Messenge Profilbild mit 8 M altem Kind öffentlich zugänglich

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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huntelaar09
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Re: Messenge Profilbild mit 8 M altem Kind öffentlich zugäng

Beitrag von huntelaar09 »

@hambre

Der Personenkreis ist hier eben NICHT als eng anzusehen.

- Die Handynummer von D ist durch seinen Facebook-Account für
jedermann klar ersichtlich, welche er nun mal für WhatsApp nutzt.

- Die Sichtbarkeit des Profibildes ist NICHT eingeschränkt, d.h. es ist
für JEDERMANN, der die Handynummer einspeichert, klar zu sehen.

Also kann man hier im Endeffekt nicht mehr von einem engeren
Personenkreis reden.

Es mag sein, dass D das Bild irgendwann mal wieder löscht bzw. ändert,
bis dahin kann es aber schon x-mal kopiert und verbreitet worden sein,
und dies lässt sich im Nachhinein nicht mehr beeinflussen. Ist das Bild einmal
im Netz, bleibt es dort auch.

Sämtliche Argumentationen sind bisher an D abgeprallt, auf gut Deutsch:
Er schnallt es einfach nicht!
Hertha1892
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Re: Messenge Profilbild mit 8 M altem Kind öffentlich zugäng

Beitrag von Hertha1892 »

Guten Morgen :-)

Es ist mir durchaus bewusst, dass auch die Kita / Schule / der Sportverein das Okay der Sorgeberechtigten braucht. Ich schrieb auch nirgends, dass das nicht so sei, sondern dass sich die Frage der Veröffentlichung durchs ganze Leben ziehen wird. Fotos von der Theateraufführung, Sportfesten, Ausflügen, Kind mit Siegerpokal im Turnen in der Hand....

Daran knüpft sich bereits die nächste Frage. Lassen wir mal dahin gestellt sein, ob die Mutter ihre Meinung zum Thema ändert oder (wie jetzt im Fall des Opas) vielleicht einfach den Stress nicht will: sind die Institutionen verpflichtet, die Unterschriften BEIDER Sorgeberechtigten einzufordern oder fällt das in den Bereich der Alltagssorge? Es ist ja ein Irrglaube, dass diese Institutionen im Alltag beiden Elternteilen wegen irgendwelcher Unterschriften hinterher hechten, sondern werden sich i. d. R. mit einer Unterschrift begnügen.

Was hier m. E. Einigen aufstieß ist meiner Interpretation nach, dass mit Empörung der eventuelle Wille des Kindes verteidigt wird, der aber bei der Frage der Taufe unwichtig ist. Natürlich kann man als Erwachsener aus der Kirche austreten. Man kann sich aber nicht ent-taufen lassen. Das ist eine Entscheidung für IMMER. Man sollte schon so objektiv sein und dazu stehen, dass man als Eltern eine Menge Entscheidungen für sein Kind trifft, die es nicht rückgängig machen kann. Und es geht doch hier nicht darum, dass sich das Kind im Jahr 2034 darüber beschweren könnte, dass Opa im Jahr 2017 ein Profilbild mit ihm auf dem Arm hatte, sondern darum, dass der Vater das nicht will. Dann soll man sich doch bitte nicht hinter dem Kind verstecken und klar sagen ICH will das nicht.

Und im Übrigen: mein "aufstampf vergessen" bezog sich lediglich darauf, dass mich das rumpelstilzchenhafte "Schluss. Aus. Ende." amüsiert hat. Klingt nicht nach sorgeberechtigtem Vater sondern nach wütendem Kleinkind.

Und noch mal: Sicher kann man versuchen, den Opa zu zwingen, dass er das Bild heraus nimmt. Was wäre die Konsequenz: Sperrung in den Social Media, Blockierung im Messenger und dem Vater damit die Möglichkeit nehmen, die Bilder zu überprüfen. Es ist ein Irrglaube, darüber die volle Kontrolle behalten zu können. Und die Frage, ob es sich lohnt, Porzellan wegen dieses Themas zu zerschlagen. Bei einem acht Monate alten Kind kommen vermutlich noch ganz andere Themen, bei denen man sich mit Großeltern uneins sein kann und bei denen es ggf. bedeutsamer ist, noch einen Zugang zu den Betroffenen zu haben.

Grüße Hertha1892
ktown
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Re: Messenge Profilbild mit 8 M altem Kind öffentlich zugäng

Beitrag von ktown »

winterspaziergang hat geschrieben:wieso dies bezüglich "Bild im Messenger" so anders gesehen und (mal wieder) völlig unsachlich die Religionskarte herangezogen wird.
Wieso unsachlich? Gehört die Religionsfreiheit nicht zum Persönlichkeitsrecht? Dieses Geschwafel von, dass Kind könnte ja später wieder austreten und sich einer anderen Religion zuwenden.....Klar kann es das, aber letztlich wurde es in seiner Kindheit auf die kath. Oder ev. Religion gedrillt.
winterspaziergang hat geschrieben:Wenn man also nicht möchte, dass Bilder des Kindes im Netz sind, dann darf man um "konsequent" zu sein, keine Werte vermitteln? nicht erziehen? in keiner Weise Grenzen setzen? nichts tun, was das Kind- das gerade mal 8 Monate alt ist- nicht "von sich aus" tun würde?
Wieso braucht man für die Vermittlung von Werten die Religion? Bekommt man das nicht selbst hin? Genauso verhält es sich mit der Erziehung im grundsätzlichen. Für was braucht man dazu eine Taufe? Wieso drängen diese Konfessionen so vehement darauf, dass Kleinkinder getauft werden?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Roni
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Re: Messenge Profilbild mit 8 M altem Kind öffentlich zugäng

Beitrag von Roni »

ktown hat geschrieben:Die Aussage von Roni und die Tatsache, dass sie mit ihrer Vorgehensweise inkonsequent sind passt sehr gut zusammen.
:?: wieso ist er inkonsequent :?:
winterspaziergang

Re: Messenge Profilbild mit 8 M altem Kind öffentlich zugäng

Beitrag von winterspaziergang »

ktown hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben:wieso dies bezüglich "Bild im Messenger" so anders gesehen und (mal wieder) völlig unsachlich die Religionskarte herangezogen wird.
Wieso unsachlich? Gehört die Religionsfreiheit nicht zum Persönlichkeitsrecht? Dieses Geschwafel von, dass Kind könnte ja später wieder austreten und sich einer anderen Religion zuwenden.....Klar kann es das, aber letztlich wurde es in seiner Kindheit auf die kath. Oder ev. Religion gedrillt.
nun ja, auch Atheismus ist eine Weltanschauung, eine Art "Glaubensachs", Auffassung und der Drill findet hier genauso statt.
Die Vehemenz alles religiöse abzulehnen, selbst, wenn es eine gute Sache ist, wird doch genauso auf das Kind übertragen.
Es findet kein Ritual mit Taufe statt, das ein Kind in die Glaubensgemeinschaft aufnimmt, aber "abstreifen" kann man eine atheistische Auffassung und alles was dazu gehört genauso wenig.

Und Drill... wie schaut es mit Eltern aus, die meinen ihr Sprössling sollte eine Sportkarriere aufbauen, eine Sprache lernen, eine bestimmte Schule besuchen... Sicher kann man später keinen Sport mehr machen, aber eine Kindheit, die aus Training statt spielen bestand und eventuell ruinierte Gesundheit lässt sich viel weniger rückgängig machen und hat erheblichere Folgen, als eine Taufe und die Vermittlung von Werten der Gemeinschaft.
Wieso braucht man für die Vermittlung von Werten die Religion?
dass man die unbedingt braucht, steht nirgends, es ist aber eine Möglichkeit bzw. Religion beinhaltet eine Weltanschauung, ein Menschenbild und vermittelt den Umgang der Menschen miteinander.
Was an dem Wert der bedingungslosen Wertschätzung eines Menschen verkehrt sein soll, hat bislang niemand schlüssig belegen können.
Bekommt man das nicht selbst hin?
doch, klar
Genauso verhält es sich mit der Erziehung im grundsätzlichen. Für was braucht man dazu eine Taufe?


Erziehung im grundsätzlichen? also gar keine Erziehung? Das Experiment gab es in den 60ern und es ist gescheitert, da fehlende Erziehung einer Vernachlässigung entspricht. Das hilft keinem Kind, im Gegenteil.

Und die Taufe ist nun mal ein Ritual der Glaubensgemeinschaft. Wer das nicht will, der stülpt seinem Kind genauso seine Auffassung über, das ist ok, aber das sollte er wissen.
Wieso drängen diese Konfessionen so vehement darauf, dass Kleinkinder getauft werden?
wenn man der christlichen Religion nicht angehören mag, muss man das nicht machen. Außerdem werden i.d.R. keine Kleinkinder getauft, sondern Babys. Manche Eltern taufen ihre Kinder und danach passiert nie wieder was, keine Kirchgänge, außer vielleicht an Weihnachten, kein Einhalten von üblichen Regeln... Was ist also das Problem?

:arrow: Wieso muss bei jeder sich bietenden Gelegenheit, ob es passt oder nicht, das Thema christliche Religion, Taufe und Co thematisiert werden?
Wieso das Thema Taufe? wieso nicht Ernährung (mit oder ohne Fleisch, Bio oder nicht, Schokolade oder nicht...)?

Wenn man sich beim Thema Persönlichkeitsrechte fragt, wieso der TE diese verteidigt, während er anderswo sicher dem Kind ungefragt seine Anschauung vermittelt oder einfordert, dass das Kind ihm folgt, so schweift man vom Thema ab.

Die rechtliche Frage ist immer noch, welche Möglichkeit der offenbar Vater des Kindes, oder eben Eltern 1 gegen einen Dritten hat, der hier als Opa verwandt ist, aber eben nicht der Erziehungsberechtigte ist.
Lorenz1
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Re: Messenge Profilbild mit 8 M altem Kind öffentlich zugäng

Beitrag von Lorenz1 »

Hier nun mal was zielführendes:

Wer darf Kinderbilder veröffentlichen?

Auch Kinder haben ein Persönlichkeitsrecht. Genau wie bei Erwachsenen, dürfen keine Bilder von Kindern veröffentlicht und verbreitete werden, für die keine Einwilligung vorliegen. Grundsätzlich muss mindestens ein Teil der sorgeberechtigten Eltern zur Veröffentlichung und Verbreitung eines Kinderfotos einwilligen.

Sind sich beide sorgeberechtigten Elternteile über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Bilder ihrer Kinder nicht einig, muss gegebenenfalls das Familiengericht über die Veröffentlichung entscheiden.

Liegt das Sorgerecht ausschließlich bei einem Elternteil, darf der andere Elternteil Bilder seines Kindes nicht ohne die Einwilligung des sorgeberechtigten Elternteils veröffentlichen. Das Recht über die nach § 22 KUG erforderliche Einwilligung zu entscheiden, liegt gemäß §§ 1626, 1626 a Abs. 2, 1627, 1629 BGB ausschließlich bei dem allein sorgeberechtigten Elternteil.

Auch Verwandte, wie Großeltern, Tanten, etc. müssen die Einwilligung der Sorgeberechtigten Eltern einholen, wenn sie Bilder von deren Kind veröffentlichen und verbreiten wollen.

Das abgebildete Kind und die sorgeberechtigten Eltern haben gegenüber der Person, die das Bild des Kindes ohne Einwilligung der Eltern veröffentlicht hat, einen Anspruch auf Unterlassung gem. §§ 1004 Abs.1 S. 2BGB i.V.m. §§ 823 Abs. 2 BGB, 22, 23 KUG.
winterspaziergang

Re: Messenge Profilbild mit 8 M altem Kind öffentlich zugäng

Beitrag von winterspaziergang »

OT, aber weil es ja Thema wurde

Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Sie besteht vor allem in der Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung (das Glauben an einen Gott oder Götter) oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben sowie ihren Gesetzmäßigkeiten entsprechend zu handeln, einschließlich dafür zu werben, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören beziehungsweise seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln. Hierzu gehört auch die Freiheit, kultische Handlungen frei auszuüben (Kultusfreiheit). Zur Religionsfreiheit gehört zudem die Freiheit von Religion, somit die Freiheit eines Menschen, keiner Religion oder keiner bestimmten Religion angehören zu müssen, beziehungsweise das Recht, nicht an einen Gott zu glauben (siehe Atheismus und Agnostizismus).

Zur Religionsfreiheit gehört demnach rechtlich auch, dass sich ein Angehöriger einer Religionsgemeinschaft genauso wie jemand, der keiner Gemeinschaft angehört, nicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit und ohne, dass er selbst irgendwen von seiner Religion überzeugen wollte, hinsichtlich seiner Zugehörigkeit verteidigen muss.

Dass Eltern ihren Kindern ihre Anschauung vermitteln gehört zur Erziehung. Wieso sollte Religion- Weltanschauung, Menschenbild, Werte- ausgenommen sein?

Oder will man Erziehung grundsätzlich in Frage stellen und dem Kind- nachweislich- eine Orientierungslosigkeit vorgeben?

Wie sollte Erziehungslosigkeit "konsequent" aussehen? Keine Schule? keine Regeln? Missachtung von allen psychologischen und pädagogischen Erkenntnissen, was Kinder brauchen, schließlich ist Psychologie und Pädagogik, nein, die ganze Wissenschaft mit ihren Regeln, ja auch nur eine Auffassung, es könnte doch ganz anders sein?
ktown
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Re: Messenge Profilbild mit 8 M altem Kind öffentlich zugäng

Beitrag von ktown »

winterspaziergang hat geschrieben:Die Vehemenz alles religiöse abzulehnen, selbst, wenn es eine gute Sache ist, wird doch genauso auf das Kind übertragen.
Wer sagt, dass man, nur weil man sein Kind nicht tauft, alles religiöse ablehnt? Meines Erachtens wird umgekehrt ein Schuh daraus. Wieso braucht man die Taufe um christliche Werte als Eltern zu vermitteln und wieso wird von der Kirche die fehlende Taufe als inakzeptabel angesehen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Messenge Profilbild mit 8 M altem Kind öffentlich zugäng

Beitrag von winterspaziergang »

ktown hat geschrieben:Wer sagt, dass man, nur weil man sein Kind nicht tauft, alles religiöse ablehnt? Meines Erachtens wird umgekehrt ein Schuh daraus. Wieso braucht man die Taufe um christliche Werte als Eltern zu vermitteln und wieso wird von der Kirche die fehlende Taufe als inakzeptabel angesehen?
Gut, es geht nicht um Religion, sondern nur um die Taufe, sprich, um die christliche Religion. Wieso bestehen die Kirchen auf die Taufe? :lol: gute Frage. :arrow: Weil es zu den Sakramenten gehört.
Wenn man die Kirche mit einem Verein gleichsetzt, fragt man sich dann auch, wieso der Verein auf das Einhalten von Regeln besteht, die zu den Grundwerten des Vereins gehören?
Dieses Geschwafel von, dass Kind könnte ja später wieder austreten und sich einer anderen Religion zuwenden
was ist daran das Geschwafel? und wie unterscheidet es sich vom Geschwafel, das Kind, das sich an seine Taufe ungefähr so erinnert, wie an den ersten Besuch beim Kinderarzt, könne sich nicht "ent-taufen"? Meint man, das Weihwasser klebe noch 14 Jahre später an der Haut und ließe sich nicht entfernen?

Und wie ist es mit dem Thema Sport und Drill?

Ansonsten siehe GG
winterspaziergang hat geschrieben:
Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Sie besteht vor allem in der Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung (das Glauben an einen Gott oder Götter) oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben sowie ihren Gesetzmäßigkeiten entsprechend zu handeln, einschließlich dafür zu werben, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören beziehungsweise seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln. Hierzu gehört auch die Freiheit, kultische Handlungen frei auszuüben (Kultusfreiheit). Zur Religionsfreiheit gehört zudem die Freiheit von Religion, somit die Freiheit eines Menschen, keiner Religion oder keiner bestimmten Religion angehören zu müssen, beziehungsweise das Recht, nicht an einen Gott zu glauben (siehe Atheismus und Agnostizismus).

Zur Religionsfreiheit gehört demnach rechtlich auch, dass sich ein Angehöriger einer Religionsgemeinschaft genauso wie jemand, der keiner Gemeinschaft angehört, nicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit und ohne, dass er selbst irgendwen von seiner Religion überzeugen wollte, hinsichtlich seiner Zugehörigkeit verteidigen muss.
FM
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Re: Messenge Profilbild mit 8 M altem Kind öffentlich zugäng

Beitrag von FM »

Lorenz1 hat geschrieben: Das abgebildete Kind und die sorgeberechtigten Eltern haben gegenüber der Person, die das Bild des Kindes ohne Einwilligung der Eltern veröffentlicht hat, einen Anspruch auf Unterlassung gem. §§ 1004 Abs.1 S. 2BGB i.V.m. §§ 823 Abs. 2 BGB, 22, 23 KUG.
Falsch, nach § 22 KUG haben die Eltern nur dann einen eigenen Anspruch, wenn das Kind verstorben ist und weder ein Ehegatte/Lebenspartner noch eigene Kinder vorhanden sind. Im genannten Fall lebt das Kind aber noch. Hier können die Eltern nur als gesetzliche Vertreter für das Kind klagen, und zwar "in gegenseitigem Einvernehmen." Also nicht der Vater oder die Mutter alleine. Sie sind verpflichtet zu versuchen sich zu einigen, was durch strikte Kontaktablehnung nicht vereinfacht wird (hier wäre zu überlegen, ob das Modell des gemeinsamen Sorgerechts überhaupt funktioniert).

Alleine aus der früheren Zustimmung der Mutter zur Einigung wird man noch nicht ableiten können, dass diese auch verpflichtet ist, ihren eigenen Vater zu verklagen. Lösungsvorschlag des BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/1628.html

Also: zuerst entscheidet das Familiengericht, ob der Vater überhaupt klagen darf. Dann entscheidet erst das Zivilgericht über die Unterlassung.
Celestro
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Re: Messenge Profilbild mit 8 M altem Kind öffentlich zugäng

Beitrag von Celestro »

FM hat geschrieben: Alleine aus der früheren Zustimmung der Mutter zur Einigung wird man noch nicht ableiten können, dass diese auch verpflichtet ist, ihren eigenen Vater zu verklagen. Lösungsvorschlag des BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/1628.html
Ich würde sogar noch ins Spiel bringen ... das man aus dem Verhalten von C nun nicht unbedingt das strikte Festhalten an der früheren Übereinkunft "keine Fotos" zu veröffentlichen, ableiten kann.
Charon-
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Beitrag von Charon- »

huntelaar09 hat geschrieben:Wie zu Anfang des Sachverhalts geschildert, haben B&C das gemeinsame Sorgerecht.
Da nach dem Anfang des Sachverhalts erklärt wurde, C und B seien inzwischen getrennt und würden nicht mehr miteinander reden ging ich davon aus, dass es evtl. auch Änderungen im Sorgerecht gegeben haben könnte, aber gut, dann gemeinsames Sorgerecht.
huntelaar09 hat geschrieben:wieso muss hier eine "erhebliche Bedeutung" vorliegen?
Wenn die Eltern sich nicht einigen können, muss das Gericht angerufen werdne (§ 1628 BGB) und dieses übergibt die Entscheidung einem Elternteil, wenn die zu trefende Entscheidung "erhebliche Bedeutung" für das Kind hat. Den Nachweis, dass dem so ist, liegt beim Kindesvater, weil der die Entscheidung treffen will.
huntelaar09 hat geschrieben:Reicht nicht alleine das Persönlichkeitsrecht des Kindes, um seine Forderung durchzusetzen?
Wie bereits richtig ausgeführt wurde, kann das Kind die Verwendung des Fotos nach § 22 KunstUrhG verbieten. Das geht aber nur, wenn keine Einwilligung vorliegt, liegt eine solche vor, muss diese erst widerrufen werden. Die Einwilligung dürfte üblicherweise ein Alltagsgeschäft sein, d.h., auch ein Elternteil kann dies alleine entscheiden, außer, es musste wissen, dass seine Entscheidung von der des anderen Elternteils abweicht. Entsprechend muss C beweisen, dass es eine Absprache zur Verwendung von Fotos gab, wenn er das kann, gibt es keine Einwilligung und er kann, soweit das Gericht ihn ermächtigt, von dem Verwender die Löschung der Bilder verlangen.
Kann C die Absprache nicht beweisen, muss er erst vom Gericht ermächtigt werden, die erfolgte Einwilligung zu widerrufen und dann, mit erneuter Billigung des Gerichts, von Verwender die Löschung fordern.
Das gilt aber, wie ausgeführt, nur dann, wenn der C das Gericht überhaupt davon überzeugen kann, dass die Verwendung der Bilder durch den D überhaupt eine Veröffentlichung des Bildes darstellt und dass diese Veröffentlichung des Bildes eine besondere Bedeutung für das Kind hat (um mal Beispiele für besondere Bedeutung zu benennen: Schulbesuch, Operationen, Berufswahl, Führerschein etc.)
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
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