Alleiniges Sorgerecht - Fristen?
Moderator: FDR-Team
Alleiniges Sorgerecht - Fristen?
Hallo zusammen,
da ich nichts dazu finden kann, hier die Frage:
Gibt es in Verfahren zum "alleinigen Sorgerecht" (bei bisheriger gemeinsamer Sorge) Fristen, die eingehalten werden müssen?
Es gibt Kindschaftssachen, in denen das innerhalb von 4 Wochen laufen muss.
Aber wie ist es in der Alleinsorge ohne zeitkritische Entscheidungen?
Gruß
Carl
da ich nichts dazu finden kann, hier die Frage:
Gibt es in Verfahren zum "alleinigen Sorgerecht" (bei bisheriger gemeinsamer Sorge) Fristen, die eingehalten werden müssen?
Es gibt Kindschaftssachen, in denen das innerhalb von 4 Wochen laufen muss.
Aber wie ist es in der Alleinsorge ohne zeitkritische Entscheidungen?
Gruß
Carl
Re: Alleiniges Sorgerecht - Fristen?
1. Die Angelegenheit muss entscheidungsreif sein.
2. Der Richter und die Anwälte müssen Zeit haben.
Chavah
2. Der Richter und die Anwälte müssen Zeit haben.
Chavah
Re: Alleiniges Sorgerecht - Fristen?
Hallo Carl,
es gibt tatsächlich irgendwo im FamFG eine Vorschrift, die besagt, dass in Verfahren für Kindschaftssachen ein erster Verhandlungs- oder Erörterungstermin innerhalb von 4 Wochen nach Antragseingang erfolgen soll.
Meines Wissens betrifft das aber nur eA-Verfahren, d.h. es wird eine "einstweilige Anordnung" beantragt.
es gibt tatsächlich irgendwo im FamFG eine Vorschrift, die besagt, dass in Verfahren für Kindschaftssachen ein erster Verhandlungs- oder Erörterungstermin innerhalb von 4 Wochen nach Antragseingang erfolgen soll.
Meines Wissens betrifft das aber nur eA-Verfahren, d.h. es wird eine "einstweilige Anordnung" beantragt.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Re: Alleiniges Sorgerecht - Fristen?
Ein Erörterungstermin ist nicht einer Schlußentscheidung gleichzusetzen.
Chavah
Chavah
Re: Alleiniges Sorgerecht - Fristen?
Richtig! Und?
Es steht ja auch nirgendwo, dass innerhalb einer bestimmten Frist entschieden werden soll.
Es steht ja auch nirgendwo, dass innerhalb einer bestimmten Frist entschieden werden soll.
MfG
Old Piper
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Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Alleiniges Sorgerecht - Fristen?
Das war doch wohl aber die Frage.
Chavah
Chavah
Re: Alleiniges Sorgerecht - Fristen?
Carl hat nach evtl. einzuhaltenden Fristen gefragt - weiter nichts. Und da gibt's halt m.E. nur die von mir erwähnte Soll-Vorschrift.
Eine bestimmte Frist in der zu entscheiden ist, gibt's ohnehin nicht.
Eine bestimmte Frist in der zu entscheiden ist, gibt's ohnehin nicht.
MfG
Old Piper
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Old Piper
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Re: Alleiniges Sorgerecht - Fristen?
Moin,
danke für di Bestätigung.
Grüße
Carl
danke für di Bestätigung.
Grüße
Carl
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Re: Alleiniges Sorgerecht - Fristen?
Hallo,
§ 155 FamFG, nicht nur bei eAO-Verfahren.
Old Piper hat geschrieben:... betrifft das aber nur eA-Verfahren, d.h. es wird eine "einstweilige Anordnung" beantragt.
§ 155 FamFG, nicht nur bei eAO-Verfahren.
Gruß
Peter H.
Peter H.
Re: Alleiniges Sorgerecht - Fristen?
Danke Peter, wieder was dazugelernt.Holzschuher hat geschrieben:§ 155 FamFG, nicht nur bei eAO-Verfahren.
MfG
Old Piper
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Old Piper
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