Hallo, habe eine kurze Modellfrage, kenne mich in dem Rechtsgebiet gar nicht aus:
Ein Vater (V) hat ein 10-jähriges Kind. V lebt getrennt von der Kindesmutter (KM). KM vereinnahmt das Kindergeld. V hat das Kind an ca. 150 Tagen im Jahr. V hat zudem Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags. V verfügt jedoch über ein Vermögen i.H.v. 500k EUR.
Was hätte V an Unterhalt an KM zu bezahlen?
Unterhaltsbeispiel
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Re: Unterhaltsbeispiel
Hallo,
um das Modell zu vervollständigen kommt es noch darauf an, welcher Art die Einkünfte sind und warum das derzeitige Einkommen so niedrig ist.
Wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann und seit Jahren von EU-Rente lebt ist es was anderes als wenn er zur Zeit ein Sabbatjahr von seinem 100.000€/Jahr Managerjob macht, derweil er von Mieteinnahmen und Ersparnissen lebt. Oder er hat einen Teilzeitjob, denn bei einem Vollzeitjob zum Mindestlohn wäre das Nettoeinkommen bereits über dem Selbstbehalt. Die Höhe des Selbstbehalts hängt davon ab, ob man die Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erwirtschaftet oder ob die Einkünfte anderer Art sind (z.B. Arbeitslosengeld, Hartz4 oder es handelt sich ausschließlich um Zinsen und Mieteinnahmen).
um das Modell zu vervollständigen kommt es noch darauf an, welcher Art die Einkünfte sind und warum das derzeitige Einkommen so niedrig ist.
Wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann und seit Jahren von EU-Rente lebt ist es was anderes als wenn er zur Zeit ein Sabbatjahr von seinem 100.000€/Jahr Managerjob macht, derweil er von Mieteinnahmen und Ersparnissen lebt. Oder er hat einen Teilzeitjob, denn bei einem Vollzeitjob zum Mindestlohn wäre das Nettoeinkommen bereits über dem Selbstbehalt. Die Höhe des Selbstbehalts hängt davon ab, ob man die Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erwirtschaftet oder ob die Einkünfte anderer Art sind (z.B. Arbeitslosengeld, Hartz4 oder es handelt sich ausschließlich um Zinsen und Mieteinnahmen).
Grüße, Susanne
Re: Unterhaltsbeispiel
@Adamski
Kurze Antwort:
Man kann Ihnen hier doch nicht vorrechnen wie hoch der zustehende Kindesunterhalt sein wird. Das ist schlicht unmöglich!
Man kann nur allgemein sagen, das der Kindesunterhaltspflichtige nach BGB § 1603 alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel für seine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung einzusetzen hat. Dabei kommt es nicht nur auf Erwerbseinkommen an; es ist unvorstellbar, das man 1/2 Mio "liegen" hat und davon keine Einkünfte anderer Art erzielt. Diese können auch durchaus fiktiver Natur sein, sollte es der KV tatsächlich ins Sofa eingenäht haben...
Das muss aber alles im Einzelfall vom Fachmann vor Ort bewertet werden.
Kurze Antwort:
Man kann Ihnen hier doch nicht vorrechnen wie hoch der zustehende Kindesunterhalt sein wird. Das ist schlicht unmöglich!
Man kann nur allgemein sagen, das der Kindesunterhaltspflichtige nach BGB § 1603 alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel für seine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung einzusetzen hat. Dabei kommt es nicht nur auf Erwerbseinkommen an; es ist unvorstellbar, das man 1/2 Mio "liegen" hat und davon keine Einkünfte anderer Art erzielt. Diese können auch durchaus fiktiver Natur sein, sollte es der KV tatsächlich ins Sofa eingenäht haben...
Das muss aber alles im Einzelfall vom Fachmann vor Ort bewertet werden.
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