Haben Sie denn nicht drangedacht, Ihrem Anwalt diese Fragen zu stellen?kalleGrabowski hat geschrieben:Fragen über fragen
Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Grüße, Susanne
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
So mal wieder zurück. Das Gericht hat Person A und B einen Gerichtstermin gesendet. Die Kindesmutter muss mit dem gemeinsamen Kind zum Gericht erscheinen. Desweiteren wurde vom Gericht das Jugendamt eingeschaltet und einen Verfahrensbeistand für das Kind. Beim Gerichtstermin soll über den Antrag der Anordnung entschieden werden.
Person B ist bereits zum Jahreswechsel mit dem Kind verzogen. Jungendamt und Verfahrensbeistand haben nun das Problem, daß ein treffen mit der Kindesmutter nicht mehr möglich ist in der kurzen Zeit.
Desweiteren sind weitere Details ans Licht gekommen. Person B hat ihre Wohnung bereits schon im Oktober gekündigt, und somit auch die Schule angeschwindelt. Dieser Umzug war schon länger geplant.
Person A wurde nun vom Verfahrensbeistand kontaktiert. Dieser hat Person A mitgeteilt, daß er bitte sein Kind von der Schule am Freitag ( Umgangswochenende) abholen soll, damit der Beistand sich mit dem Kind bei Person A unterhalten kann. Schließlich kann das Kind nichts für diese Situation. Ein treffen mit Person B wäre nicht möglich da diese arbeiten müsste. Person A hat derzeit noch immer keine Adresse vom Kind und Person B! Der Verfahrensbeistand hat darum gebeten das Kind trotzdem von der Schule abzuholen. Gesamtkilometer 160km !
Person B ist bereits zum Jahreswechsel mit dem Kind verzogen. Jungendamt und Verfahrensbeistand haben nun das Problem, daß ein treffen mit der Kindesmutter nicht mehr möglich ist in der kurzen Zeit.
Desweiteren sind weitere Details ans Licht gekommen. Person B hat ihre Wohnung bereits schon im Oktober gekündigt, und somit auch die Schule angeschwindelt. Dieser Umzug war schon länger geplant.
Person A wurde nun vom Verfahrensbeistand kontaktiert. Dieser hat Person A mitgeteilt, daß er bitte sein Kind von der Schule am Freitag ( Umgangswochenende) abholen soll, damit der Beistand sich mit dem Kind bei Person A unterhalten kann. Schließlich kann das Kind nichts für diese Situation. Ein treffen mit Person B wäre nicht möglich da diese arbeiten müsste. Person A hat derzeit noch immer keine Adresse vom Kind und Person B! Der Verfahrensbeistand hat darum gebeten das Kind trotzdem von der Schule abzuholen. Gesamtkilometer 160km !
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Das finde ich aber bedenklich...kalleGrabowski hat geschrieben:
Person A wurde nun vom Verfahrensbeistand kontaktiert. Dieser hat Person A mitgeteilt, daß er bitte sein Kind von der Schule am Freitag ( Umgangswochenende) abholen soll, damit der Beistand sich mit dem Kind bei Person A unterhalten kann. Schließlich kann das Kind nichts für diese Situation. Ein treffen mit Person B wäre nicht möglich da diese arbeiten müsste. Person A hat derzeit noch immer keine Adresse vom Kind und Person B! Der Verfahrensbeistand hat darum gebeten das Kind trotzdem von der Schule abzuholen. Gesamtkilometer 160km !
Ohne Wissen der Mutter?
Und was halten Sie als Unbeteiligter vom Thema Intelligenz?
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
So die Gerichtsverhandlung ist gelaufen.
Am Montag hat der Verfahrensbeistand mitgeteilt, daß eine Befragung des Kindes nicht möglich ist. Die KM ist verzogen, daher ist der Beistand nicht mehr zuständig. Das Jugendamt hat im Bericht erwähnt, daß man die Kindesmutter nicht erreicht hat, und diese auch nicht zurückgerufen hat.
Am Dienstag war Gerichtstermin. Person B kam zu spät, da dieser noch in der Kanzlei vom Verfahrensbeistand war. Person A teilte der Richterin mit, daß der Beistand sich einen Tag vorher "als nicht zuständig" abgemeldet hat. Mit Person A wurde nicht gesprochen!
Person B tauchte mit dem Kind im Gerichtsaal auf. Die Richterin hat alleine das Kind befragt. Alle anderen mussten den Saal verlassen. Nach 20min durften alle wieder rein. Das Kind wurde in die Kantine gebracht, da es nicht das verfahren mit erleben sollte.
Der Kindeswunsch war bei der Mutter zu wohnen, und das alles so bleibt wie es ist. Auch Umgangswochenenden und Ferien sollen so wie bisher fortgeführt werden!
Aufgrund dieser Aussage vom Kind wurde Person A von der Richterin gefragt was er nach dieser Aussage für das Kind möchte! Person A konnte ja nur zum wohl des Kindes entscheiden. Damit war der Fall erledigt. Person A wurde von der Richterin nur gerügt: Es arbeiten in Ämtern so nette Menschen, warum muss man gleich einen Antrag auf eine Einstweilige Anordnung machen.
Das die Kindesmutter aufgrund einfach verzogen ist, wurde nichts drüber gesagt. Person A muss nun die Kilometer auf sich nehmen, und damit leben nicht mehr schnell an so manchen Situationen eingreifen zu können, Krankheit, Schlüssel vergessen etc.
Der Verfahrensbeistand ist definitiv auf der Seite der Mutter gewesen. Diese hat in einer Stunde 6 Din A4 Seiten vorgelesen (handschriftlich). Diese hat auch die Kilometer und das Verhalten der KM etc. total runtergespielt.
Fazit:
Hätte man dieses als Vater so abgezogen wie es die Mutter getan hat, wäre Himmel und Hölle bewegt worden was wahrscheinlich Strafrechtliche Konsequenzen geerntet hätte.
Am Montag hat der Verfahrensbeistand mitgeteilt, daß eine Befragung des Kindes nicht möglich ist. Die KM ist verzogen, daher ist der Beistand nicht mehr zuständig. Das Jugendamt hat im Bericht erwähnt, daß man die Kindesmutter nicht erreicht hat, und diese auch nicht zurückgerufen hat.
Am Dienstag war Gerichtstermin. Person B kam zu spät, da dieser noch in der Kanzlei vom Verfahrensbeistand war. Person A teilte der Richterin mit, daß der Beistand sich einen Tag vorher "als nicht zuständig" abgemeldet hat. Mit Person A wurde nicht gesprochen!
Person B tauchte mit dem Kind im Gerichtsaal auf. Die Richterin hat alleine das Kind befragt. Alle anderen mussten den Saal verlassen. Nach 20min durften alle wieder rein. Das Kind wurde in die Kantine gebracht, da es nicht das verfahren mit erleben sollte.
Der Kindeswunsch war bei der Mutter zu wohnen, und das alles so bleibt wie es ist. Auch Umgangswochenenden und Ferien sollen so wie bisher fortgeführt werden!
Aufgrund dieser Aussage vom Kind wurde Person A von der Richterin gefragt was er nach dieser Aussage für das Kind möchte! Person A konnte ja nur zum wohl des Kindes entscheiden. Damit war der Fall erledigt. Person A wurde von der Richterin nur gerügt: Es arbeiten in Ämtern so nette Menschen, warum muss man gleich einen Antrag auf eine Einstweilige Anordnung machen.
Das die Kindesmutter aufgrund einfach verzogen ist, wurde nichts drüber gesagt. Person A muss nun die Kilometer auf sich nehmen, und damit leben nicht mehr schnell an so manchen Situationen eingreifen zu können, Krankheit, Schlüssel vergessen etc.
Der Verfahrensbeistand ist definitiv auf der Seite der Mutter gewesen. Diese hat in einer Stunde 6 Din A4 Seiten vorgelesen (handschriftlich). Diese hat auch die Kilometer und das Verhalten der KM etc. total runtergespielt.
Fazit:
Hätte man dieses als Vater so abgezogen wie es die Mutter getan hat, wäre Himmel und Hölle bewegt worden was wahrscheinlich Strafrechtliche Konsequenzen geerntet hätte.
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
"Dem Kindswohl entsprechen" heißt ja nicht, dass man jeden Wunsch des Kindes erfüllen muss. Ein Beispiel: Das Kind würde vielleicht auch lieber den Tag in einem Erlebnispark verbringen als in der Schule. Trotzdem entspricht es nicht dem Kindswohl wenn man als Eltern das Kind die Schule schwänzen lässt (von der Schulpflicht mal abgesehen).Der Kindeswunsch war bei der Mutter zu wohnen, und das alles so bleibt wie es ist. Auch Umgangswochenenden und Ferien sollen so wie bisher fortgeführt werden!
Aufgrund dieser Aussage vom Kind wurde Person A von der Richterin gefragt was er nach dieser Aussage für das Kind möchte! Person A konnte ja nur zum wohl des Kindes entscheiden. Damit war der Fall erledigt.
Der Vater hat bei der Anhörung also nicht vorgetragen, dass er das Kind bei sich aufnehmen und erziehen könnte, dass dem Kind damit ein Schulwechsel und der Verlust des Freundeskreises damit erspart bliebe? Man kann der Mutter nun mal nicht vorschreiben, wo sie wohnt, die einzige Alternative zum Wegzug des Kindes mit der Mutter wäre gewesen, dass das Kind beim Vater wohnt, aber wenn der Vater dem Gericht diese Alternative nicht mitteilt...
Wo war eigentlich der Anwalt des Vaters, hat der auch nichts gesagt?
Grüße, Susanne
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Doch! Aber wurde ja vom Verfahrensbeistand nur runter gemacht.
Der Beistand war so auf der Seite der Mutter, man konnte vortragen was man wollte. Da der Vater ja auch 10-15min weg zur Schule hätte usw usw usw. Desweiteren wurde vorgetragen, dass eine Kindesbetreuung nicht vorhanden ist. Auch dort hat der Verfahrensbeistand eingegriffen und von dem Kind den Tagesablauf vorgelesen.
Der Beistand war so auf der Seite der Mutter, man konnte vortragen was man wollte. Da der Vater ja auch 10-15min weg zur Schule hätte usw usw usw. Desweiteren wurde vorgetragen, dass eine Kindesbetreuung nicht vorhanden ist. Auch dort hat der Verfahrensbeistand eingegriffen und von dem Kind den Tagesablauf vorgelesen.
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Ja sorry, aber das Argument "keine Betreuung vorhanden" leuchtet mir ebenfalls nicht ein. Die Mutter hat das Kind vor dem Umzug ausreichend betreut, wieso soll das nach dem Umzug nicht mehr klappen?Desweiteren wurde vorgetragen, dass eine Kindesbetreuung nicht vorhanden ist. Auch dort hat der Verfahrensbeistand eingegriffen und von dem Kind den Tagesablauf vorgelesen.
Falls der Vater gemeint hat, es gäbe eine Betreuungslücke zwischen Schulende und Nachhausekommen der Mutter nach ihrer Arbeit: dieses Problem hätte der Vater doch genauso.
Grüße, Susanne
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Weil die Mutter an der neuen Adresse 90km zur Arbeit fahren muss, und erst gegen 19:30Uhr zuhause ist nach der Arbeit.SusanneBerlin hat geschrieben:Ja sorry, aber das Argument "keine Betreuung vorhanden" leuchtet mir ebenfalls nicht ein. Die Mutter hat das Kind vor dem Umzug ausreichend betreut, wieso soll das nach dem Umzug nicht mehr klappen?Desweiteren wurde vorgetragen, dass eine Kindesbetreuung nicht vorhanden ist. Auch dort hat der Verfahrensbeistand eingegriffen und von dem Kind den Tagesablauf vorgelesen.
Falls der Vater gemeint hat, es gäbe eine Betreuungslücke zwischen Schulende und Nachhausekommen der Mutter nach ihrer Arbeit: dieses Problem hätte der Vater doch genauso.
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