Unterhaltsrückzahlung?
Moderator: FDR-Team
Unterhaltsrückzahlung?
Hallo,
folgender Fall:
Kindsvater zahlt nach gerichtlichem Vergleich Betrag X an Kind (22 Jahre, Schwerbehindert mit geringem Einkommen). Kindsvater erleidet Schlaganfall, Betreuerin von Kind wird aber erst 6 Monate später informiert, dass Kindsvater im Heim ist und keinen Unterhalt mehr zahlen kann, außerdem soll der Unterhalt der zurückjliegenden Monate zurück gezahlt werden. Kind hat aber keine Möglichkeit, den Kindsunterhalt zurück zu zahlen, da wie gesagt, in einer Behindertenwerkstatt nur geringes Einkommen erzielt wird. Wie ist die rechtslage in diesem Fall? Kann die betreuerin (und Mutter) zur Rückzahlung herangezogen werden?
Danke für Antworten.
folgender Fall:
Kindsvater zahlt nach gerichtlichem Vergleich Betrag X an Kind (22 Jahre, Schwerbehindert mit geringem Einkommen). Kindsvater erleidet Schlaganfall, Betreuerin von Kind wird aber erst 6 Monate später informiert, dass Kindsvater im Heim ist und keinen Unterhalt mehr zahlen kann, außerdem soll der Unterhalt der zurückjliegenden Monate zurück gezahlt werden. Kind hat aber keine Möglichkeit, den Kindsunterhalt zurück zu zahlen, da wie gesagt, in einer Behindertenwerkstatt nur geringes Einkommen erzielt wird. Wie ist die rechtslage in diesem Fall? Kann die betreuerin (und Mutter) zur Rückzahlung herangezogen werden?
Danke für Antworten.
Re: Unterhaltsrückzahlung?
wer hat den Unterhalt denn bezahlt und wovon? und wer will das Geld zurück haben?Hotair67 hat geschrieben: Kindsvater zahlt nach gerichtlichem Vergleich Betrag X an Kind (22 Jahre, Schwerbehindert mit geringem Einkommen). Kindesvater erleidet Schlaganfall, Betreuerin von Kind wird aber erst 6 Monate später informiert, dass Kindsvater im Heim ist und keinen Unterhalt mehr zahlen kann, außerdem soll der Unterhalt der zurückjliegenden Monate zurück gezahlt werden.
Re: Unterhaltsrückzahlung?
Der Kindsvater hst bezahlt und will es jetzt über einen Betreuer zurück.
Re: Unterhaltsrückzahlung?
Da die Summe aus einem gerichtlichem Vergleich kommt, dürfte es einen Titel geben aus dem bei Ausbleiben der Zahlung vollstreckte werden kann. Solange der also nicht geändert wird, dürfte auch weiter monatlich die Summe fällig sein.
Re: Unterhaltsrückzahlung?
Der Betreuer besteht aber auf Rückzahlung des Unterhalts ab Mai 2017, weil seitdem das Geld für ein Pflegeheim bezahlt werden muss, da der Vater ja Schlaganfall hatte. Davon bekam Betreuerin des Kindes erst heute per Post etwas mitgeteilt.
Re: Unterhaltsrückzahlung?
ja- und?Hotair67 hat geschrieben:Der Betreuer besteht aber auf Rückzahlung des Unterhalts ab Mai 2017, weil seitdem das Geld für ein Pflegeheim bezahlt werden muss, da der Vater ja Schlaganfall hatte. Davon bekam Betreuerin des Kindes erst heute per Post etwas mitgeteilt.
offenbar blieb fürs Pflegeheim damals genug übrig oder wozu soll das damals offenbar vorhandene Geld jetzt zurückgezahlt werden?
Es ist ja keine Schenkung gewesen, sondern laufender Unterhalt aus einem Titel. So lange der Vater zur Zahlung des Pflegeheims keine Sozialleistungen bekommt ist eine Pflicht zur Rückzahlung nicht zu erkennen.
P.S. Ein Betreuer, der was zurück will ist noch keine rechtlich wirksame und fällige Forderung
Re: Unterhaltsrückzahlung?
So sehen wir den Fall auch. Im übrigen bekommt das schwer behinderte Lind mir unzureichenden Lohn, doi dass es hat nicht zurück zahlen könnte. Es lebt von Grundsicherung.
Re: Unterhaltsrückzahlung?
Zuviel bezahlter Kindesunterhalt gilt als verbraucht und ist nicht zurückzuzahlen.
Re: Unterhaltsrückzahlung?
bei entsprechendem Vermögen des Vaters würde m.E. auch gelten:Hotair67 hat geschrieben:So sehen wir den Fall auch. Im übrigen bekommt das schwer behinderte Lind mir unzureichenden Lohn, doi dass es hat nicht zurück zahlen könnte. Es lebt von Grundsicherung.
Da die Summe aus einem gerichtlichem Vergleich kommt, dürfte es einen Titel geben aus dem bei Ausbleiben der Zahlung vollstreckte werden kann. Solange der also nicht geändert wird, dürfte auch weiter monatlich die Summe fällig sein.
-
- Letzte Themen