Guten Abend,
mal angenommen ein 20jähriger Student will Bafög beantragen und benötigt dazu einige Unterlagen von beiden Eltern die bereits geschieden sind. Der Student lebt bei der Mutter, und Vater rückt die Unterlagen nicht raus. (kleines Machtspiel im Scheidungskampf) Wie kommt nun der Sohn an die Unterlagen vom Vater der diese verweigert.
Im übrigen wäre diesberzüglich auch interessant zu wissen, ob der Sohn für evtl. Falschangaben bzw. Fehlerhafte Angaben des Erzeugers haftbar gemacht werden kann.
Vielen Dank für die Antworten!
Wichtige Unterlagen für Scheidungskind
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Re: Wichtige Unterlagen für Scheidungskind
In dem der Sohn zum Vater geht und dem versucht zu erklären das die Mutter mit dem Kindesunterhalt nichts mehr zu tun hat. Alternative wäre das der Sohn(!) den Vater auf Auskunft verklagt. Dürfte für den Sohn eine relativ sichere Bank sein. Ansprüche auf die nötigen Unterlagen hat er afaik und damit gute Erfolgsaussichten und für die Kosten die er vorstrecken muss für das Verfahren kann er noch Verfahrenskostenhilfe beantragen. Zahlen darf das ganze dann am Ende höchst wahrscheinlich der Vater.fragende14 hat geschrieben:Guten Abend,
mal angenommen ein 20jähriger Student will Bafög beantragen und benötigt dazu einige Unterlagen von beiden Eltern die bereits geschieden sind. Der Student lebt bei der Mutter, und Vater rückt die Unterlagen nicht raus. (kleines Machtspiel im Scheidungskampf) Wie kommt nun der Sohn an die Unterlagen vom Vater der diese verweigert.
In weit Falschangaben? AFAIK reicht es nicht aus wenn der Vater reinschreibt er hat ein monatliches Netto von 1000 €, sondern muss entsprechende Unterlagen von Dritten beifügen. Gegen Fälschungen dieser kann der Sohn sicher nichts machen, aber die wird man auch nicht dem Sohn anlasten können.fragende14 hat geschrieben: Im übrigen wäre diesberzüglich auch interessant zu wissen, ob der Sohn für evtl. Falschangaben bzw. Fehlerhafte Angaben des Erzeugers haftbar gemacht werden kann.
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Re: Wichtige Unterlagen für Scheidungskind
Hallo,mal angenommen ein 20jähriger Student will Bafög beantragen und benötigt dazu einige Unterlagen von beiden Eltern die bereits geschieden sind. Der Student lebt bei der Mutter, und Vater rückt die Unterlagen nicht raus. (kleines Machtspiel im Scheidungskampf) Wie kommt nun der Sohn an die Unterlagen vom Vater der diese verweigert.
wenn ein Elternteil seine Mitwirkung beim Stellen des Bafög-Antrags verweigert, gibt es die Möglichkeit, "Bafög als Vorausleistung" zu beantragen. Das Bafög-Amt wird dann den Elternteil direkt anschreiben.
Weitere Infos hier:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php
Grüße, Susanne
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