Gleicher Haushalt, getrennt lebende Ehepartner, Kosten?

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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derghostface
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Gleicher Haushalt, getrennt lebende Ehepartner, Kosten?

Beitrag von derghostface »

Herr A und Frau B, welche miteinander verheiratet sind, haben sich getrennt. Beide wohnen aber weiterhin mit dem gemeinsamen Kind (2 Jahre) im gleichen Haushalt, da Frau B in einen Ort 500 km weit entfernt hinziehen möchte und dort bis dato keine Wohnung findet. Beide stehen als Mieter im Mietvertrag. Herr A ist bisher Alleinverdiener gewesen, Frau B hat bisher keinen Beruf ausgeübt und würde bei einer Zusage zu einer Wohnung Hartz IV bekommen.
Aus dieser Konstellation heraus stellen sich folgende Fragen:
  1. Welche Kosten muss Herr A aktuell übernehmen? Er bezahlt momentan weiterhin die komplette Miete, Nebenkosten, den Lebensunterhalt von Frau B und alle für sie anfallenden Kosten.
  2. Darf Frau B das Auto von Herrn A benutzen, um in den 500 km entfernten Ort zu fahren und dort Wohnungen zu besichtigen? Sie hat das Auto in der Ehe auch immer mitgenutzt.
  3. Der Anwalt von Frau B hat bereits die Gehaltsunterlagen von Herrn A zur Unterhaltsberechnung angefordert. Ab wann ist Frau B unterhaltsberechtigt?
Wie ist hier die Rechtslage?
SusanneBerlin
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Re: Gleicher Haushalt, getrennt lebende Ehepartner, Kosten?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

1. und 3. Ehegatten sind einander unterhaltspflichtig, also ab der Heirat.
Lesen Sie § 1360 BGB und folgende. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1360.html

2. Wenn Herr A Frau B erlaubt sein Auto zu benutzen, wieso soll sie das nicht dürfen?
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Gleicher Haushalt, getrennt lebende Ehepartner, Kosten?

Beitrag von winterspaziergang »

derghostface hat geschrieben:Herr A und Frau B, welche miteinander verheiratet sind, haben sich getrennt. Beide wohnen aber weiterhin mit dem gemeinsamen Kind (2 Jahre) im gleichen Haushalt, da Frau B in einen Ort 500 km weit entfernt hinziehen möchte und dort bis dato keine Wohnung findet. Beide stehen als Mieter im Mietvertrag. Herr A ist bisher Alleinverdiener gewesen, Frau B hat bisher keinen Beruf ausgeübt und würde bei einer Zusage zu einer Wohnung Hartz IV bekommen.
weil Herr A keinen Unterhalt für das 2jährige Kind und dessen Mutter/seine getrennt lebende Ehefrau zahlen kann?
oder wie kommt Frau B darauf, dass bei einer Trennung das JC automatisch den Lebensunterhalt übernimmt?
eine Zusage für künftige Bedürftigkeit dürfte es nicht geben

Herrn A ist es recht, dass sein Kind so weit weg zieht, dass der Kontakt faktisch abbricht? wer zahlt die Kosten der Fahrten zum Kind?
[*]Welche Kosten muss Herr A aktuell übernehmen? Er bezahlt momentan weiterhin die komplette Miete, Nebenkosten, den Lebensunterhalt von Frau B und alle für sie anfallenden Kosten.
was er bisher bezahlte und später auch noch den Trennungsunterhalt, dafür fallen die Kosten "Lebensunterhalt und alle anfallenden Kosten" weg
[*]Darf Frau B das Auto von Herrn A benutzen, um in den 500 km entfernten Ort zu fahren und dort Wohnungen zu besichtigen? Sie hat das Auto in der Ehe auch immer mitbenutzt.
wenn Herr A ihr das erlaubt, klar, wieso auch nicht? wer sollte das verbieten? wenn Herr A das aber nicht mehr möchte, muss er das nicht erlauben, egal, was in der Ehe passierte- da macht man ja so einiges, was nach einer Trennung nicht mehr erwünscht ist
[*]Der Anwalt von Frau B hat bereits die Gehaltsunterlagen von Herrn A zur Unterhaltsberechnung angefordert. Ab wann ist Frau B unterhaltsberechtigt?[/list]
Ihr steht Trennungsunterhalt zu, dem Kind Unterhalt. Nach dem 3. LJ muss sich Frau B um eine eigene (Teilzeit)Tätigkeit bemühen
SusanneBerlin
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Re: Gleicher Haushalt, getrennt lebende Ehepartner, Kosten?

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn sich ein Ehepaar trennt, richtet sich die Höhe des Unterhalts nach dem Einkommensunterschied der Ehepartner, nicht danach welche Kosten der weniger verdienende Part hat. Sollte der zu zahlende Unterhalt geringer sein als AlgII, dann kann der weniger verdienende zusätzlich AlgII beantragen. Bzw. wenn (noch) kein Unterhalt gezahlt wird, dann zahlt das jobcenter das zustehende AlgII in kompletter Höhe aus und leitet den Unterhaltsanspruch auf sich über d.h. das jobcenter nimmt den Unterhaltsverpflichteten in Regress.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Gleicher Haushalt, getrennt lebende Ehepartner, Kosten?

Beitrag von winterspaziergang »

SusanneBerlin hat geschrieben:Wenn sich ein Ehepaar trennt, richtet sich die Höhe des Unterhalts nach dem Einkommensunterschied der Ehepartner, nicht danach welche Kosten der weniger verdienende Part hat.
Sollte der zu zahlende Unterhalt geringer sein als AlgII, dann kann der weniger verdienende zusätzlich AlgII beantragen.
richtig, die Frage war nur, ob der Einkommensunterschied so ist, dass der Unterhalt in jedem Fall ein Einkommen unter dem Existenzminimum bedeutet, da folgendes
Frau B hat bisher keinen Beruf ausgeübt und würde bei einer Zusage zu einer Wohnung Hartz IV bekommen.
nicht automatisch eintreten muss.
domarynk
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Re: Gleicher Haushalt, getrennt lebende Ehepartner, Kosten?

Beitrag von domarynk »

Die Frau sollte sich überlegen, ob sie so weit weg zieht. Bisher lese ich nicht, dass auch das Kind umzieht. Dafür würde sie die Zustimmung des Mannes benötigen - und warum sollte das Kind nicht bei ihm bleiben? Die Väter sind ebenso geeignet dafür, Kinder nach einer Trennung großzuziehen. In diesem Falle wäre sie dem Kind unterhaltspflichtig. Sollte das Kind mit umziehen, erschwert sie den Umgang. Dieser kann dann nicht altersentsprechend stattfinden und der Vater wird aus dem Alltag des Kindes vollkommen entfernt.

Bisher sehe ich noch keine offizielle Trennung, so lange der Mann alles "wie immer" bezahlt. Trennung heißt auch bei gleichem Wohnsitz "Trennung von Tisch und Bett". Soll heißen, es werden zwei getrennte Haushalte geführt. Das passiert hier aber nicht.
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