Hallo Forum,
eine Frage:
Ist es tatsächlich so, dass eine Mutter dem Vater dem Umgang mit dem Kind verbieten kann, weil sie einen "Verdacht" hat?
Die Eltern hatten einen Termin im Jugendamt, wo die Vorwürfe der Mutter ausgeräumt
wurden.
Dennoch darf eine Mutter dem Vater den Kontakt zur Tochter einfach so verbieten??
Wenn ihr Paragraphen, Ansprechpartner, Anwält_innen in Berlin nennen könnt?
jan
"Leiser Verdacht" der Mutter - kein Umgang für Vater??
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Re: "Leiser Verdacht" der Mutter - kein Umgang für Vater??
Wer hat das Sorgerecht?
Wie ist das Umgangsrecht geregelt?
Wurde dem Jugendamt die Verweigerung des etwaig bestehenden Rechtes mitgeteilt?
Wie ist das Umgangsrecht geregelt?
Wurde dem Jugendamt die Verweigerung des etwaig bestehenden Rechtes mitgeteilt?
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
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Re: "Leiser Verdacht" der Mutter - kein Umgang für Vater??
Nein, darf sie nicht. Im Gegenteil, sie muss alles unterlassen, was dem Umgang schadet und diesen fördern. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html Hier Absatz 2.
Folgendes:
1. Vermittlung beim Jugendamt ist bereits erfolgt
2. Gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen
3. Keinen Vergleich eingehen
4. Darauf achten, dass der Beschluss Sanktionen vorsieht, die beantragt werden können, wenn sie weiter den Umgang boykottiert.
Das alles zackzack, sonst heißt es nämlich Kind sei vom Vater entfremdet und der Umgang nuss erst angebahnt werden.
LG Hertha1892
Folgendes:
1. Vermittlung beim Jugendamt ist bereits erfolgt
2. Gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen
3. Keinen Vergleich eingehen
4. Darauf achten, dass der Beschluss Sanktionen vorsieht, die beantragt werden können, wenn sie weiter den Umgang boykottiert.
Das alles zackzack, sonst heißt es nämlich Kind sei vom Vater entfremdet und der Umgang nuss erst angebahnt werden.
LG Hertha1892
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