Eigentumsverhältnis

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Katzenspielhaus
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Eigentumsverhältnis

Beitrag von Katzenspielhaus »

Angenommen, eine Ehepaar hat als bisheriger Mieter eine Wohnung als Eigentum übernommen und wohnt dort weiter bis heute
als Selbstnutzer. Nach Zahlung von 50 % des Kaufpreises bei Abschluß wurde der Rest über eine Bank finanziert. Unterschrieben haben den Kaufvertrag
und den Kreditvertrag beide Partner. Eingetragen für die Grundschuld wurden auch beide. Inzwischen ist die Wohnung bezahlt, die Grundschuld
gelöscht. Beim Kauf der Wohnung wurde im Notarvertrag und auch im Grundbuch nur die Frau als Eigentümerin eiingetragen.

Der Mann hat während der Kreditlaufzeit entsprechend seines höheren Einkommens immer einen anteiligen Monatsbetrag auf
des Konto der Frau gezahlt, von deren Konto dann der Kredit abgezahlt wurde.
Es stellt sich jetzt die Frage, ob bei einer eventuellen Trennung des Paares der Mann überhaupt einen Anspruch auf anteiligen Besitz
der Wohnung geltend machen kann oder leer ausgeht.

Besten Dank für rege Beteiligung.
windalf
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Re: Eigentumsverhältnis

Beitrag von windalf »

Zwar nur auf einem Nachrichtenportal...

http://www.focus.de/immobilien/kaufen/t ... 04701.html
Angst vor Übervorteilung muss der andere Teil nicht haben: Sollte die Ehe scheitern, wird das Haus, wie alle anderen Vermögensgegenstände, im Zugewinnausgleich berücksichtigt, der bei allen Paaren stattfindet, die ohne Ehevertrag geheiratet haben. Und das ist noch immer die überwältigende Mehrheit.
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
khmlev
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Re: Eigentumsverhältnis

Beitrag von khmlev »

Katzenspielhaus hat geschrieben:Es stellt sich jetzt die Frage, ob bei einer eventuellen Trennung des Paares der Mann überhaupt einen Anspruch auf anteiligen Besitz
der Wohnung geltend machen kann oder leer ausgeht.
Anspruch auf das Haus hat er nicht, da kein Eigentümer. "Leer" geht er aber bei Scheidung auch nicht aus, sofern die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und die Eheleute keine vertraglichen Regelungen getroffewn haben, welche den Mann "leer" ausgehen lassen.
Gruß
khmlev
- out of order -
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