Möglichkeiten im Ehevertrag

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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DerWoDaAllesDerf
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Möglichkeiten im Ehevertrag

Beitrag von DerWoDaAllesDerf »

Hallo zusammen,
wir sind zusammen auch ohne Eheschein sehr glücklich und haben eine kleine Tochter, jedoch "stört" uns, dass wir nicht vom Splittingtarif /Tarifwahl profitieren können zumal sie langfristig nicht mehr voll in den Beruf einsteigen wird nurnoch in Teilzeit, was dazu führt dass sie sehr lange unter der Steuergrenze bleiben wird.
Ich selbst bin "vorgeschädigt" da ich einige Ehen zu bruch habe gehen sehen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen.
Wirtschaftlich bin ich weit besser gestellt als meine Lebensgefährtin. (ich hatte mehr als das doppelte Gehalt vor unserer Tochter größeres Vermöge bei mir vorhanden, bei ihr nichts)
Wie könnte ein Ehevertrag aussehen der die Scheidungsfolgen regelt:
-- Für Kindesunterhalt komme ich gerne auf, das wäre so oder so nach Düsseldofer Tabelle oder?
--Rentenansprüche sind mir persönlich egal, könnten geteilt werden
-- Ich möchte aber im Falle einer Trennung keinen Eheunterhalt an Sie zahlen und sonst keine weiteren verpflichtungen haben- in diesem Falle müsste sie wieder normal arbeiten gehen.
Geht das überhaupt z.B. im Hinblick auf die 3/7 Regelung oder könnte das bei unserer Konstellation ein Gericht aushebeln? bzw. wie lange ist Unterhalt eigentlich üblich? bis das Kind die erste Ausbildung abgeschlossen hat oder nur bis zum dritten Lebensjahr(unsere kleine wird bald drei)
Oder kan man (wirksam) vereinbaren, dass nur z.B. ein Jahr nach der Trennung jeweils 1.000 Euro entrichtet werden - bis der wirtschaftlich schwächere (ex)Partner wieder Fuß gefasst hat. was ist da möglich?
was für Folgen könnten noch auf mich zukommen die ich jetzt nicht erwähnt habe?
Ist ein Vertragskonstrukt was ich anstrebe so überhaupt mit meinen wirtschaftlichen Zielen sittlich möglich, bei der jetzigen Situatiion dass Sie in ein paar Monaten eine 25% Stelle und langfristig nuroch eine 50% Stelle anstrebt, und den Rest der Zeit unsere Tochter erzieht?
Herzlichen Dank und bitte nicht "krum" nehmen, dass ich hier unromantisch schreibe - wie gesagt wir sind auch ohne Ehe glücklich.
Danke und Grüße
ExDevil67
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Re: Möglichkeiten im Ehevertrag

Beitrag von ExDevil67 »

DerWoDaAllesDerf hat geschrieben: Wie könnte ein Ehevertrag aussehen der die Scheidungsfolgen regelt:
-- Für Kindesunterhalt komme ich gerne auf, das wäre so oder so nach Düsseldofer Tabelle oder?
Die Düsseldorfer Tabelle ist formell nach meinem Stand nur für den Bereich des OLG Düsseldorf "bindend", alle anderen Gerichte könnten auch theoretisch eigene Werte nehmen. Im großen und Ganzen hat die sich aber durchgesetzt und wird bundesweit genutzt, dürfte also eine recht sichere Grundlage sein.
Wobei ich mir grad nicht sicher wäre ob Kindesunterhalt überhaupt von den Eltern in einem Ehevertrag geregelt werden kann. Den Anspruch auf Unterhalt hat das betroffene Kind, nicht der betreuende Elternteil.
DerWoDaAllesDerf hat geschrieben: -- Ich möchte aber im Falle einer Trennung keinen Eheunterhalt an Sie zahlen und sonst keine weiteren verpflichtungen haben- in diesem Falle müsste sie wieder normal arbeiten gehen.
Geht das überhaupt z.B. im Hinblick auf die 3/7 Regelung oder könnte das bei unserer Konstellation ein Gericht aushebeln? bzw. wie lange ist Unterhalt eigentlich üblich? bis das Kind die erste Ausbildung abgeschlossen hat oder nur bis zum dritten Lebensjahr(unsere kleine wird bald drei)
Oder kan man (wirksam) vereinbaren, dass nur z.B. ein Jahr nach der Trennung jeweils 1.000 Euro entrichtet werden - bis der wirtschaftlich schwächere (ex)Partner wieder Fuß gefasst hat. was ist da möglich?
Ehegattenunterhalt ist zeitlich nicht reglementiert. Da wird es immer auf den Einzelfall ankommen, wobei die Zeiten von einmal als Chefarztfrau leben bedeutet das man lebenslang Anspruch auf diesen Lebensstandard hat vorbei sind. Grundsätzlich ist das gesetzliche Ziel, wie von ihnen angedacht, das beide wieder auf eigenen Füßen stehen und jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten für sich sorgt. Auch wenn es für einen bedeutet die eigenen Ansprüche senken zu müssen.

Kompliziert wird es jetzt durch das gemeinsame Kind. Grundsätzlich ist ein Kind nur bis zu seinem 3. Geburtstag ein Grund für einen Elternteil nicht arbeiten zu müssen, danach wird grundsätzlich eine mit dem Alter des Kindes zeitlich wachsende Berufstätigkeit als zumutbar betrachtet. Ausnahme, dem betreuenden Elternteil gelingt der Nachweis das der Betreuungsbedarf des Kindes dies nicht zulässt. Da wird einem auch ggf ein alter Ehevertrag mit anderen Regelungen nicht helfen.
Generell gilt dabei, jede Regelung die heute getroffen wird und absehbar dazu führt das einer der Partner auf staatliche Unterstützung angewiesen sein wird, ist dann nichtig.

Ansonsten Bedarf ein Ehevertrag so oder so der Beurkundung durch einen Notar, der wird einem da auch helfen können was (nicht) geht.
DerWoDaAllesDerf
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Re: Möglichkeiten im Ehevertrag

Beitrag von DerWoDaAllesDerf »

ExDevil67 hat geschrieben:
DerWoDaAllesDerf hat geschrieben: Wie könnte ein Ehevertrag aussehen der die Scheidungsfolgen regelt:
-- Für Kindesunterhalt komme ich gerne auf, das wäre so oder so nach Düsseldofer Tabelle oder?
Die Düsseldorfer Tabelle ist formell nach meinem Stand nur für den Bereich des OLG Düsseldorf "bindend", alle anderen Gerichte könnten auch theoretisch eigene Werte nehmen. Im großen und Ganzen hat die sich aber durchgesetzt und wird bundesweit genutzt, dürfte also eine recht sichere Grundlage sein.
Wobei ich mir grad nicht sicher wäre ob Kindesunterhalt überhaupt von den Eltern in einem Ehevertrag geregelt werden kann. Den Anspruch auf Unterhalt hat das betroffene Kind, nicht der betreuende Elternteil.
DerWoDaAllesDerf hat geschrieben: -- Ich möchte aber im Falle einer Trennung keinen Eheunterhalt an Sie zahlen und sonst keine weiteren verpflichtungen haben- in diesem Falle müsste sie wieder normal arbeiten gehen.
Geht das überhaupt z.B. im Hinblick auf die 3/7 Regelung oder könnte das bei unserer Konstellation ein Gericht aushebeln? bzw. wie lange ist Unterhalt eigentlich üblich? bis das Kind die erste Ausbildung abgeschlossen hat oder nur bis zum dritten Lebensjahr(unsere kleine wird bald drei)
Oder kan man (wirksam) vereinbaren, dass nur z.B. ein Jahr nach der Trennung jeweils 1.000 Euro entrichtet werden - bis der wirtschaftlich schwächere (ex)Partner wieder Fuß gefasst hat. was ist da möglich?
Ehegattenunterhalt ist zeitlich nicht reglementiert. Da wird es immer auf den Einzelfall ankommen, wobei die Zeiten von einmal als Chefarztfrau leben bedeutet das man lebenslang Anspruch auf diesen Lebensstandard hat vorbei sind. Grundsätzlich ist das gesetzliche Ziel, wie von ihnen angedacht, das beide wieder auf eigenen Füßen stehen und jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten für sich sorgt. Auch wenn es für einen bedeutet die eigenen Ansprüche senken zu müssen.

Kompliziert wird es jetzt durch das gemeinsame Kind. Grundsätzlich ist ein Kind nur bis zu seinem 3. Geburtstag ein Grund für einen Elternteil nicht arbeiten zu müssen, danach wird grundsätzlich eine mit dem Alter des Kindes zeitlich wachsende Berufstätigkeit als zumutbar betrachtet. Ausnahme, dem betreuenden Elternteil gelingt der Nachweis das der Betreuungsbedarf des Kindes dies nicht zulässt. Da wird einem auch ggf ein alter Ehevertrag mit anderen Regelungen nicht helfen.
Generell gilt dabei, jede Regelung die heute getroffen wird und absehbar dazu führt das einer der Partner auf staatliche Unterstützung angewiesen sein wird, ist dann nichtig.

Ansonsten Bedarf ein Ehevertrag so oder so der Beurkundung durch einen Notar, der wird einem da auch helfen können was (nicht) geht.
Hallo, okay danke erstmal für die EInschätzung.
Einen Notar möchte ich erst kontaktieren, wenn ich eine grobe orientierung habe ob das regelbar ist was ich mir vorstelle, ich möchte dann ggf. natürlich auch keinen "Rückzieher" mehr machen vor Ihr :-D

Hinsichtlich Kindsunterhalt kann man ja nichts regeln, da die Eltern nicht für das Kind entscheiden können in diesem fall - das ist auch völlig in ordnung so, da will ich garnicht rütteln das ist für mich selbstverständlich.
Wie verläuft denn die Unterhaltsregelung für die (ex)Ehefrau in der Praxis:
Am Beispiel bei uns gaz konkret: ich habe 90.0000 brutto, sie hatte vor unserem gemeinsamen Kind 30.000 brutto. p.a. (Vermögen bei Ihr: gegen null; Vermögen bei mir: ~400.000)
Aktuell ist Sie in Elternzeit. Hier könnte man ja vermutlich schon eine wirtschaftliche Überlegenheit annehmen die zu einer Nichtichkeit des komletten Vertrages führt?!
Beide um die 30 können arbeiten Kind wird 3 Jahre alt.
Geplant ist, dass Sie nun zu 25% zurück in den Job geht und später zu 50%.
Es wäre natürlich heftig, wenn ich nun bis zum ende aller Tage 3/7 meines Gehalts als Unterhalt für Sie aufwenden müsste.
Es ist zwar traurig sich darüber gedanken machen zu müssen ab wie gesagt habe viele Ehen scheitern gesehen mit einer Menge finanzieller Folgen.
Mein Tenor war immer nicht zu heiraten aber wenn ich mir anschaue was wir unter oben genannter Konstellation an Steuern verschenken wird mir schlecht.(knapp 8.0000 Euro!) Dass unterschiedlich geschlechtliche Lebenspartnerschaften gleichgestellt werden wird wohl über kurz oder lang auch nicht passieren.
ExDevil67
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Re: Möglichkeiten im Ehevertrag

Beitrag von ExDevil67 »

DerWoDaAllesDerf hat geschrieben: Wie verläuft denn die Unterhaltsregelung für die (ex)Ehefrau in der Praxis:
Am Beispiel bei uns gaz konkret: ich habe 90.0000 brutto, sie hatte vor unserem gemeinsamen Kind 30.000 brutto. p.a. (Vermögen bei Ihr: gegen null; Vermögen bei mir: ~400.000)
Aktuell ist Sie in Elternzeit. Hier könnte man ja vermutlich schon eine wirtschaftliche Überlegenheit annehmen die zu einer Nichtichkeit des komletten Vertrages führt?!
Beide um die 30 können arbeiten Kind wird 3 Jahre alt.
Geplant ist, dass Sie nun zu 25% zurück in den Job geht und später zu 50%.
Es wäre natürlich heftig, wenn ich nun bis zum ende aller Tage 3/7 meines Gehalts als Unterhalt für Sie aufwenden müsste.
Nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen.
Grundsätzlich wäre ihre Partnerin ja in der Lage für ihren eigenen Lebensunterhalt aufzukommen und eine Regelung unter die unter Beachtung des Kindesalters und Trennungszeitpunkt einen sinkenden Unterhalt für die Frau vorsieht würde ich nicht pauschal als unmöglich ansehen. Nichtig dürften eher Regelungen sein die pauschal jeden Unterhaltsanspruch verneinen.
Zumal eine heutige Regelung, selbst wenn sie später so nicht wirksam wird, den Vorteil hat das jeder den anderen darauf festnageln kann das er mit dieser oder jenen Regelung damals einverstanden war und erklären möge warum diese in ihren Grundzügen plötzlich nicht mehr gelten soll.

Beispiel, es kommt noch ein Kind 2 dazu und eingeplant war ab 3. Geburtstag von Kind 1 25% Stelle für ihre Partnerin. Wenn die nun aber Vollzeit-Mama werden will, dürfte man gute Chancen haben sie trotzdem auf 25% Berufstätigkeit halt ab dem 3. Geburtstag von Kind2 festzunageln.
DerWoDaAllesDerf
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Re: Möglichkeiten im Ehevertrag

Beitrag von DerWoDaAllesDerf »

ExDevil67 hat geschrieben:
DerWoDaAllesDerf hat geschrieben: Wie verläuft denn die Unterhaltsregelung für die (ex)Ehefrau in der Praxis:
Am Beispiel bei uns gaz konkret: ich habe 90.0000 brutto, sie hatte vor unserem gemeinsamen Kind 30.000 brutto. p.a. (Vermögen bei Ihr: gegen null; Vermögen bei mir: ~400.000)
Aktuell ist Sie in Elternzeit. Hier könnte man ja vermutlich schon eine wirtschaftliche Überlegenheit annehmen die zu einer Nichtichkeit des komletten Vertrages führt?!
Beide um die 30 können arbeiten Kind wird 3 Jahre alt.
Geplant ist, dass Sie nun zu 25% zurück in den Job geht und später zu 50%.
Es wäre natürlich heftig, wenn ich nun bis zum ende aller Tage 3/7 meines Gehalts als Unterhalt für Sie aufwenden müsste.
Nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen.
Grundsätzlich wäre ihre Partnerin ja in der Lage für ihren eigenen Lebensunterhalt aufzukommen und eine Regelung unter die unter Beachtung des Kindesalters und Trennungszeitpunkt einen sinkenden Unterhalt für die Frau vorsieht würde ich nicht pauschal als unmöglich ansehen. Nichtig dürften eher Regelungen sein die pauschal jeden Unterhaltsanspruch verneinen.
Zumal eine heutige Regelung, selbst wenn sie später so nicht wirksam wird, den Vorteil hat das jeder den anderen darauf festnageln kann das er mit dieser oder jenen Regelung damals einverstanden war und erklären möge warum diese in ihren Grundzügen plötzlich nicht mehr gelten soll.

Beispiel, es kommt noch ein Kind 2 dazu und eingeplant war ab 3. Geburtstag von Kind 1 25% Stelle für ihre Partnerin. Wenn die nun aber Vollzeit-Mama werden will, dürfte man gute Chancen haben sie trotzdem auf 25% Berufstätigkeit halt ab dem 3. Geburtstag von Kind2 festzunageln.
D.h. eine Regelung:
ab dem 3. Lebensjahr 25% arbeitsleistung und aufstockung auf z.B. 1200 Euro ist möglich. (550 erarbeitet sie, ich zahle 650)*ggf mit Inflationsausgleich von 2% p.a.
ab dem 6. Lebensjahr 50% arbeitsleistung und (reduzierte) Aufstockung auf maximal 1200 Euro/monat ist möglich.(sie erarbeitet 1100 netto, ich zahle 100)
ab dem 14. Lebensjahr volle erwerbsfähigkeit und kein Unterhaltsanspruch mehr.. (garnichts mehr von mir)

wäre standhaft?
Oder müsste man 3/7 meines Gehalts abzgl. der 25 bzw. 50% Arbeitsleistung vereinbaren?
d.h. wäre der Unterhalt von meinem Einkommen abhängig oder kann man ihn wirksam deckeln?
Danke & Grüße
winterspaziergang

Re: Möglichkeiten im Ehevertrag

Beitrag von winterspaziergang »

DerWoDaAllesDerf hat geschrieben: Mein Tenor war immer nicht zu heiraten aber wenn ich mir anschaue was wir unter oben genannter Konstellation an Steuern verschenken wird mir schlecht.(knapp 8.0000 Euro!) Dass unterschiedlich geschlechtliche Lebenspartnerschaften gleichgestellt werden wird wohl über kurz oder lang auch nicht passieren.
Die Ehe ist, anders als es heutzutage verwechselt wird, weder ein Garant noch ein Problem für eine lange romantische Liebesbeziehung.
Sie ist bereits ein Vertrag- ganz ohne Ehevertrag.
Wer den Steuervorteil dieses Vertrages nutzen möchte, muss sich mit den Pflichten auseinandersetzen- für den Partner zu sorgen und dies nicht bei Bedarf der Allgemeinheit zu überlassen.

Wenn man im Fall der Fälle nicht für den Partner aufkommen, aber dennoch heiraten mag, sollte man- in Zeiten, in denen das von Rechts wegen ohnehin erwartet wird- so zeitig wie möglich für eine wirtschaftliche Unabhängigkeit beider Partner sorgen.
Spätestens wenn ein Kind zur Schule geht oder gar eine höhere Schule besucht, ist die "Erziehung" tagsüber verzichtbar und kann einer Berufstätigkeit, Fortbildung und "Karriere" weichen.
Oktavia
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Re: Möglichkeiten im Ehevertrag

Beitrag von Oktavia »

Regelt man nacheheliches nicht durch einen Vertrag, bleibt es beim Zugewinn. Was bedeutet, dass bei einer Scheidung die Vermögen beider bei Eheschliessung betrachtet werden und bei Eheende. Die Differenz ist im Normalfall der Zugewinn, welcher geteilt wird, genau wie die während der Ehezeit angefallenen Rentenpunkte.
Im geschilderten Fall ist ein Ehegatte finanziell wesentlich besser gestellt. Im Normalfall wird heute nachehelicher Unterhalt nicht mehr gewährt. Während der Trennung nach vor der Scheidung muss Unterhalt gewährt werden.
Nicht nur der Steuervorteil sollte im Blick sein, sondern auch andere eheliche Besserstellungen wie das Erbrecht oder Rechte die die Vorsorge für die Gesundheit betreffen.
Was passiert, wenn dem Mann in diesem Fall ein Unglück zustößt und er für einige Monate z.B. im Koma liegt? Dann darf ggf seine Partnerin nicht mal etwas über seinen Gesundheitszustand erfahren geschweige denn Entscheidungen treffen. Wer nicht verheiratet ist muss dafür gesonderte Vollmacht erteilen.

Für die Frau kann in diesem Fall das böse Erwachen kommen wenn der Mann ich irgendwann wieder trennt und sie immer nur wenig gearbeitet hat. Sie muss sich dann einen Vollzeitjob suchen, spätestens wenn das Kind in der weiterführenden Schule ist. Sie erwirbt kaum Rentenansprüche was zu Altersarmut führen wird wenn die Ehe keinen Bestand hat.
Fair wäre es sich einfach mal beraten zu lassen was genau im Fall der Fälle passieren würde und dann gemeinsam entschieden würde was für alle fair wäre.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

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Re: Möglichkeiten im Ehevertrag

Beitrag von Newbie »

Grundsätzlich ist Heiraten/nicht heiraten immer eine Art Glaubensfrage und allein die steuerliche Betrachtung sollte kein Argument für eine Eheschliessung sein.
Oktavia hat geschrieben: Nicht nur der Steuervorteil sollte im Blick sein, sondern auch andere eheliche Besserstellungen wie das Erbrecht oder Rechte die die Vorsorge für die Gesundheit betreffen.
Erbrechtlich gebe ich Ihnen da Recht, das schaut aufgrund der geringen Freibeträge bei Erbschaften oder Schenkungen für die unverheiratete Kindesmutter eher ungünstig aus.
Oktavia hat geschrieben:Was passiert, wenn dem Mann in diesem Fall ein Unglück zustößt und er für einige Monate z.B. im Koma liegt? Dann darf ggf seine Partnerin nicht mal etwas über seinen Gesundheitszustand erfahren geschweige denn Entscheidungen treffen. Wer nicht verheiratet ist muss dafür gesonderte Vollmacht erteilen.
Das sollte sich m.E. durch entsprechende Vollmachten regeln lassen.
Oktavia hat geschrieben:Für die Frau kann in diesem Fall das böse Erwachen kommen wenn der Mann ich irgendwann wieder trennt und sie immer nur wenig gearbeitet hat. Sie muss sich dann einen Vollzeitjob suchen, spätestens wenn das Kind in der weiterführenden Schule ist. Sie erwirbt kaum Rentenansprüche was zu Altersarmut führen wird wenn die Ehe keinen Bestand hat.

Selbst wenn die Ehe weiter Bestand haben wird, von nur einer Rente in Zukunft zu leben, halte ich aus derzeitiger Sicht auch nicht gerade für so optimal. Daher sollten unabhängig davon beide Parteien bestrebt sein eigene Rentenansprüche zu erwerben.

Wenn man nicht heiraten möchte, könnte in dem o.g. Beispiel der Vater des Kindes z.Bsp. eine private Rentenversicherung für die Kindesmutter abschliessen und in diese einzahlen. Versicherungshöhe, Dauer und Beitragshöhe kann man auf Basis des Verdienstausfalles bzw. potentiellen Rentenausfalles annähernd berechnen. Damit könnte er die Einbußen der Kindesmutter ausgleichen, es dürfte sogar noch etwas lukrativer sein als etwaige gesetzliche Rentenpunkte bei einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
Oktavia hat geschrieben:Fair wäre es sich einfach mal beraten zu lassen was genau im Fall der Fälle passieren würde und dann gemeinsam entschieden würde was für alle fair wäre.
Da bin ich absolut bei Ihnen, dass sollte man jedem Paar ans Herz legen, egal ob verheiratet oder unverheiratet. Nur wenige Paare sind sich der positiven und negativen Konsequenzen ihrer Entscheidungen bewusst.
Nobody said that life would be easy.
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Re: Möglichkeiten im Ehevertrag

Beitrag von Oktavia »

Hier der Link zu einer Broschüre die eigentlich für Frauen geschrieben wurde aber insgesamt helfen könnte die Rechtslage zu klären Nicht nur an die Liebe denken
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