Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt für uneheliches Kind

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Momoxxx
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Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt für uneheliches Kind

Beitrag von Momoxxx »

Sehr geehrtes Recht Forum,

eine Person A geht eine einmalige Affäre mit einer Dame Person B ein. Nach ca. 5 Monate, unterstellt die Dame Person A über die noch nicht rechtlich und biologisch festgestellte Vaterschaft.

Person A ist zu dieser Zeit arbeitssuchend und kann die entsprechenden Mittel für eine Ehe weder auf emotionaler Ebene noch auf finanzieller Ebene tragen, ebenfalls besteht keine Beziehung zwischen beiden Parteien.

Von Person B, erfährt Person A, dass dieser aufgrund Ihrer Informationen bald vom Jugendamt zur Vaterschaftsanerkennung eingeladen wird und Person A verpflichtet ist Unterhalt für Person B und das Kind zu bezahlen.

Zu diesem Zeitpunkt entscheidet sich Person A, das Bundesland zu verlassen oder ggf. für eine gewisse Zeit ins Ausland zu reisen.

Frage:
1. Wie und auf welchen Wege wird das Jugendamt versuchen Person A Bundesländer übergreifend ausfindig zu machen?
2. Gibt es eine Verjährungsfrist, wenn z.B. Person A dem die Vaterschaft unterstellt wird, diese aber noch nicht anerkannt wurde? Wie lange geht das Verfolgungsverfahren hinsichtlich Vaterschaftsanerkennung?
ExDevil67
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Re: Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt für uneheliches Ki

Beitrag von ExDevil67 »

Zu 1, per Abfrage beim Einwohnermeldeamt. Ggf wird das dann örtlich zuständige Jugendamt Amtshilfe leisten.
Zu 2, bis das Kind einen rechtlichen Vater hat bzw verstirbt.
Momoxxx
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Re: Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt für uneheliches Ki

Beitrag von Momoxxx »

Zu.1: wird sich das Jugendamt die Auslagen von dem bis dato noch nicht identifizierten Person 1 zurück erstatten?
Bzw. wie intensiv oder nach welcher Prozedur erfolgt die Suche seitens der Behörden hinsichtlich Person 1.
Ronny1958
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Re: Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt für uneheliches Ki

Beitrag von Ronny1958 »

Ggf. erfolgt eine Ausschreibung zur Fahndung.

Verweigerung des Unterhaltes führt in manchen Bundesländern durchaus zu einer Haftstrafe auf Bewährung.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
SusanneBerlin
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Re: Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt für uneheliches Ki

Beitrag von SusanneBerlin »

Zu.1: wird sich das Jugendamt die Auslagen von dem bis dato noch nicht identifizierten Person 1 zurück erstatten?
Wenn die Vaterschaft feststeht, wird das Jugendamt den an die Mutter gezahlten Unterhaltsvorschuss vom Vater zurückfordern.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt für uneheliches Ki

Beitrag von ktown »

Wenn der "Vater" sich so verhält wie hier, dann scheint er die Vaterschaft nicht anzuzweifeln.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
lottchen
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Re: Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt für uneheliches Ki

Beitrag von lottchen »

Warum will Person A denn untertauchen? Er ist nicht verpflichtet, die Frau zu heiraten oder sich irgendwie um das Kind zu kümmern. Dazu kann ihn niemand zwingen. Wenn er keinen Job mit ausreichendem Einkommen hat (HartzIV?) muss er weder Unterhalt für die Frau noch später für das Kind zahlen. Vielleicht sollte man erst mal klären ob die Vaterschaft tatsächlich besteht.
Evariste
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Re: Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt für uneheliches Ki

Beitrag von Evariste »

Ronny1958 hat geschrieben:Ggf. erfolgt eine Ausschreibung zur Fahndung.

Verweigerung des Unterhaltes führt in manchen Bundesländern durchaus zu einer Haftstrafe auf Bewährung.
Bisher steht ja noch gar nicht fest, dass A der Vater ist, also liegt auch keine strafbare Unterhaltsverweigerung vor.

Die Abgabe der Vaterschaftsanerkennung ist freiwillig, das Jugendamt kann dazu auffordern, der vermutete Vater muss dem aber nicht nachkommen. Dann wird das Jugendamt vermutlich die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung betreiben. Im Gerichtsverfahren wird dann geklärt, ob er wirklich der Vater ist.
ktown hat geschrieben:Wenn der "Vater" sich so verhält wie hier, dann scheint er die Vaterschaft nicht anzuzweifeln.
Oder ihm sind seine Rechte im Verfahren nicht klar, z. B. dass er nicht zur Abgabe der Vaterschaftsanerkennung verpflichtet ist und dass er auf einer gerichtlichen Klärung bestehen kann. Ich vermute mal, eine entsprechende Belehrung war in dem Schreiben des Jugendamts nicht enthalten und eine Anhörung ist ganz sicher auch nicht erfolgt.
winterspaziergang

Re: Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt für uneheliches Ki

Beitrag von winterspaziergang »

lottchen hat geschrieben:Wenn er keinen Job mit ausreichendem Einkommen hat (HartzIV?) muss er weder Unterhalt für die Frau noch später für das Kind zahlen.
Hartz-IV ist eigentlich kein angeborenes Merkmal wie die Haarfarbe oder eine Behinderung und auch kein nicht veränderbarer Zustand, sondern kennzeichnet eine Bedürftigkeit, die der betroffene Hilfeempfänger baldmöglichst versuchen sollte, zu beenden.
Er ist natürlich gesetzlich verpflichtet, alles zu tun, um seinen Unterhalt und den seiner Kinder selbst sicherzustellen. So man keine versorgen kann und möchte, sollte man die entsprechend bekannten Maßnahmen vorab treffen.
Bis er sich und seine Nachkommen selbst versorgen kann, springt die Allgemeinheit ein.
Vielleicht sollte man erst mal klären ob die Vaterschaft tatsächlich besteht.
versteht sich von selbst.
Im Eingangsbeitrag steht, dass die Frau dem Betreffenden die Vaterschaft "unterstellt" und er keine finanziellen Möglichkeiten der Ehe sieht. Das klingt schon recht merkwürdig. Hierzulande ist man eigentlich schon länger davon abgekommen, obwohl man sich vielleicht schon getrennt hat, zu heiraten, nur weil sie schwanger ist.

Und zur "Unterstellung" sollte man einfach mal in Betracht ziehen, dass die Frau schon vor der Geburt 100% wissen kann, dass nur ein bestimmter Mann in Frage kommt.

Der Test ist dann nur eine- notwendige- Bestätigung für den biologischen Vater.
windalf
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Re: Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt für uneheliches Ki

Beitrag von windalf »

Und zur "Unterstellung" sollte man einfach mal in Betracht ziehen, dass die Frau schon vor der Geburt 100% wissen kann, dass nur ein bestimmter Mann in Frage kommt.
Der Papst könnte anderer Meinung sein...

https://de.wikipedia.org/wiki/Unbefleck ... C3%A4ngnis
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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