Anwaltskosten Gütertrennung

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

gala525
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 7
Registriert: 05.11.13, 14:09

Anwaltskosten Gütertrennung

Beitrag von gala525 »

Guten Abend,

könnte jemand die folgende Fragen beantworten?

Wer bestimmt den Gegenstandwert bei der Gütertrennung? Gericht oder mein Anwalt selbst? Besteht der Gegenstandwert nur von meinen Anforderungen oder gemeinsamen Anforderungen von mir und meinem Ex?

Wann wird die Rechnung von meinem Anwalt üblicherweise bezahlt, voraussetzlich einen Vorschuss bezahlt wurde? Vor dem Gerichtsabschluss oder nach dem Abschluss?

Danke.

Gala
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Anwaltskosten Gütertrennung

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

Meinen Sie den Zugewinnausgleich?

Um den Güterstand der Gütertrennung zu vereinbaren, braucht man schließlich kein Gericht, weil der Güterstand nur freiwillig geändert werden kann oder gar nicht.
Grüße, Susanne
gala525
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 7
Registriert: 05.11.13, 14:09

Re: Anwaltskosten Gütertrennung

Beitrag von gala525 »

Danke, aber das Gericht läuft schon seit einige Zeit. Ich wollte nur die Info zum üblichen Zahlungsablauf bekommen.
rabenthaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2291
Registriert: 01.11.12, 08:40
Wohnort: Thüringen

Re: Anwaltskosten Gütertrennung

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

da Sie die Fragen unverständlich formuliert haben und auf Nachfragen nicht reagieren kann Ihre Fragen niemand hier wirklich beantworten ohne rätseln zu müssen. Bitte formulieren Sie Ihre Frage um und geben Sie uns mehr Details.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
gala525
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 7
Registriert: 05.11.13, 14:09

Re: Anwaltskosten Gütertrennung

Beitrag von gala525 »

OK, ich versuche mal:

Ein Gerichtsprozess wegen Zugewinnausgleich läuft. Der Mann verlangt von seiner Exfrau 25.000 Euro, die Frau verlangt nach der Bezifferung 125.000 Euro.

Der Anwalt der Frau stellt für sie die Rechnung aus, in dem die Gegenstandwert als 125.000 Euro bestimmt wurde, und bittet sie die Rechnung innnerhalb von 2 Wochen zu zahlen, obwohl der Gerichtsprozess noch nicht zu Ende ist. Ein Vorschuss hat die Frau dem Anwalt bereits überwiesen.

Meine Fragen sind wirklich über den Ablauf und Prozedere: Wer bestimmt, wie hoch die Gegenstandwert ist, das Gericht oder der Anwalt?

Wann muss die Rechnung vom Anwalt bezahlt: nach dem Prozess-Abschluss oder vorher? Wann ist die nächste Sitzung ist nicht klar, es gibt keine Frist für die nächste Gerichtsverhandlung.

Danke.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen