Kindesunterhalt - Sicherungshypothek

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Sonnenschein40
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Kindesunterhalt - Sicherungshypothek

Beitrag von Sonnenschein40 »

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Der KV und die KM haben 4 gemeinsame minderjährige Kinder, die bei der KM leben. Nachdem sich der KV getrennt hatte, wurde der Kindesunterhalt nach Einkommen des KV tituliert. Er zahlte über 1 Jahr knapp die Hälfte (weniger als Mindestunterhalt). Die KM versuchte (erfolglos), dessen Konto zu pfänden. Aus Wut darüber zahlt der KV seit Monaten gar nichts mehr. Über den Anwalt der KM ist des Weiteren eine Gehaltspfändung eingereicht (wird nach dessen Aussage aber eher nichts bringen, da der KV eine 1-Mann-GmbH hat und auch da tricksen kann. (Die Konten des KV und seine Geldeingänge laufen inzwischen über dessen Freundin, ebenso die Autos etc.) Als letzte Möglichkeit bleibt nun noch eine Sicherungshypothek auf die gemeinsame Immobilie des KV und der KM. (50/50-Anteile nach Grundbuch, beide zahlen jeweils die Hälfte der Hypothekenraten, KM muss zusätzlich Nutzungsentschädigung an KV zahlen (NE entspricht fast der Höhe des Hypothekanteils des KV) - er ist ausgezogen.)

Derzeit bestreitet die alleinerziehende KM alle Kosten für die Kinder (und sich) aus ihrem Arbeitseinkommen+Kindergeld. Da dies nicht ausreicht, muss sie sich zusätzlich Geld von ihrer Familie und Freunden leihen.

Wenn eine Sicherungshypothek eingetragen wird: Im Falle, dass bei einem Hausverkauf ein Plus herauskäme und bis dahin die Kinder oder ein Teil der Kinder volljährig wird, würden die alten Unterhaltsschulden aus der Minderjährigkeit trotzdem an die dann volljährigen Kinder gezahlt? Die KM muss die aufgelaufenen Schulden zur Finanzierung der Kinder in jedem Fall an ihre Gläubiger zurückzahlen (zinsfrei). Ist das dann einfach Pech für die KM? Gibt es eine Möglichkeit, dass die Sicherungshypothek auf die KM eingetragen wird und nicht auf die Kinder?


Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank für die Antworten,
Sonnenschein ...
Fratzoo0
Interessierter
Beiträge: 13
Registriert: 11.10.17, 10:07

Re: Kindesunterhalt - Sicherungshypothek

Beitrag von Fratzoo0 »

Sonnenschein40 hat geschrieben:Hallo,

ich habe folgende Frage:
Der KV und die KM haben 4 gemeinsame minderjährige Kinder, die bei der KM leben. Nachdem sich der KV getrennt hatte, wurde der Kindesunterhalt nach Einkommen des KV tituliert. Er zahlte über 1 Jahr knapp die Hälfte (weniger als Mindestunterhalt). Die KM versuchte (erfolglos), dessen Konto zu pfänden. Aus Wut darüber zahlt der KV seit Monaten gar nichts mehr. Über den Anwalt der KM ist des Weiteren eine Gehaltspfändung eingereicht (wird nach dessen Aussage aber eher nichts bringen, da der KV eine 1-Mann-GmbH hat und auch da tricksen kann. (Die Konten des KV und seine Geldeingänge laufen inzwischen über dessen Freundin, ebenso die Autos etc.) Als letzte Möglichkeit bleibt nun noch eine Sicherungshypothek auf die gemeinsame Immobilie des KV und der KM. (50/50-Anteile nach Grundbuch, beide zahlen jeweils die Hälfte der Hypothekenraten, KM muss zusätzlich Nutzungsentschädigung an KV zahlen (NE entspricht fast der Höhe des Hypothekanteils des KV) - er ist ausgezogen.)

Derzeit bestreitet die alleinerziehende KM alle Kosten für die Kinder (und sich) aus ihrem Arbeitseinkommen+Kindergeld. Da dies nicht ausreicht, muss sie sich zusätzlich Geld von ihrer Familie und Freunden leihen.

Wenn eine Sicherungshypothek eingetragen wird: Im Falle, dass bei einem Hausverkauf ein Plus herauskäme und bis dahin die Kinder oder ein Teil der Kinder volljährig wird, würden die alten Unterhaltsschulden aus der Minderjährigkeit trotzdem an die dann volljährigen Kinder gezahlt? Die KM muss die aufgelaufenen Schulden zur Finanzierung der Kinder in jedem Fall an ihre Gläubiger zurückzahlen (zinsfrei). Ist das dann einfach Pech für die KM? Gibt es eine Möglichkeit, dass die Sicherungshypothek auf die KM eingetragen wird und nicht auf die Kinder?


Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank für die Antworten,
Sonnenschein ...
Hello Sunschine, :lachen:

wie es sich in Bezug auf die Sicherungshypothek verhält kann ich dir leider nicht beantworten, aber Kindesunterhalt steht auf jeden Fall auch volljährigen Kindern zu. Ich weiß nicht ob die Kinder schon Ausbildung oder Studium angetreten haben, aber dazu solltest du auf https://www.forenregelnbeachten.de schlau drüber werden.

Steht auch noch mehr drin z.B. welches Elternteil Unterhalt zahlen muss :wink:

Hoffe konnte weiterhelfen

LG
Zuletzt geändert von ktown am 11.10.17, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link korrigiert
SusanneBerlin
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Re: Kindesunterhalt - Sicherungshypothek

Beitrag von SusanneBerlin »

Fratzoo0 hat geschrieben:aber Kindesunterhalt steht auf jeden Fall auch volljährigen Kindern zu.
Und um diesen "tollen" Hinweis los zu werden, graben Sie einen 3 Monate alten thread aus?
Passt ja "wunderbar" zur Fragestellung, wo es im ersten Satz heißt
Sonnenschein40 hat geschrieben:Der KV und die KM haben 4 gemeinsame minderjährige Kinder,
Fratzoo0 hat geschrieben:Hoffe konnte weiterhelfen
Ja ganz bestimmt. :ironie:
Grüße, Susanne
ExDevil67
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Re: Kindesunterhalt - Sicherungshypothek

Beitrag von ExDevil67 »

Sonnenschein40 hat geschrieben:Die Konten des KV und seine Geldeingänge laufen inzwischen über dessen Freundin,
Wenn das gesichert ist, ist das doch wunderbar. Den Anspruch des KV gegen seine Freundin auf Herausgabe des Gelder ist ebenfalls pfändbar. Und dort gilt dann ein Freibetrag von 0,00 €.
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