Vater weigert sich für den Unterhalt arbeiten zu gehen

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

mariameme
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 311
Registriert: 21.11.14, 00:05

Re: Vater weigert sich für den Unterhalt arbeiten zu gehen

Beitrag von mariameme »

Chavah hat geschrieben:Es gibt keine Verpflichtung, sich so ausbilden zu lassen, dass unterhaltstechnisch etwas Optimales raus kommt. Und ganz ehrlich, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine so verkrachte Existenz über den Mindestlohn hinaus kommt, jedenfalls für lange Zeit nicht.
Zumal ich nicht denke, dass hier vorsätzlich die Ausbildung hinausgezögert wird nur um keinen Unterhalt zu zahlen. Da gibt es ganz andre Probleme - M schadet sich ja hier auch vor allem selbst...
:engel:
winterspaziergang

Re: Vater weigert sich für den Unterhalt arbeiten zu gehen

Beitrag von winterspaziergang »

Chavah hat geschrieben:Es gibt keine Verpflichtung, sich so ausbilden zu lassen, dass unterhaltstechnisch etwas Optimales raus kommt. Und ganz ehrlich, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine so verkrachte Existenz über den Mindestlohn hinaus kommt, jedenfalls für lange Zeit nicht.

Chavah
Ist jetzt etwas OT, aber was das Problem angeht: Daher legte man früher darauf Wert, dass der "Versorger" bereits in gesicherten Verhältnissen lebte, ehe man eine feste Bindung mit ihm einging und eine Familien gründete. Man kann demnach nicht nur dem M vorhalten, er hätte/müsste sich um eine bessere Ausbildung (zu) bemühen.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen