Mutter schießt gegen Kinder
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Mutter schießt gegen Kinder
Eine Mutter hat zwei Kinder. (beide inzwischen volljährig / A mit eigener Wohnung & B bei Mutter gemeldet)
Kind A lebt seit über 10 Jahren beim Vater, ohne Kontakt zu diesem Kind zu haben.
Kind B lebt bei ihr. Vater hat so weit es ihm möglich war Kontakt.
Nun ist die Mutter wieder zurück gezogen, so das Kind A wieder Kontakt zu B hat.
Es stellt sich nun heraus, das Kind B Probleme mit dem Lebensgefährten der Mutter bzw mit der Mutter selber hat.
Nun ist B vorübergehend zu A gezogen. (sind ja Brüder)
Jetzt will die Mutter aber den Vorgang dem Amt melden. Auch will sie Kind B von ihrer Adresse ab melden.
Da Kind A im Moment ohne Job ist, würde er seinen Anspruch auf ALG verlieren. Denn Kind B ist in einer Berufsausbildung und verdient Geld. Dieses nimmt sie wohl billigend in Kauf, um nicht nur B, sondern besonders A zu schädigen.
Was können die beiden Kids in dem Fall machen?
Kind A lebt seit über 10 Jahren beim Vater, ohne Kontakt zu diesem Kind zu haben.
Kind B lebt bei ihr. Vater hat so weit es ihm möglich war Kontakt.
Nun ist die Mutter wieder zurück gezogen, so das Kind A wieder Kontakt zu B hat.
Es stellt sich nun heraus, das Kind B Probleme mit dem Lebensgefährten der Mutter bzw mit der Mutter selber hat.
Nun ist B vorübergehend zu A gezogen. (sind ja Brüder)
Jetzt will die Mutter aber den Vorgang dem Amt melden. Auch will sie Kind B von ihrer Adresse ab melden.
Da Kind A im Moment ohne Job ist, würde er seinen Anspruch auf ALG verlieren. Denn Kind B ist in einer Berufsausbildung und verdient Geld. Dieses nimmt sie wohl billigend in Kauf, um nicht nur B, sondern besonders A zu schädigen.
Was können die beiden Kids in dem Fall machen?
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Re: Mutter schießt gegen Kinder
Ihre Befürchtungen entbehren jeder Grundlage.ronnst hat geschrieben: Da Kind A im Moment ohne Job ist, würde er seinen Anspruch auf ALG verlieren. Denn Kind B ist in einer Berufsausbildung und verdient Geld. Dieses nimmt sie wohl billigend in Kauf, um nicht nur B, sondern besonders A zu schädigen.
Die der Anspruch und die Höhe von ALGI hängen nicht davon ab, wo man wohnt und wie hoch die Miete ist.
Falls ALGII gemeint ist: auch da wirkt sich der Verdienst des einen Bruders nicht auf das ALGII des anderen Bruders aus.
Denn: 2 volljährige Geschwister bilden keine Bedarfgemeinschaft. Sie wohnen bloß in einer WG.
A kann sich ordnungsgemäß in der Wohnung von B anmelden und eine Änderungsmitteilung an das jobcenter schicken.ronnst hat geschrieben:Was können die beiden Kids in dem Fall machen?
Grüße, Susanne
Re: Mutter schießt gegen Kinder
Ja es geht um ALG II.
Kann das Amt aber dann nicht sagen, das sich der Bruder mit Verdienst, sich an der Miete beteiligt?
Kann das Amt aber dann nicht sagen, das sich der Bruder mit Verdienst, sich an der Miete beteiligt?
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Re: Mutter schießt gegen Kinder
Er kann sich doch an der Miete beteiligen. Wenn es nicht reichen sollte, kann er ja Bafög beantragen.ronnst hat geschrieben:Ja es geht um ALG II.
Kann das Amt aber dann nicht sagen, das sich der Bruder mit Verdienst, sich an der Miete beteiligt?
Oder wieder zur Mutter gehen.
Wie alt ist denn der Bruder Azubi?
Grüße, Susanne
Re: Mutter schießt gegen Kinder
Der mit der Wohnung ist 20 und noch ohne Ausbildung
Sein Bruder der jetzt bei ihm ist, ist 18 und im Ausbildung.
Ist aber die ganze Woche auf Arbeit und nur an den Wochenenden da.
Sein Bruder der jetzt bei ihm ist, ist 18 und im Ausbildung.
Ist aber die ganze Woche auf Arbeit und nur an den Wochenenden da.
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Re: Mutter schießt gegen Kinder
An dem Mietanteil seines Bruders, muss sich der Bruder mit Verdienst nicht beteiligen. Er ist gegenüber dem Bruder mit ALG-II nicht unterhaltspflichtig.ronnst hat geschrieben:Ja es geht um ALG II.
Kann das Amt aber dann nicht sagen, das sich der Bruder mit Verdienst, sich an der Miete beteiligt?
undDer mit der Wohnung ist 20 und noch ohne Ausbildung
Sein Bruder der jetzt bei ihm ist, ist 18 und im Ausbildung.
Ist aber die ganze Woche auf Arbeit und nur an den Wochenenden da.
Also Bruder 18 ist in Ausbildung, aber Bruder 20 hat eine eigene Wohnung, die vom Amt finanziert wird? er hat aber bislang bei der Mutter gewohnt, die ihn abmelden will? Korrekt- er hat offenbar eine eigene Wohnung. Er kann keine eigene Wohnung haben und bei der Mutter gemeldet sein.Da Kind A im Moment ohne Job ist, würde er seinen Anspruch auf ALG verlieren. Denn Kind B ist in einer Berufsausbildung und verdient Geld. Dieses nimmt sie wohl billigend in Kauf, um nicht nur B, sondern besonders A zu schädigen.
Bruder 18 muss sich anteilig an der Miete beteiligen.
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Re: Mutter schießt gegen Kinder
Ich habs auch erst verwechselt.
Ich glaub aber es ist so:
Der 20-jährige hat eine eigene Wohnung und bezieht hartz4.
Der 18-jährige macht eine Ausbidung und hat bei der Mutter gewohnt, ist jetzt beim 20-jährigen in der Wohnung.
Das job-center wird aber bloß noch den halben Mietanteil übernehmen, wenn es spitzkriegt dass der Bruder mit eingezogen ist.
Offen ist noch:
Ich glaub aber es ist so:
Der 20-jährige hat eine eigene Wohnung und bezieht hartz4.
Der 18-jährige macht eine Ausbidung und hat bei der Mutter gewohnt, ist jetzt beim 20-jährigen in der Wohnung.
Nicht wegen Unterhalt.winterspaziergang hat geschrieben:An dem Mietanteil seines Bruders, muss sich der Bruder mit Verdienst nicht beteiligen. Er ist gegenüber dem Bruder mit ALG-II nicht unterhaltspflichtig.
Das job-center wird aber bloß noch den halben Mietanteil übernehmen, wenn es spitzkriegt dass der Bruder mit eingezogen ist.
Offen ist noch:
Wo wohnt der Azubi unter der Woche?ronnst hat geschrieben: Sein Bruder der jetzt bei ihm ist, ist 18 und im Ausbildung.
Ist aber die ganze Woche auf Arbeit und nur an den Wochenenden da.
Grüße, Susanne
Re: Mutter schießt gegen Kinder
Er ist unter der Woche ca. 350km weg bei Frankfurt Main.
Unterkunft von der Firma.
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Re: Mutter schießt gegen Kinder
Da könnten die Brüder doch vereinbaren, dass er einen kleinen Betrag als Mietanteil zahlt für die 4 Wochenenden im Monat. Das kann man auch dem jobcenter plausibel machen. Oder er meldet sich an der Firmenunterkunft mit Wohnsitz an und ist am WE bei seinem Bruder nur zu Besuch.ronnst hat geschrieben:Er ist unter der Woche ca. 350km weg bei Frankfurt Main.
Unterkunft von der Firma.
Grüße, Susanne
Re: Mutter schießt gegen Kinder
SusanneBerlin hat geschrieben:Ich habs auch erst verwechselt.
Ich glaub aber es ist so:
Der 20-jährige hat eine eigene Wohnung und bezieht hartz4.
Der 18-jährige macht eine Ausbidung und hat bei der Mutter gewohnt, ist jetzt beim 20-jährigen in der Wohnung.
Nicht wegen Unterhalt.winterspaziergang hat geschrieben:An dem Mietanteil seines Bruders, muss sich der Bruder mit Verdienst nicht beteiligen. Er ist gegenüber dem Bruder mit ALG-II nicht unterhaltspflichtig.
Das hob-center wird aber bloß noch den halben Mietanteil übernehmen, wenn es spitzkriegt dass der Bruder mit eingezogen ist.
was auch korrekt ist. Der 20jährige Bruder mit eigener Wohnung benötigt nicht mehr die Zahlung der kompletten Miete, wenn der leistungsfähige, nicht bedürfte 18jährige Bruder einzieht. Nicht die Mutter "schießt" hier gegen die Kinder, der 20jährige kommt seiner Meldepflicht nicht nach. Es ist nunmal leistungsrelevant, wenn der Mietanteil durch Zuzug des leistungsfähigen Bruders sinkt.
das spielt keine Rolle. Die aus Steuermitteln finanzierte Leistung ALG-II ist für das Existenzminimum von Menschen gedacht, die sich nicht selbst versorgen können.ronnst hat geschrieben: Sein Bruder der jetzt bei ihm ist, ist 18 und im Ausbildung.
Ist aber die ganze Woche auf Arbeit und nur an den Wochenenden da.
Die Geschichte ist kein Fall für Familien- sondern fürs Sozialrecht und wenn der 20jährige nicht den Zuzug meldet, fürs Strafrecht.
wenn er dort eingezogen ist, muss er sich an den Mietkosten beteiligen und der 20jährige Bruder muss dies so oder so melden. Auch die Einnahmen, wenn er dem Bruder die Wohnung am Wochenende gegen Entgelt zur Verfügung stellt.Da könnten die Brüder doch vereinbaren, dass er einen kleinen Betrag als Mietanteil zahlt für die 4 Wochenenden im Monat. Das kann man auch dem jobcenter plausibel machen. Oder er meldet sich an der Firmenunterkunft mit Wohnsitz an und ist am WE bei seinem Bruder nur zu Besuch.
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