Liebe Experten
Nehmen wir mal an A. verschickt wie jedes Jahr zu Weihnachten mit Versanddienstleister L. ein Paket nach Polen, Wert ca. 100 Euro.
Dieses wird unter Zeugen ordentlich verpackt und versichert im Paketshop abgegeben. Doch -oh Wunder - das Paket kommt dort nie in Polen an.
Letzter Status der Sendungsverfolgung 23.12.2016 0 Uhr (!) Annahme verweigert, was jedoch nicht richtig ist.
Nachforschungsauftrag ergab gegensätzlich zum o.g. Sendungsstatus, das L. mitteilte, Paket war angeblich nicht ordentlich verpackt, beschädigt und musste vernichtet werden. Nachweise darüber erbringt L. trotz mehrfacher Aufforderung nicht und geht überhaupt nicht auf diverse Schreiben ein.
A. geht davon aus, das L. überhaupt nicht weiß, was wirklich mit dem Paket geschehen ist.
Welche Möglichkeiten hat A. nun, wie beurteilt Ihr das.
Wie wäre nun der weitere Rechtsweg, Klage wegen 100 Euro, dazu ist A. bereit weil es einfach auch ums Prinzip geht.
Vielen Dank und Liebe Grüße.
Probleme beim Versand...
Moderator: FDR-Team
Re: Probleme beim Versand...
Da freut sich jeder Anwalt, für 100€ klagen zu dürfen
Damit der Rechtsstaat nicht wegen "Klagen des Prinzips wegen" an den Rand der Rechtsstaatlichkeit kommt, wurde deshalb für Klagen von 1 € bis 500,00 € ein Mindeststreitwert von 500,00 € gesetzlich vorgegeben, was bedeutet:
Mindesthonorar des RA/RAin: 83,54 €.
Geht es dann vor das Gericht: 469,09 €.
2. Instanz 956,57 €.
Jeder entscheidet selber, wie weit sein Prinzip gehen darf.
Damit der Rechtsstaat nicht wegen "Klagen des Prinzips wegen" an den Rand der Rechtsstaatlichkeit kommt, wurde deshalb für Klagen von 1 € bis 500,00 € ein Mindeststreitwert von 500,00 € gesetzlich vorgegeben, was bedeutet:
Mindesthonorar des RA/RAin: 83,54 €.
Geht es dann vor das Gericht: 469,09 €.
2. Instanz 956,57 €.
Jeder entscheidet selber, wie weit sein Prinzip gehen darf.
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