Größere Summe auf gemeinsamen Konto

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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hury667
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Größere Summe auf gemeinsamen Konto

Beitrag von hury667 »

Hallo,

folgender imaginärer Fall:
A und B führen vor der Scheidung ein gemeinsames Konto. Eltern von B überweisen B eine größere (5-stellig) Summe auf dieses Konto, damit B persönlich damit einige Dinge regeln kann.
B überweist nach einiger Zeit diese Summe zurück an die Eltern. Es existieren bislang keine Schriftstücke über die Leihgabe.

Nach der Scheidung meldet A Ansprüche an dieser Summe an, da sie sich auf dem gemeinsamen Konto befunden hat.

Wie kann man diesen Anspruch abwehren?

Danke
SusanneBerlin
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Re: Größere Summe auf gemeinsamen Konto

Beitrag von SusanneBerlin »

Da kein Anspruch besteht, muss auf das Ansinnen von A nicht reagiert werden.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Größere Summe auf gemeinsamen Konto

Beitrag von winterspaziergang »

hury667 hat geschrieben:
Wie kann man diesen Anspruch abwehren?
Es gibt keinen Anspruch auf Geld, das sich irgendwann mal auf dem gemeinsamen Konto befunden hat, zum Zeitpunkt der Trennung/Scheidung, aber längst verbraucht ist.
hury667
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Re: Größere Summe auf gemeinsamen Konto

Beitrag von hury667 »

winterspaziergang hat geschrieben:
hury667 hat geschrieben:
Wie kann man diesen Anspruch abwehren?
Es gibt keinen Anspruch auf Geld, das sich irgendwann mal auf dem gemeinsamen Konto befunden hat, zum Zeitpunkt der Trennung/Scheidung, aber längst verbraucht ist.
Gibt es dazu einen entsprechenden §?
SusanneBerlin
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Re: Größere Summe auf gemeinsamen Konto

Beitrag von SusanneBerlin »

Gibt es dazu einen entsprechenden §?
Dazu braucht man keinen §, weil immer derjenige seinen Anspruch begründen muss, der etwas will.

A will etwas, also muss A den § nennen der besagt, dass ihm etwas von der Überweisung von Bs Eltern zusteht. Den gibt es aber nicht.

Geld das einem jemand versehentlich überweist, (also ohne dass es einen Grund für die Zahlung gibt) darf man auch nicht behalten. Man muss es zurücküberweisen sobald es der Absender verlangt.
Grüße, Susanne
hury667
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Re: Größere Summe auf gemeinsamen Konto

Beitrag von hury667 »

Argumentation von A (mit einem entsprechenden fiktiven Anwaltsschreiben) ist, dass es gemeinsames Geld ist, wovon sich B eigenmächtig bedient hat.
SusanneBerlin
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Re: Größere Summe auf gemeinsamen Konto

Beitrag von SusanneBerlin »

Es ist aber kein gemeinsames Geld gewesen, da Bs Eltern die Summe an B geschenkt bzw. geliehen haben. A kann nicht beweisen, dass Bs Eltern ihm, A etwas geschenkt haben. Also durfe B das Geld abheben und den Rest zurücküberweisen, A hat keinen Anspruch darauf.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Größere Summe auf gemeinsamen Konto

Beitrag von winterspaziergang »

hury667 hat geschrieben:Argumentation von A (mit einem entsprechenden fiktiven Anwaltsschreiben) ist, dass es gemeinsames Geld ist, wovon sich B eigenmächtig bedient hat.
Abgesehen von der Frage, ob es gemeinsames Geld war, was B verneinen, durch Rücküberweisung belegen und die Eltern als Zeugen angeben kann: Wenn A und B innerhalb ihrer Ehe etwa die Vereinbarung hatten, dass z.B. B alle Geschäfte tätigt und hierzu eben ohne weitere Belege (was innerhalb einer Ehe mehr als unüblich wäre) Geld abheben kann, dann kann A nicht Jahre später und im Rahmen der Scheidung, diese Vereinbarung widerrufen.
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