Vaterschaftsanerkennung zwingend nötig für die Hochzeit

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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kuewmt
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Re: Vaterschaftsanerkennung zwingend nötig für die Hochzeit

Beitrag von kuewmt »

Evariste hat geschrieben:Nehmen wir z. B. an, Frau A ist mit Herrn B verheiratet, wurde aber von Herrn C geschwängert. Wenn nun die 3 beim Standesamt vorsprechen und Stein und Bein schwören, dass Herr C der Vater ist, wird dennoch der Standesbeamte ungerührt Herrn B als Vater eintragen, wegen § 1592 Nr. 1 BGB. Die 3 müssen eine Gerichtsentscheidung erwirken, wenn sie das ändern wollen; auch eine Vaterschaftsanerkennung durch Herrn C ist (außer es liegen die Voraussetzungen des § 1599 Nr. 2 BGB vor) nicht möglich.
Im Jahre 1998 war Frau A mit Herrn B noch verheiratet (Trennungsjahr), wurde jedoch schon von Herrn C geschwängert. Nach den Buchstaben des damaligen Gesetzes wäre Herr B der amtliche Vater gewesen und hätte nur durch langwierige Gerichtsentscheide seine Vaterschaft aberkennen können.

Es sind jedoch Frau A und Herr C aufs Rathaus und haben dort "an Eides statt" erklärt, dass sie beide Mutter und Vater sind. Und Herr B hat "an Eides statt" erklärt, dass er nicht der Vater ist. Es existieren nun amtliche Dokumente über "Embryo A" und "Embryo B" (im Leib von Frau A haben sich nämlich Zwillinge entwickelt), die rechtlich bereits die Vaterschaft von Herrn C anerkennen. Und zwar von Geburt an. Herr B hatte gar nichts mehr zu tun, erfahren, mitgeteilt erhalten, bezahlen etc.

Ich weiß das so genau, weil ich dummerweise der Herr B war, der sich zwischenzeitlich in einer ganz ganz dummen Situation befand.


Haben sich inzwischen die Gesetze geändert oder stimmt die Behauptung einfach nicht?
Celestro
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Re: Vaterschaftsanerkennung zwingend nötig für die Hochzeit

Beitrag von Celestro »

Evariste hat geschrieben:Ist ja alles schön und gut, aber ich frage mich, was soll der TS denn machen, wenn die Mutter partout nicht will?

Eine Vaterschaftsanerkennung ist nur wirksam, wenn die Mutter zustimmt. Antrag auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft?

Und auch wenn der TS vor Gericht obsiegt, danach ist vermutlich die Beziehung zur Mutter zerstört und er sieht seine Kinder nur noch am Wochenende...

Wenn man schon jemand kritisiert, dann sollte man die Mutter kritisieren, die liest hier aber vermutlich nicht mit.
Soweit alles richtig, ABER ... es gibt einen Punkt von dem ich sagen würde: "da sollte man nochmal drüber nachdenken". Denn es wird ja indirekt gesagt: "wenn der TS vor Gericht geht und gewinnt, ist danach vermutlich die Beziehung zur Mutter zerstört". Wenn ich mir allerdings anschaue, warum wir hier diskutieren "die Mutter will das nicht", dann würde ich eher sagen: "Die Beziehung ist bereits kaputt. Der Vater der Kinder scheint nur kein Interesse daran zu haben (oder ist vielleicht einfach auch zu feige), die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen".
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