Verletzung der Unterhalt s Pflicht Kind

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

Susette
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Verletzung der Unterhalt s Pflicht Kind

Beitrag von Susette »

Sehr geehrte

Es besteht eine Beistandschaft und ein Unterhalt s Titel gegen den Vater
Das Jugendamt kann kein Einkommen auch keine Sozialeistunge n beim Vater ermitteln er ist sozialrechtlich nicht gemeldet und wohnt bei seiner Freundin, die auch kein Einkommen hat. Das Jugendamt schickt nun alle zwei Jahre den Gerichtsvollzieher bzum Vater der ja dann nix hat! Und dieses angibt.

Der Vater will nicht und weigert sich Einkünfte für sein Kind zu erzielen.

Das ist dem Jugendamt bekannt

Kann das Jugendamt einen Strafantrag stellen Verletzung der Unterhaltspflicht und welche rechtlichen Massnahmen und Möglichkeit hat das Jugendamt gegen den Vater.

Rechtliche Beurteilung bitte

Vielen Dank für ihre Antwort

Mfg
SusanneBerlin
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Re: Verletzung der Unterhalt s Pflicht Kind

Beitrag von SusanneBerlin »

Sehr geehrte
Sehr geehrte was?
Rechtliche Beurteilung bitte
Im ganzen Satz bitte

Merken Sie, dass ein Stichwort mit einem hintenangestellten "bitte" eher wie ein Befehl wirkt als eine Bitte?

Dieses Forum wird von Usern genützt um u.a. die Rechtslage anhand von Beispielfällen zu diskutieren. Dass ein Fragesteller gerne Meinungen zu seinem Fall lesen würde, ist ohnehin klar und wenn man das nochmal hinschreibt, dann erhöht eine im Befehlston formulierte Aufforderung nicht unbedingt die Bereitschaft, darauf zu antworten.
Grüße, Susanne
ExDevil67
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Re: Verletzung der Unterhalt s Pflicht Kind

Beitrag von ExDevil67 »

Strafanzeige kann grundsätzlich jeder gegen jeden wegen allem (un)möglichem stellen. Frage wäre was da am Ende draus wird.

Was einem aber auch klar sein muss, eine Strafanzeige und eine möglicherweise folgende Verurteilung bringt einem 0,00 € an rückständigem oder künftigem Unterhalt ein. Und sollte es passieren das der Richter zu dem Ergebnis kommt das eine Freiheitsstrafe angemessen ist, in der Zeit wird garantiert kein Unterhalt fließen.
Fratzoo0
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Re: Verletzung der Unterhalt s Pflicht Kind

Beitrag von Fratzoo0 »

Susette hat geschrieben:Sehr geehrte

Es besteht eine Beistandschaft und ein Unterhalt s Titel gegen den Vater
Das Jugendamt kann kein Einkommen auch keine Sozialeistunge n beim Vater ermitteln er ist sozialrechtlich nicht gemeldet und wohnt bei seiner Freundin, die auch kein Einkommen hat. Das Jugendamt schickt nun alle zwei Jahre den Gerichtsvollzieher bzum Vater der ja dann nix hat! Und dieses angibt.

Der Vater will nicht und weigert sich Einkünfte für sein Kind zu erzielen.

Das ist dem Jugendamt bekannt

Kann das Jugendamt einen Strafantrag stellen Verletzung der Unterhaltspflicht und welche rechtlichen Massnahmen und Möglichkeit hat das Jugendamt gegen den Vater.

Rechtliche Beurteilung bitte

Vielen Dank für ihre Antwort

Mfg
Strafanzeige darf man meines Erachtens immer stellen. Kommt nur drauf an zu wessen Gunsten das ganze auch ausgeht :?
Verletzen tut er die Unterhaltspflicht auch glaube nur dann, wenn er keine Zahlungen leistet obwohl er dazu in der Lage ist. Er hat in diesem Fall kein Geld und das Amt klopft ihn immer mal auf die Finger um zu schauen ob scih das nicht ändert.
BäckerHD
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Re: Verletzung der Unterhalt s Pflicht Kind

Beitrag von BäckerHD »

Fratzoo0 hat geschrieben:Strafanzeige darf man meines Erachtens immer stellen.
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