derghostface hat geschrieben:Herr A und Frau B, welche miteinander verheiratet sind, haben sich getrennt. Beide wohnen aber weiterhin mit dem gemeinsamen Kind (2 Jahre) im gleichen Haushalt, da Frau B in einen Ort 500 km weit entfernt hinziehen möchte und dort bis dato keine Wohnung findet. Beide stehen als Mieter im Mietvertrag. Herr A ist bisher Alleinverdiener gewesen, Frau B hat bisher keinen Beruf ausgeübt und würde bei einer Zusage zu einer Wohnung Hartz IV bekommen.
weil Herr A keinen Unterhalt für das 2jährige Kind und dessen Mutter/seine getrennt lebende Ehefrau zahlen
kann?
oder wie kommt Frau B darauf, dass bei einer Trennung das JC automatisch den Lebensunterhalt übernimmt?
eine Zusage für künftige Bedürftigkeit dürfte es nicht geben
Herrn A ist es recht, dass sein Kind so weit weg zieht, dass der Kontakt faktisch abbricht? wer zahlt die Kosten der Fahrten zum Kind?
[*]Welche Kosten muss Herr A aktuell übernehmen? Er bezahlt momentan weiterhin die komplette Miete, Nebenkosten, den Lebensunterhalt von Frau B und alle für sie anfallenden Kosten.
was er bisher bezahlte und später auch noch den Trennungsunterhalt, dafür fallen die Kosten "Lebensunterhalt und alle anfallenden Kosten" weg
[*]Darf Frau B das Auto von Herrn A benutzen, um in den 500 km entfernten Ort zu fahren und dort Wohnungen zu besichtigen? Sie hat das Auto in der Ehe auch immer mitbenutzt.
wenn Herr A ihr das erlaubt, klar, wieso auch nicht? wer sollte das verbieten? wenn Herr A das aber nicht mehr möchte, muss er das nicht erlauben, egal, was in der Ehe passierte- da macht man ja so einiges, was nach einer Trennung nicht mehr erwünscht ist
[*]Der Anwalt von Frau B hat bereits die Gehaltsunterlagen von Herrn A zur Unterhaltsberechnung angefordert. Ab wann ist Frau B unterhaltsberechtigt?[/list]
Ihr steht Trennungsunterhalt zu, dem Kind Unterhalt. Nach dem 3. LJ muss sich Frau B um eine eigene (Teilzeit)Tätigkeit bemühen