Einigung nach Münchner Modell, Unterhaltsvorschuss zurück za

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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bikerdeifi
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Einigung nach Münchner Modell, Unterhaltsvorschuss zurück za

Beitrag von bikerdeifi »

Hallo

Angenommen unverheiratete Mutter und Vater trennen sich, Mutter ist alleine Sorge berechtigt.
Die Betreuung des Kindes erfolgt fast zu gleichen Teilen im Monat (13/17).
Ähnlich dem Münchner Modell.
Die Mutter erhält Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, welches dem Vater gegenüber vor Gericht ziehen muss.
Wenn der Richter zugunsten des Vaters entscheidet (gleiche Betreuungszeit und gleicher Aufwand) und dieser keinen Unterhalt zahlen muss, kann die Mutter verpflichtet werden den Vorschuss zurück zu zahlen?

Schonmal vielen Dank für die Antworten.

VG
Hertha1892
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Re: Einigung nach Münchner Modell, Unterhaltsvorschuss zurüc

Beitrag von Hertha1892 »

Par 2 Abs. 1 UHVG besagt: liegen die Voraussetzungen nur für einen Teil des Monats vor, wird der UHV nur anteilig gezahlt.
Daher wage ich die Prognose, dass eine anteilige Rückzahlung pro Monat möglich ist.

Grüße Hertha1892
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