Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtung

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Broker45
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Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtung

Beitrag von Broker45 »

Liebes Forum,

ich weiss nicht, wie ich anfangen soll.
Ich habe mit meiner Lebensgefährtin eine ETW zusammen gekauft wir lebten ca. 15 Jahre unverheiratet zusammen.
Die Verbindlichkeiten für die Wohnung wurden von mir bis zum Trennungszeitpunkt zu rd. 50% abgetragen, von Ihr zu <10%.
Mein Interesse war es natürlich die Wohnung zu übernehmen, was auch gegen eine Zahlung geklappt hat.

Sie kam von Anfang an mit der Teilungsversteigerung "um die Ecke" falls ich Ihre Forderungen nicht akzeptiere.
Bei der Aufarbeitung der Kontostände habe ich festgestellt, dass Sie vom Gemeinschaftskonto (Oderkonto) erhebliche Beträge auf Ihre Privatkonten überwiesen hat.
Außerdem hat Sie erhebliche Barabhebungen am Automaten vorgenommen, auch noch nachdem Sie keine Gehaltseinzahlungen mehr auf das Gemeinschaftskonto tätigte. Ich habe deshalb Irgendwann Ihre EC-Karte sichergestellt. Die Überweisungen fanden ca. 21/2 Jahre vor der Trennung statt. Ich habe das GK nur sporadisch kontrolliert. Außerdem hat Sie noch Zahnbehandlungen vom GK bezahlt und die Rückzahlungen der Zahnzusatzversicherung unterschlagen.
Eine Strafanzeige konnte ich damals nicht erstatten, weil ich angenommen habe, dass Sie dann sofort die Teilungsversteigerung beantragt.

Nachdem die Vermögensauseinandersetzung unterzeichnet war auch mit gegenseitigem Forderungsverzicht (Hatte aufgrund der Erpressung kein andere Wahl)
habe ich einen formlosen Brief an die Staatsanwaltschaft geschickt und nach Schilderung obiger Umstände gefragt, ob die sich eine Aufnahme der Ermittlung mit dem
Ziel einer strafrechtlichen Würdigung vorstellen können.

Ich wurde zur Vernehmung vorgeladen, habe einen Ordner mit den Beweisen übergeben.

Kurzum, ich habe die Strafanzeige wegen der Unterschlagung rd.1 Jahr nach bekanntwerden der Unterschlagungen erstattet und als Grund die schwebende Vermögensauseinandersetzung angegeben, welche nun abgeschlossen wäre.

Die Ex wurde vernommen, sagte aus, dass Sie die Rechte hatte die Überweisungen vorzunehmen etc. und "doch nichts verwerfliches getan hätte". Die Polizisten gewährte Ihr Einblick in meine Beweisunterlagen und gab Ihr die EC-Karte zurück, welche ich sichergestellt hatte um die Barabebungen durch Sie zu beweisen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, mit der Begründung, es könnte nicht ausgeschlossen werden, dass ich die Überweisungen gebilligt hätte.
Außerdem hätte ich die Ex bedroht und die Ex würde einen verzweifelten Eindruck hinterlassen etc.

Nächster Schritt Beschwerde dagegen. Im Grunde wegen nicht durchgeführter weiterer Ermittlungen, nachlässiger Ermittlungen, fehlender Fragen etc.

Jetzt wieder Ablehnung der Beschwerde. Begründung: Das Verfahren hätte mit Hinblick auf § Abs. 4 StGB sowie § 77 StgB nicht eröffnet werden dürfen.
Die Androhung bei einer Vermögensauseinanderstezung der Teilungsversteigerun wäre legitim und nicht zu beanstanden.

Also erst einmal nenne ich es schlampige Ermittlungsarbeit mit Beweismittelvernichtung. Und dann sieht das außerdem für mich noch so aus,
als wenn die Staatsanwaltschaft auf Biegen oder Brechen die Arbeit verweigern möchte und für jede Beschwerde einen anderen Ablehnungsgrund
aus dem Hut zaubert. Meine Meinung ist, die haben im Nachhinein erst festgestellt, dass Sie vielleicht das Verfahren hätten nicht eröffnen brauchen.

Frage 1: Gibt es Ausnahmen von der 3 Monatsregel bei Offizialdelikten im Privatbereich?
Frage 2: Was tun, wenn die Staatsanwaltschaft erst ein Verfahren eröffnetdieses dann aber versucht sich wieder vom Hals zu schaffen.
Frage 3: Hat jemand Beispiele für erfolgreiche Klageerzwingungen im Bereich der Untreue? Mein Problem ist die Sache so zu formulieren, dass
wie es so schön heisst: "Der sachbearbeiter ohne Blick in die Akten" eine Entscheidung treffen kann.

Ich wäre für Tipps dankbar. Vor allem stehe ich vor der Frage eine Klageerzwingung aufgrund nachlässiger Ermittlungsarbeit zu betreiben oder nicht (Kosten)

Broker
SusanneBerlin
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Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

wenn Sie der Meinung sind finanzielle Ansprüche gegen Ihre Ex zu haben, können Sie jederzeit eine zivilrechtliche Forderungsklage erheben. Eine strafrechtliche Ermittlung oder gar Verurteilung ist dafür keine Vorraussetzung.

Man kann zunächst auch einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen. Nur wenn der Adressat dem Mahnbescheid widerspricht, ist der nächste Schritt auch wieder die Klageerhebung.
Grüße, Susanne
Broker45
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Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von Broker45 »

SusanneBerlin hat geschrieben:Hallo,

wenn Sie der Meinung sind finanzielle Ansprüche gegen Ihre Ex zu haben, können Sie jederzeit eine zivilrechtliche Forderungsklage erheben. Eine strafrechtliche Ermittlung oder gar Verurteilung ist dafür keine Vorraussetzung.

Man kann zunächst auch einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen. Nur wenn der Adressat dem Mahnbescheid widerspricht, ist der nächste Schritt auch wieder die Klageerhebung.

Hallo Susanne,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Sorry, ich hatte ein Detail vergessen:

Der Vertrag zur Vermögensauseinandersetzung enthält als Schluss natürlich die Klausel auf den Verzicht jeglicher gegenseitige Ansprüche in Bezug auf das Gemeinschaftskonto.
Zivilrechtlich ist da also nix zu machen. Ich konnte da auch nix anderes machen, denn 1. Androhung Teilungsversteigerung Wohneigentum mit erheblichen negativen Folgen.
Wenn ich also gesagt hätte ohne diese Klausel oder Strafanzeige während der Verhandlung dann hätte es ebenfalls die Teilungsversteigerung gegeben.

Also mein Ansinnen Strafanzeige, nachdem ich die Wohnung komplett habe. Problem hier 3 Monatsfrist.
Beiwerk nachlässige, schlampige Ermittlung. Ich habe außerdem den Eindruck, dass kein Staatsanwalt, Richter etc. überhaupt nachvollziehen kann wie meine Lage war.

Viele Grüße
Broker
hambre
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Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von hambre »

Zivilrechtlich ist da also nix zu machen.
Dann ist da strafrechtlich auch nichts zu machen. Unter diesen Umständen teile ich die Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren gar nicht erst hätte eröffnet werden dürfen.
dass kein Staatsanwalt, Richter etc. überhaupt nachvollziehen kann wie meine Lage war.
Kann ich übrigens auch nicht.

Sagen wir mal so: Durch die Trennung hast Du Dich in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden und dann liegen zwischen gefühlter Lage und tatsächlicher Lage manchmal Welten. Rechtlich kommt es aber auf die tatsächliche Lage an und da ist kein echter Grund erkennbar, warum Du die Handlungen der Freundin geduldet hast und anschließend durch den Vertrag auf Vermögensauseinandersetzung auch noch gebilligt hast.
Kleine Hexe
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Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von Kleine Hexe »

Bei der Aufarbeitung der Kontostände habe ich festgestellt, dass Sie vom Gemeinschaftskonto (Oderkonto) erhebliche Beträge auf Ihre Privatkonten überwiesen hat.
Außerdem hat Sie erhebliche Barabhebungen am Automaten vorgenommen, auch noch nachdem Sie keine Gehaltseinzahlungen mehr auf das Gemeinschaftskonto tätigte. Ich habe deshalb Irgendwann Ihre EC-Karte sichergestellt. Die Überweisungen fanden ca. 21/2 Jahre vor der Trennung statt. Ich habe das GK nur sporadisch kontrolliert.
Hattet ihr einen Vertrag wer wann und wie dieses Gemeinschaftskonto nutzen darf?
Vermutlich nicht. Folglich hast du geduldet/akzeptiert, dass sie dieses Konto nutzt wie sie es für "richtig" empfand.
Immerhin hast du 2,5 Jahre gebraucht um die deiner Meinung nach unrechtmäßigen Überweisungen und Abhebungen festzustellen obwohl kein Geldeingang mehr von ihr da war.
Also warum Strafanzeige? Die wäre vermutlich schon vor eurem Forderungsverzicht ins Leere gelaufen.

Sie hat nichts strafbares gemacht auch wenn es moralisch von deiner Sicht aus nicht einwandfrei ist.

Kleine Hexe
Broker45
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Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von Broker45 »

Kleine Hexe hat geschrieben:
Bei der Aufarbeitung der Kontostände habe ich festgestellt, dass Sie vom Gemeinschaftskonto (Oderkonto) erhebliche Beträge auf Ihre Privatkonten überwiesen hat.
Außerdem hat Sie erhebliche Barabhebungen am Automaten vorgenommen, auch noch nachdem Sie keine Gehaltseinzahlungen mehr auf das Gemeinschaftskonto tätigte. Ich habe deshalb Irgendwann Ihre EC-Karte sichergestellt. Die Überweisungen fanden ca. 21/2 Jahre vor der Trennung statt. Ich habe das GK nur sporadisch kontrolliert.
Hattet ihr einen Vertrag wer wann und wie dieses Gemeinschaftskonto nutzen darf?
Vermutlich nicht. Folglich hast du geduldet/akzeptiert, dass sie dieses Konto nutzt wie sie es für "richtig" empfand.
Immerhin hast du 2,5 Jahre gebraucht um die deiner Meinung nach unrechtmäßigen Überweisungen und Abhebungen festzustellen obwohl kein Geldeingang mehr von ihr da war.
Also warum Strafanzeige? Die wäre vermutlich schon vor eurem Forderungsverzicht ins Leere gelaufen.

Sie hat nichts strafbares gemacht auch wenn es moralisch von deiner Sicht aus nicht einwandfrei ist.

Kleine Hexe
Hallo Kleine Hexe,

vielen Dank für Deine prompte Antwort.

Thema Moral: Ich finde es natürlich richtig, wenn die Ausgaben für gemeinsame Dinge verwendet werden. Es ist mir auch egal gewesen, ob Sie da 3x pro Monat zum Friseur geht oder sich neue Schuhe kauft.
Auch wurden Ihre Lebensversicherungen Bausparverträge etc. zu rd 70% (Gesamthaushaltseinkommen) von mir mit bezahlt. Wenn Sie aber definitiv hohe bis insgesamt 5 stellige Beträge auf Ihre Privatkonten überweist,
und auch noch Rückstattungen von Zahnzusatzversicherungen unterschlägt obwohl die Bezahlung auch gemeinschaftlich erfolgte, dann ist das doch wohl etwas Zuviel. Zusätzlich kommt dann noch die Erpressung
(wenn auch legitim) hinzu. Der Zeitraum waren auch keine 21/2 Jahre, sondern August 2015 fing die Vermögensauseinandersetzung an. Im September/Oktober 2015 kam der Verdacht der Unterschlagung auf.Die Vermögensauseinandersetzung dauerte bis zum notariellen Abschluss bis Apr. 2016 und Ende Sept. nachdem ich alle Zahlen hatte kam dann Ende September 2016 die Anfrage von mir an die Staatsanwaltschaft ob die sich eine Verfolgung vorstellen könnten. Am 01.11 wurde ich zur Vernehmung vorgeladen. Die hätten die Ermittlung also schon vorher ablehnen können, zaubern diese Begründung aber es jetzt aus dem Hut.

Wie gesagt, bis April 2016 lief alles immer unter dem Damoklesschwert der Teilungsversteigerung, sobald ich eine Strafanzeige erstattet hätte.

Viele Grüße
Broker
Flowjob
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Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von Flowjob »

Die hätten die Ermittlung also schon vorher ablehnen können, zaubern diese Begründung aber es jetzt aus dem Hut.
Hätten sie, sie wollten aber erstmal hören, was Sie noch zu sagen haben, woraus sich strafrechtliche Konsequenzen ergeben könnten.

Da sind aber schlicht keine! Da Sie keine Regelung getroffen hatten, wer das GK wie nutzen darf, sind beide gleichermassen verfügungsberechtigt gewesen und auch wenn es Ihnen jetzt im Nachhinein gegen den Strich geht, hat Ihre Ex nicht mal ansatzweise etwas unerlaubtes getan. SIE dagegen hatten nicht das Recht, die EC-Karte Ihrer Ex "sicherzustellen", deshalb wurde Ihr diese auch wieder ausgehändigt. Nur damit das auch mal klar ist.
Broker45
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Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von Broker45 »

Flowjob hat geschrieben:
Die hätten die Ermittlung also schon vorher ablehnen können, zaubern diese Begründung aber es jetzt aus dem Hut.
Hätten sie, sie wollten aber erstmal hören, was Sie noch zu sagen haben, woraus sich strafrechtliche Konsequenzen ergeben könnten.

Da sind aber schlicht keine! Da Sie keine Regelung getroffen hatten, wer das GK wie nutzen darf, sind beide gleichermassen verfügungsberechtigt gewesen und auch wenn es Ihnen jetzt im Nachhinein gegen den Strich geht, hat Ihre Ex nicht mal ansatzweise etwas unerlaubtes getan. SIE dagegen hatten nicht das Recht, die EC-Karte Ihrer Ex "sicherzustellen", deshalb wurde Ihr diese auch wieder ausgehändigt. Nur damit das auch mal klar ist.
Hallo Flowjob,

vielen Dank für Deine Antwort.

Du hast, auch wie alle anderen Recht. Ich denke aber solche Fälle, wie meiner sind in Bezug auf das Gemeinschaftskonto kein Einzelfall. Es geht hier um Vertrauen und dessen ggf. falsche Ausnutzung. Es ist eventuell vergleichbar mit einem Prokuristen, welche Firmengelder unrechtmäßig verwendet. Es stellt sich also die generelle Frage, was kann man dagegen tun und zwar auch ggf. im nachhinein. Am Beispiel des Prokuristen, der Firmengelder veruntreut, die Firma ggf. Konkurs anmeldet und die Angestellten dann auf der Straße stehen, kann man sehen was das für Folgen haben kann. Diese Ex hat mich fast an den Rand des Bankrott gebracht. Wenn von den Justizbehörden derart gehandelt wird wie in meinem Fall, dann muss man sich nicht wundern, wenn keiner mehr zur Wahl geht, wenn ggf. gegen die Obrigkeit Pflastersteine eingesetzt werden etc. Das ist natürlich im Moment die Kehrseite der Medaille, aber es könnten die Auswirkungen sein.

Viele Grüße
Broker
Chavah
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Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von Chavah »

Straftaten haben es so an sich, dass sie in der Regel im Nachhinein verfolgt werden. Aber, der Staatsanwalt ist nicht dazu da, über Jahre aktzeptierte persönliche Schlampigkeit aufzuarbeiten. Und das ganz besonders dann nicht, wenn man sich zivilrechtlich aller Ansprüche begibt. Der Notar hat dich vor Abschluß des Verfahrens aufgeklärt. Du wusstest, was du unterschreibst. Abgesehen davon ist eine EC-Karte doch kein Beweismittel. Dass sie Zugang zum gemeinsamen Konto hatte, das ist doch nicht von der Karte abhängig. Und das ist doch bekannt gewesen und unstreitig.

Fakt ist, dass du dich über Jahre unglaublich nachlässig verhalten hast, was deine finanziellen Angelegenheiten angeht. Und dann noch eine zivilrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt hast, die alles regelt. Für menschliches Fehlverhalten ist man nun mal selbst verantwortlich und nicht der Staatsanwalt.

Chavah
Broker45
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Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von Broker45 »

Chavah hat geschrieben:Straftaten haben es so an sich, dass sie in der Regel im Nachhinein verfolgt werden. Aber, der Staatsanwalt ist nicht dazu da, über Jahre aktzeptierte persönliche Schlampigkeit aufzuarbeiten. Und das ganz besonders dann nicht, wenn man sich zivilrechtlich aller Ansprüche begibt. Der Notar hat dich vor Abschluß des Verfahrens aufgeklärt. Du wusstest, was du unterschreibst. Abgesehen davon ist eine EC-Karte doch kein Beweismittel. Dass sie Zugang zum gemeinsamen Konto hatte, das ist doch nicht von der Karte abhängig. Und das ist doch bekannt gewesen und unstreitig.

Fakt ist, dass du dich über Jahre unglaublich nachlässig verhalten hast, was deine finanziellen Angelegenheiten angeht. Und dann noch eine zivilrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt hast, die alles regelt. Für menschliches Fehlverhalten ist man nun mal selbst verantwortlich und nicht der Staatsanwalt.

Chavah
Hallo Chevah,

vielen Dank für Deinen Kommentar,

Du hast ja Recht, dennoch konnte ich aufgrund der angedrohten Teilungsversteigerung nicht anders handeln. Und das ist der Punkt.
Ich hatte nur die Wahl entweder die Wohnung und alle Investitionen darin zu verlieren, oder ein Strafanzeige zu erstatten und mich dann auf eine Teilungsversteigerung einzulassen.
Standest Du schon mal mit dem Rücken zur Wand und hattest die Aussicht mit einem Streich alles zu verlieren, wofür Du Jahre gearbeitet hast?

Der Zweite punkt ist "Was ist Vertrauen heutzutage wert, wenn jemand es in der Form ausnutzt?"

Und genau dafür suche ich eine Lösung, wie man im Nachhinein vorgehen kann. Das Verfahren läuft wie gesagt schon.
Und es stellt sich die Frage darf jemand, der Vertrauen erhält wirklich "Alles" tun? Ich denke eigentlich nicht. Es gibt da unzählige Beispiele.
Ausnutzung der Vormundschaft, Veruntreuung von Firmengeldern etc. Alles wird erst später festgestellt und vorher schriftlich, auch im Vertrauen geregelt.
Für mich ist eigentlich klar, dass die Staatsanwaltschaft nicht arbeiten will. Dann soll Sie aber auch gar nicht erst Ermittlungen anfangen. Das wäre dann konsequent.

Ich habe die Frage hier im Forum nicht gestellt, um mir sagen zu lassen, wie blöd ich war und wie groß meine rosa Brille war um mit so einer eine Jahrelange Beziehung (immerhin 15 Jahre) einzugehen.
Die Vollmacht hat Sie von mir erhalten, als wir bereits 3 Jahre zusammenlebten und die Immobilie gekauft haben. Gut, das gebe ich natürlich hier "Salamimmäßig" zu Protokoll.

Was ich brauche sind taktische Tipps, wie ich mit der Obrigkeit bei schlampiger Ermittlung verfahren kann.

Und nun noch einmal zur EC-Karte. EC-Karten sind individualisiert. Es geht hier auch um Barabhebungen in erheblichem Umfang, und es ist zu beweisen wer diese vorgenommen hat.

Viele Grüße
Broker
Flowjob
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Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von Flowjob »

Jetzt hören Sie doch bitte auf mit dem Gejammer. Eine Strafanzeige in dieser Sache hatte nie Aussicht auf Erfolg!
Sie sind gekränkt und wollen sich rächen. Kann man ja irgendwie verstehen, aber es ist nicht zielführend und es ändert nichts daran, dass Ihre Vorwürfe, Behörden hätten hier geschlampt, völlig lächerlich sind. Sie suchen jetzt einfach den nächsten Schuldigen, hauptsache Sie müssen sich selbst nicht eingestehen, dass sie selbst blind waren und Lehrgeld zahlen mussten.
winterspaziergang

Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von winterspaziergang »

Broker45 hat geschrieben:
Du hast ja Recht, dennoch konnte ich aufgrund der angedrohten Teilungsversteigerung nicht anders handeln. Und das ist der Punkt.
einerseits ist das nicht der Punkt, sondern die Frage, andererseits kann sich "Nachlässigkeit" bereits auf das vorherige Verhalten beziehen, in dem man eine gemeinsame Immobilie erwirbt, beide im Grundbuch stehen, aber nur einer nennenswert abzahlt bzw. ein erhebliches Ungleichgewicht besteht.
Das ist doch eine Entscheidung, die man selbst getroffen hat?
Broker45 hat geschrieben:Der Zweite punkt ist "Was ist Vertrauen heutzutage wert, wenn jemand es in der Form ausnutzt?"

Und genau dafür suche ich eine Lösung, wie man im Nachhinein vorgehen kann.
je nachdem, wie sehr man vertraut hat und wie wenig man vorgesorgt hat, u.U. gar nicht.
Broker45 hat geschrieben:Für mich ist eigentlich klar, dass die Staatsanwaltschaft nicht arbeiten will. Dann soll Sie aber auch gar nicht erst Ermittlungen anfangen. Das wäre dann konsequent.
das Problem ist, dass Sie nicht verstehen (wollen), wie eine Staatsanwaltschaft arbeitet. Die hat gearbeitet und ermittelt, um festzustellen, dass sie hier nicht zuständig ist. Dass kein Delikt vorliegt, das von Staats wegen zu verfolgen ist.
Broker45 hat geschrieben:Was ich brauche sind taktische Tipps, wie ich mit der Obrigkeit bei schlampiger Ermittlung verfahren kann.
Das Problem ist regelmäßig, wenn jemand eine Frage stellt und die Antworten hierzu nicht akzeptieren mag.

Wenn die "Obrigkeit" :roll: nicht schlampig ermittelt hat, wird man Ihnen keine taktischen Tipps geben können, dagegen vorzugehen.

Hier hat auch niemand gesagt, dass Sie blöd waren, sich auf eine Beziehung von 15 Jahren einzulassen, sondern lediglich, dass ein Teil der Probleme schlicht selbst gemacht ist- und zwar selbst noch zu dem Zeitpunkt, als die Beziehung bereits am Ende war- und der Gesetzgeber nicht für (alle) eigenen Fehlentscheidungen geradestehen kann.

Zu dieser selbst getätigten Entscheidung, in die man sich vermutlich jede staatliche Einmischung verbeten hätte, gehört nicht nur der gemeinsame Erwerb der Immobilie, nicht nur die ungleiche Zahlung, nicht nur das Gemeinschaftskonto, das man selten selbst kontrolliert hat, sondern auch der Verzicht auf eine staatliche Regelung der Beziehung, Ehe genannt. Wenn man dann noch eins drauf setzen mag, Ehe plus Ehevertrag. Damit kann man nicht alles verhindern, aber doch einiges regeln und hat für den Fall der Scheidung u.U. eindeutigere Regeln und Gesetze auf seiner Seite.
Und nun noch einmal zur EC-Karte. EC-Karten sind individualisiert. Es geht hier auch um Barabhebungen in erheblichem Umfang, und es ist zu beweisen wer diese vorgenommen hat.
Sie wollen leider nicht verstehen, dass es kein Delikt ist, wenn man ein gemeinsames Konto hat und einer der beiden Geld abhebt, nachdem es so vereinbart und nicht anders geregelt war. Daher kann die von Ihnen Obrigkeit genannte Staatsanwaltschaft hier schlicht nicht tätig werden. Es ist völlig egal, wer wann Geld abgehoben hat.

und zu
Broker45 hat geschrieben:Wenn von den Justizbehörden derart gehandelt wird wie in meinem Fall, dann muss man sich nicht wundern, wenn keiner mehr zur Wahl geht, wenn ggf. gegen die Obrigkeit Pflastersteine eingesetzt werden etc. Das ist natürlich im Moment die Kehrseite der Medaille, aber es könnten die Auswirkungen sein.
man trifft selbst Entscheidungen, würde sich vorher wohl jede Einmischung verbeten und wenn die eigenen Entscheidungen sich leider als teils schlecht herausstellen und der Staat, den man vorher auf keinen Fall einbeziehen wollte, hier nicht weiterhilft, holt man "natürlich" die Pflastersteine raus.
Alles klar!
durabil
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Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von durabil »

Hallo Broker45,
Broker45 hat geschrieben:Eine Strafanzeige konnte ich damals nicht erstatten, weil ich angenommen habe, dass Sie dann sofort die Teilungsversteigerung beantragt.
Nachdem die Vermögensauseinandersetzung unterzeichnet war auch mit gegenseitigem Forderungsverzicht (Hatte aufgrund der Erpressung kein andere Wahl)
Eine Teilungsversteigerung anzukündigen oder durchzuführen ist nicht illegal und auch nicht sittenwidrig. Das Wort Erpressung passt also ganz und gar nicht. Es war eine Ankündigung, aufgrund derer du die persönliche Entscheidung getroffen hast, die vermeintliche Veruntreuung der Gelder erst einmal nicht zu thematisieren.
Broker45 hat geschrieben:Kurzum, ich habe die Strafanzeige wegen der Unterschlagung rd.1 Jahr nach bekanntwerden der Unterschlagungen erstattet und als Grund die schwebende Vermögensauseinandersetzung angegeben, welche nun abgeschlossen wäre.
Diese Auseinandersetzung war nun einmal in aller Konsequenz abgeschlossen. Ihr habt beide unterschrieben, keine Ansprüche mehr gegeneinander zu haben. Du hast das in dem Wissen getan, dass es da Kontobewegungen gab, die Du später (dann eben strafrechtlich) reklamieren würdest.

Klug gedacht ist halt nicht immer klug gemacht.
Zumal das Wort "Unterschlagung" dir zwar gefallen mag, aber definitiv nicht passt. Es gibt offenbar keine beiderseits getroffene (nachweisbare) Vereinbarung, wofür die Gelder auf diesem Konto verwendet werden durften. In meinen Augen wäre das die Voraussetzung dafür, überhaupt irgendwelche strafrechtlichen Schritte einleiten zu können. Dass du mit dem Strafverfahren wartest, bis Dir selbst kein Nachteil mehr draus entstehen kann, hat dann nochmal ein ganz besonderes Gschmäckle.

Worum ging es Dir dabei denn überhaupt? Welchen Vorteil hätten Dein Bankkonto oder gut, falls gegen die ehemalige Partnerin irgendwelche Strafen verhängt worden wären?
Broker45 hat geschrieben:Also erst einmal nenne ich es schlampige Ermittlungsarbeit mit Beweismittelvernichtung. Und dann sieht das außerdem für mich noch so aus, als wenn die Staatsanwaltschaft auf Biegen oder Brechen die Arbeit verweigern möchte und für jede Beschwerde einen anderen Ablehnungsgrundaus dem Hut zaubert. Meine Meinung ist, die haben im Nachhinein erst festgestellt, dass Sie vielleicht das Verfahren hätten nicht eröffnen brauchen.
Das stand doch sowieso in der Ablehnung Deiner Beschwerde. Das Verfahren hätte nicht eröffnet werden dürfen. Wenn ein erwachsener Mensch zweieinhalb Jahre lang regelmäßig Kontoauszüge erhält und diese Zahlungen nicht bemerkt, dürfte das einer Billigung gleichkommen.
Broker45 hat geschrieben:Ich wäre für Tipps dankbar. Vor allem stehe ich vor der Frage eine Klageerzwingung aufgrund nachlässiger Ermittlungsarbeit zu betreiben oder nicht (Kosten)
Ich sehe keine nachlässige Ermittlungsarbeit und offenbar auch sonst niemand hier.
Da du aber einen Tipp möchtest: wirf nicht gutes Geld dem schlechten hinterher. Erfreue dich Deiner Immobilie und genieße den Sommer.
Broker45
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Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von Broker45 »

durabil hat geschrieben:Hallo Broker45,
Broker45 hat geschrieben:Eine Strafanzeige konnte ich damals nicht erstatten, weil ich angenommen habe, dass Sie dann sofort die Teilungsversteigerung beantragt.
Nachdem die Vermögensauseinandersetzung unterzeichnet war auch mit gegenseitigem Forderungsverzicht (Hatte aufgrund der Erpressung kein andere Wahl)
Eine Teilungsversteigerung anzukündigen oder durchzuführen ist nicht illegal und auch nicht sittenwidrig. Das Wort Erpressung passt also ganz und gar nicht. Es war eine Ankündigung, aufgrund derer du die persönliche Entscheidung getroffen hast, die vermeintliche Veruntreuung der Gelder erst einmal nicht zu thematisieren.
Broker45 hat geschrieben:Kurzum, ich habe die Strafanzeige wegen der Unterschlagung rd.1 Jahr nach bekanntwerden der Unterschlagungen erstattet und als Grund die schwebende Vermögensauseinandersetzung angegeben, welche nun abgeschlossen wäre.
Diese Auseinandersetzung war nun einmal in aller Konsequenz abgeschlossen. Ihr habt beide unterschrieben, keine Ansprüche mehr gegeneinander zu haben. Du hast das in dem Wissen getan, dass es da Kontobewegungen gab, die Du später (dann eben strafrechtlich) reklamieren würdest.

Klug gedacht ist halt nicht immer klug gemacht.
Zumal das Wort "Unterschlagung" dir zwar gefallen mag, aber definitiv nicht passt. Es gibt offenbar keine beiderseits getroffene (nachweisbare) Vereinbarung, wofür die Gelder auf diesem Konto verwendet werden durften. In meinen Augen wäre das die Voraussetzung dafür, überhaupt irgendwelche strafrechtlichen Schritte einleiten zu können. Dass du mit dem Strafverfahren wartest, bis Dir selbst kein Nachteil mehr draus entstehen kann, hat dann nochmal ein ganz besonderes Gschmäckle.

Worum ging es Dir dabei denn überhaupt? Welchen Vorteil hätten Dein Bankkonto oder gut, falls gegen die ehemalige Partnerin irgendwelche Strafen verhängt worden wären?
Broker45 hat geschrieben:Also erst einmal nenne ich es schlampige Ermittlungsarbeit mit Beweismittelvernichtung. Und dann sieht das außerdem für mich noch so aus, als wenn die Staatsanwaltschaft auf Biegen oder Brechen die Arbeit verweigern möchte und für jede Beschwerde einen anderen Ablehnungsgrundaus dem Hut zaubert. Meine Meinung ist, die haben im Nachhinein erst festgestellt, dass Sie vielleicht das Verfahren hätten nicht eröffnen brauchen.
Das stand doch sowieso in der Ablehnung Deiner Beschwerde. Das Verfahren hätte nicht eröffnet werden dürfen. Wenn ein erwachsener Mensch zweieinhalb Jahre lang regelmäßig Kontoauszüge erhält und diese Zahlungen nicht bemerkt, dürfte das einer Billigung gleichkommen.
Broker45 hat geschrieben:Ich wäre für Tipps dankbar. Vor allem stehe ich vor der Frage eine Klageerzwingung aufgrund nachlässiger Ermittlungsarbeit zu betreiben oder nicht (Kosten)
Ich sehe keine nachlässige Ermittlungsarbeit und offenbar auch sonst niemand hier.
Da du aber einen Tipp möchtest: wirf nicht gutes Geld dem schlechten hinterher. Erfreue dich Deiner Immobilie und genieße den Sommer.
--> Und behellige keine diebischen Elstern damit diese den Nächsten aufs Kreuz legen können. Drücken wir einfach mal beide Augen zu, das rechte sowieso und das
linke gleich mit. Recht lebt davon, dass es gepflegt wird. Und man(n) muss auch bereit sein für das Recht zu kämpfen. Wo kommen wir denn hin, wenn jede
als Entschuldigung angibt, "Ich hatte das Recht also durfte ich es auch und hab es einfach gemacht".

Das ist ja wie bei den Managern vom Dieselgate. Die haben auch nicht gewusst, dass die originäre Aufgabe eines Managers die Führung einer Firma ist.
Was für ein Laienschauspiel, wenn ein Manager nicht weiss, was in seinem Laden vorgeht. Aber er hatte ja keine Ahnung das er eine Führungskraft ist.
Und als Führungskraft habe ich erstens keine Straftaten zu verüben und zweitens derartiges zu verhindern wenn ich Kenntnis davon erlange.

Du hast Recht, wenn man(n) gegen die Einmischung des Staates im privaten Bereich ist. Wenn sich aber aus dem Handeln untereinander eine Straftat ergibt,
dann sollte der Staat hier auch eingreifen. Und es ist ja nicht der erste Fall dieses Jahr wo nachlässig ermittelt wurde. Ich erinnere nur an den Attentäter von Berlin, oder den NSU-Prozess.

Viel Grüße
Broker
Townspector
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Re: Klageerzwingung, schlampige Ermittlung, Beweisvernichtun

Beitrag von Townspector »

Nochmal zum Mitmeißeln:

Es liegt hier nach den obigen Schilderungen kein Straftatbestand vor.

Sie werden nirgends im Strafgesetz die Stelle finden "Bestraft wird [...] wer mit Wissen des Anderen Abhebungen vom gemeinsamen Konto tätigt, wenn dem Anderen dies ex post nicht mehr passt."

Da gibt es also bereits nach der Schilderung im Eingangsthread nichts zu ermitteln.
Ergo: Wo kein Dreck wegzufegen ist, kann auch niemand schlampig fegen.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
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