Streitwertermittlung bei Scheidung - Welches Nettogehalt?

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Scholli_75
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Streitwertermittlung bei Scheidung - Welches Nettogehalt?

Beitrag von Scholli_75 »

Hallo Forum,

Mich beschäftigt folgende Frage:

Zur Festlegung der Scheidungskosten wird ja der Streitwert ermittelt. Dazu werden ja von beiden Parteien die Gehaltsangaben verwendet. Welches Netto-Gehalt ist dafür relevant? Auf einer Gehaltsabrechnung werden zwei Netto Angaben gemacht: einmal vor Abzug von Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung (EBV Netto), einmal nach Abzug dieser beiden Posten. Welcher dient als Berechnungsgrundlage?

Sprich, wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus und Gruß,
Scholli
CruNCC
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Re: Streitwertermittlung bei Scheidung - Welches Nettogehalt

Beitrag von CruNCC »

Maßgeblich ist das Nettogehalt nach Abzug des Krankenkassenbeitrags und der Pflegeversicherung.
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