er ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht erworben haben wird. Dann werden die Kindesmutter und das Kind zu ihm nachziehen weil er zwischenzeitlich mal eben die Mutter geehelicht hat.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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