Hallo zusammen,
ich habe folgendes fiktives Beispiel:
Person A und B haben 2 Kinder aus Ihrer Ehe mitgebracht welche zu Bruch geht. Person A zieht ca 30KM weg (Ins Ausland). Person B verbleibt vorerst in dem bisherigen Wohnort.
Beim Anwalt wurde besprochen das für das Kindeswohl erstmal alles so bleiben sollte und auch für die Zukunft dies immer beachtet werden sollte.
Nun hat B die 2 Kinder und eine Vollzeitstelle, jedoch keinerlei weiteren halt wie Familie o.Ä. was Sie in diesem Ort hält, da Sie wegen A dort hin gezogen ist.
Wenn B ca. 50 KM zu Ihrem neuen Partner ziehen möchte, da Sie hier etwas weniger arbeiten könnte und alles etwas geregelter ist.
Kann hier A Steine in den Weg legen oder welche Probleme können hier entstehen?
Grüße
Kenny
Einfluss auf Wegzug der Kinder
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Re: Einfluss auf Wegzug der Kinder
Handelt es sich bei den Kindern um die gemeinsamen Kinder von A und B oder wer hat welches Kind aus früheren Beziehungen mitgebracht?
Da ich mal vermute das es sich um die gemeinsamen Kinder von A und B handelt. Wie ist das Sorgerecht geregelt? Grundsätzlich ist so eine Veränderung des Lebensmittelpunktes des Kindes von beiden Elternteilen im Sinne des Kindes zu entscheiden bei geteiltem Sorgerecht.
Bei alleinigem Sorgerecht sollte B noch im Hinterkopf haben das A dann eine Beteiligung an seinen dann höheren Umgangskosten (längere An- und Abfahrt) fordern kann.
Da ich mal vermute das es sich um die gemeinsamen Kinder von A und B handelt. Wie ist das Sorgerecht geregelt? Grundsätzlich ist so eine Veränderung des Lebensmittelpunktes des Kindes von beiden Elternteilen im Sinne des Kindes zu entscheiden bei geteiltem Sorgerecht.
Bei alleinigem Sorgerecht sollte B noch im Hinterkopf haben das A dann eine Beteiligung an seinen dann höheren Umgangskosten (längere An- und Abfahrt) fordern kann.
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Re: Einfluss auf Wegzug der Kinder
Hallo und Danke für die Antwort. Die Kinder sind von A und B.
Der Umgang ist momentan so geregelt, das die Kinder alle 2 Wochen bei A das Wochenende verbringen. Das Sorgerecht ist geteilt.
Die Umgangskosten sollten hier primär keine Rolle spielen, da B geplant hätte die Übergabe am alten Wohnort beizubehalten (ob hier eben Ausflüge oder ähnliches damit verbunden werden).
Das würde bedeuten, das A klagen müsste wenn ihm das gegen den Strich geht?
Der Umgang ist momentan so geregelt, das die Kinder alle 2 Wochen bei A das Wochenende verbringen. Das Sorgerecht ist geteilt.
Die Umgangskosten sollten hier primär keine Rolle spielen, da B geplant hätte die Übergabe am alten Wohnort beizubehalten (ob hier eben Ausflüge oder ähnliches damit verbunden werden).
Das würde bedeuten, das A klagen müsste wenn ihm das gegen den Strich geht?
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