Vor ein paar Monaten bekam ich die Aufforderung vom Sozialamt, die entsprechenden Formulare auszufüllen und Unterlagen einzureichen.
Jetzt habe ich folgende Fragen: bei der Berechnung wurden monatliche Kosten, wie z.B. Gas für die Heizung nicht einbezogen. In den meisten Mieten ist das ja enthalten und wird miteinberechnet, oder? In unserer Wohnung haben wir einen eigenen Vertrag mit dem Gasanbieter, womit es nicht in den Mietkosten enthalten ist.
Desweiteren wurde die Miete einfach halbiert, obwohl ich jeden Monat einen höheren Anteil zahle, als mein Partner.
Nun ist ganz aktuell dazugekommen, dass mein Freund zurück in die Niederlande ziehen musste. Ich bin mir nun nicht sicher, ob wir einen neuen Mietvertrag machen, in dem nur ich stehe oder, ob das Sozialamt das beanstanden kann, da sich meine Mietkosten dann natürlich verdoppeln. Die gleiche Sorge habe ich, wenn ich mir eine neue Wohnung suchen sollte. Darf das Sozialamt mir eine Höchstmiete vorschreiben?
Wie ist die Rechtslage?
Elternunterhalt - Gasrechnung und eigene Miete
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Re: Elternunterhalt - Gasrechnung und eigene Miete
Hallo
vermutlich verstehen Sie selbst den Vortrag, aber mir jedenfalls wird nicht ganz klar, was jetzt tatsächlich der Sachverhalt sein soll.
vermutlich verstehen Sie selbst den Vortrag, aber mir jedenfalls wird nicht ganz klar, was jetzt tatsächlich der Sachverhalt sein soll.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Elternunterhalt - Gasrechnung und eigene Miete
Hallo,
ich möchte wissen, ob die monatlichen Gaskosten nicht angerechnet werden müssen. Da sich dann meine monatlichen Kosten erhöhen und somit der Unterhalt verringern würde.
Und, ob das Sozialamt sagen kann: für Sie alleine ist diese Wohnung zu teuer, sie müssen umziehen. Bzw., ob die Gesamtmiete angerechnet werden kann und sich dadurch der Unterhalt verringert.
ich möchte wissen, ob die monatlichen Gaskosten nicht angerechnet werden müssen. Da sich dann meine monatlichen Kosten erhöhen und somit der Unterhalt verringern würde.
Und, ob das Sozialamt sagen kann: für Sie alleine ist diese Wohnung zu teuer, sie müssen umziehen. Bzw., ob die Gesamtmiete angerechnet werden kann und sich dadurch der Unterhalt verringert.
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Re: Elternunterhalt - Gasrechnung und eigene Miete
Wobei angerechnet und in welchem Kontext?ich möchte wissen, ob die monatlichen Gaskosten nicht angerechnet werden müssen. Da sich dann meine monatlichen Kosten erhöhen und somit der Unterhalt verringern würde.
Sicher, dass Sie diese Fragen im Familienrecht stellen wollten?Und, ob das Sozialamt sagen kann: für Sie alleine ist diese Wohnung zu teuer, sie müssen umziehen. Bzw., ob die Gesamtmiete angerechnet werden kann und sich dadurch der Unterhalt verringert.
Worum geht es denn überhaupt?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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