Hallo,
ich wollte gerne einmal fragen, ob es Unterschiede zwischen den Prozesskosten mit und ohne Prozesskostenhilfe gibt.
Wie hoch wären die Gerichts- und Anwaltskosten bei einem Verfahrenswert von ca. 11 200 Euro, wenn das Gericht die Kosten gegeneinander aufhebt für die eine Partei.
Vielen Dank im Vorfeld
Prozesskosten berechnen
Moderator: FDR-Team
Re: Prozesskosten berechnen
Prozesskostenrechner gibt's diverse im Internet, und wie das jemand bezahlt, ob nun mit Verfahrenskostenhilfe oder aus eigener Tasche, hat da keinen Einfluss drauf.
Eine Kostenaufhebung führt, so wie ich das verstehe, dazu das jeder seinen Anwalt selber zahlt. Was mit den Gerichtskosten wird, muss ich passen, aber gefühlt wäre hier dann halbe-halbe angesagt.
Eine Kostenaufhebung führt, so wie ich das verstehe, dazu das jeder seinen Anwalt selber zahlt. Was mit den Gerichtskosten wird, muss ich passen, aber gefühlt wäre hier dann halbe-halbe angesagt.
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Re: Prozesskosten berechnen
Hallo
werde die Kosten gegeneinander aufgehoben dann erfolgt eine hälftige Teilung der Gerichtskosten.
Ist VKH bewilligt dann zahlt die Partei effektiv gesehen nichts. Die Kosten des eigenen Anwalts trägt die Staatskasse. Für den Anwalt macht es schon einen Unterschied, da seine Gebühren insgesamt nicht so hoch ausfallen wie bei einem Selbstzahler. Im Gegenzug ist ihm aber auch das Ausfallrisiko abgenommen.
werde die Kosten gegeneinander aufgehoben dann erfolgt eine hälftige Teilung der Gerichtskosten.
Ist VKH bewilligt dann zahlt die Partei effektiv gesehen nichts. Die Kosten des eigenen Anwalts trägt die Staatskasse. Für den Anwalt macht es schon einen Unterschied, da seine Gebühren insgesamt nicht so hoch ausfallen wie bei einem Selbstzahler. Im Gegenzug ist ihm aber auch das Ausfallrisiko abgenommen.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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