Rückzahlung der PKH von ca. 1800 auf 3100 Euro erhöht

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Heike19
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Rückzahlung der PKH von ca. 1800 auf 3100 Euro erhöht

Beitrag von Heike19 »

Hallo liebes Forum;

Ich befinde mich gerade in mitten einer VKH Prüfung.

In 2014 wurde der Prozess in einer Familienrechtsangelegenheit beendet und meine Kosten des gesamten Prozesses wurden auf rund 1800€ festgesetzt.

Innerhalb von vier Jahren soll regelmäßig meine Bedürftigkeit überprüft werden. Aktuell bin ich nicht mehr bedürftig und soll nun statt der 1800€ 3100€ zahlen.

Dies begründet sich in den Anwaltskosten, die zuvor bei 1300€ lagen, die meine Anwältin auch bereits erhalten hat, die sich nun auf 2500€ erhöhen, da ich nicht mehr bedürftig bin.

Mir erscheint die Angelegenheit merkwürdig, da in jedem Schreiben zur VKH Prüfung stand, dass ich im Falle, sollte ich nicht mitwirken, riskiere, dass die Verfahrenskostenhilfe aufgehoben wird und ich diese 1800€ zu zahlen hätte.
habibi809
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Re: Rückzahlung der PKH von ca. 1800 auf 3100 Euro erhöht

Beitrag von habibi809 »

Meines Wissens ist es so:
Wenn PKH ohne Ratenzahlung von der Staatskasse bewilligt wurde, erhält der Anwalt ermäßigte Gebühren - allerdings zahlt die Staatskasse dann direkt an den Anwalt. Der Antragssteller muß in diesem Fall gar nichts zahlen - daher verwundert mich, dass der Anwalt schon 1300€ vom Mandant erhalten haben soll?

Falls innerhalb der nächsten 4 Jahre die Bedüftigkeit wegfällt, erhält der Anwalt die "normalen, üblichen" Anwaltskosten - die hat dann je nach Einkommen der Mandant auf einmal oder in Raten zu zahlen.

Einfach mal ausgoogeln.
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