Hallo,
folgender Fall:
- Verfahren in Kindschaftssachen/ Umgang/ vor Amtsgericht; kein Anwaltszwang
- Antragsteller/-in und Antragsgegner/-in haben anwaltliche Vertretung
- es besteht ein Beschluss
Einer der Parteien möchte nun eine nicht wesentliche Änderung des Beschlusses. Z.B. Verlegung eines Umgangstages, Ausweitung des Umgangs um wenige Stunden, ...
Welche Möglichkeiten gibt es ?
Muss der Antrag vollständig neu gestellt werden?
Gibt es die Möglichkeit eines weniger aufwendigen Änderungsantrages?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich.
Beschluss Umgangsrecht/ Änderung
Moderator: FDR-Team
Re: Beschluss Umgangsrecht/ Änderung
Die schnellste und einfachste Lösung dürfte sein die Eltern benehmen sich wie Erwachsene, vergessen die Probleme die sie als Paar hatten und finden im Interesse des Kindes eine Lösung.
Was verstehen Sie unter
Was verstehen Sie unter
Wenn eine Seite darauf pocht das der Umgang gemäß Beschluss erfolgt und die andere das geändert haben will, wird der änderungwilligen Partei nur der Weg bleiben den aktuellen Beschluss durch einen neueren zu ersetzen. Und dafür gibt es afaik keine Alternative als den Weg über das Familiengericht.Gibt es die Möglichkeit eines weniger aufwendigen Änderungsantrages?
Re: Beschluss Umgangsrecht/ Änderung
Hallo,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Möchte das hier nicht weiter ausbreiten... aber Sie sprechen mir so etwas von aus dem Herzen!Die schnellste und einfachste Lösung dürfte sein die Eltern benehmen sich wie Erwachsene, vergessen die Probleme die sie als Paar hatten und finden im Interesse des Kindes eine Lösung.
Im Fall, dass die Umgangsregelung nicht konkret genug ist, dass es also zeitliche Zweifel über den Aufenthalt des Kindes gibt, dann gibt es m.A. nach auch die Möglichkeit eines Antrages zur Detaillierung des Umgangs. Meine Frage zielt in die Richtung, ob im Falle von kleineneren Veränderungen es ähnlich möglich ist. Also Antrag, Gegenseite kann Stellung nehmen, Gericht entscheidet (z.B. wie bei einstweiliger Anordnung). Also alles ohne große Runde im Gerichtssaal; dürften ja die chronisch überlasteten Gerichten nichts dagegen haben.Was verstehen Sie unter
Zitat:
Gibt es die Möglichkeit eines weniger aufwendigen Änderungsantrages?
Re: Beschluss Umgangsrecht/ Änderung
Möglich schon ... die Frage ist aber, ob der Richter / die Richterin das so macht, oder eine Verhandlung anberaumt.kitax hat geschrieben:Meine Frage zielt in die Richtung, ob im Falle von kleineneren Veränderungen es ähnlich möglich ist. Also Antrag, Gegenseite kann Stellung nehmen, Gericht entscheidet (z.B. wie bei einstweiliger Anordnung). Also alles ohne große Runde im Gerichtssaal; dürften ja die chronisch überlasteten Gerichten nichts dagegen haben.
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Re: Beschluss Umgangsrecht/ Änderung
Die Umlegung eines gerichtlich beschlossenen Umgangstages von immer Montag auf immer Dienstag o.ä. ist eine völlig andere Sache als eine Erweiterung "nur um ein paar Stunden". Es muss ja unterstellt werden, dass diese Regelung wie beschlossen nicht vom Himmel fiel, sondern das Gericht im Hinblick auf das Kindeswohl geprüft hat, welche Umgangsregelung dem Wohl des Kindes am Besten entspricht. Da ist die Frage "wieviel" durchaus eine zentrale.
Grundsätzlich können sich Eltern auch bei einem bestehenden Beschluss auf alles einigen, das Ihnen gefällt und sinnvoll erscheint. Wenn ein vollstreckbarer Beschluss besteht, würde ich persönlich sowas immer schriftlich festhalten. Die Jugendämter fungieren da z.B. als Mittler und Moderator für solche Elternvereinbarungen. Sind sich die Eltern nicht einig, bleibt nur der Rechtsweg. Ist der Beschluss noch ganz frisch und nicht ausreichend konkret (damit wäre er mutmaßlich ja auch nicht vollstreckbar), wäre noch der Weg der Beschwerde naheliegend, so dass die nächst höhere Instanz den Fehler korrigieren oder zur Korrektur an das zuständige Gericht zurückgeben kann.
Irgendeinen kurzen Weg gibt es da nicht, entweder die Sache ist so ernst, dass sie vom Gericht geklärt werden muss - das Gericht prüft dann eben die Sachlage gewissenhaft und das dauert - oder es ist so dringend, dass erst einmal sofort eine Lösung her muss. Das wäre dann die einstweilige Anordnung, die aber nicht zum Spaß "einstweilige" Anordnung heißt. Damit ist die Sache ja nicht durch, es geht nur im ersten Moment etwas fixer.
Grundsätzlich können sich Eltern auch bei einem bestehenden Beschluss auf alles einigen, das Ihnen gefällt und sinnvoll erscheint. Wenn ein vollstreckbarer Beschluss besteht, würde ich persönlich sowas immer schriftlich festhalten. Die Jugendämter fungieren da z.B. als Mittler und Moderator für solche Elternvereinbarungen. Sind sich die Eltern nicht einig, bleibt nur der Rechtsweg. Ist der Beschluss noch ganz frisch und nicht ausreichend konkret (damit wäre er mutmaßlich ja auch nicht vollstreckbar), wäre noch der Weg der Beschwerde naheliegend, so dass die nächst höhere Instanz den Fehler korrigieren oder zur Korrektur an das zuständige Gericht zurückgeben kann.
Irgendeinen kurzen Weg gibt es da nicht, entweder die Sache ist so ernst, dass sie vom Gericht geklärt werden muss - das Gericht prüft dann eben die Sachlage gewissenhaft und das dauert - oder es ist so dringend, dass erst einmal sofort eine Lösung her muss. Das wäre dann die einstweilige Anordnung, die aber nicht zum Spaß "einstweilige" Anordnung heißt. Damit ist die Sache ja nicht durch, es geht nur im ersten Moment etwas fixer.
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Re: Beschluss Umgangsrecht/ Änderung
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antworten.
So ähnlich habe ich es auch gesehen.
vielen Dank für Ihre Antworten.
So ähnlich habe ich es auch gesehen.
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