Zuviel gezahlte Beiträge
Moderator: FDR-Team
Zuviel gezahlte Beiträge
Ein Verein nimmt neue Mitglieder auf.Alte Mitglieder scheiden aus.Dies geshied oft mals im Jahr.Jedes Mitglied muss Jahresbeiträge zahlen. Dieser Beitrag wird jedes Jahr fällig.Neue Mitglieder müssen obwohl diese im Mai oder September eintreten volle Beiträge für das Geschäftsjahr zahlen.Mitglieder die September oder Mai. also innerhalb des Geschäftsjahres ausscheiden erhalten keine Beitragsrückerstattung.Eine Beitragsumme steht nicht in der Satzung.Nun möchte ein Mitglied seinem Beitrag für die Zeit die er bereits gezahlt hat zurück.Da der Jahresbeitrag 60 Euro beträgt, geht er davon aus im stehen 50 Euro zu.Da er bereits Februar ausgeschieden ist.Muss der Verein ihm die 50 Euro zahlen?Darf der Verein für das ganzes Jahr Beiträge erheben, obwohl der neue Mitglied September oder Oktober ins Verein eintritt?
Re: Zuviel gezahlte Beiträge
Was ist dazu in der Satzung geregelt?
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge
Kann man überhaupt mitten im Jahr austreten?
ja.Darf der Verein für das ganzes Jahr Beiträge erheben, obwohl der neue Mitglied September oder Oktober ins Verein eintritt?
Grüße, Susanne
Re: Zuviel gezahlte Beiträge
Es steht nur das Beiträge Jährlich zu bezahlen sind.Das Mitglied kann zu jedem Zeitpunkt seine Mitgliedschaft beenden
Re: Zuviel gezahlte Beiträge
dezent hat geschrieben:...Nun möchte ein Mitglied seinem Beitrag für die Zeit die er bereits gezahlt hat zurück. Da der Jahresbeitrag 60 Euro beträgt, geht er davon aus im stehen 50 Euro zu.Da er bereits Februar ausgeschieden ist. Muss der Verein ihm die 50 Euro zahlen? Darf der Verein für das ganzes Jahr Beiträge erheben, obwohl der neue Mitglied September oder Oktober ins Verein eintritt?...
dozent hat geschrieben:Es steht nur das Beiträge Jährlich zu bezahlen sind.Das Mitglied kann zu jedem Zeitpunkt seine Mitgliedschaft beenden
Es ist zumindest möglich, das so zu regeln: Wer eintritt zahlt/zu Beginn des Jahres zahlt das Mitglied seinen Beitrag. Wer im Januar zahlt und im Februar austreten möchte, muss keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung haben.
Re: Zuviel gezahlte Beiträge
Doch auch ein Sportverein zum Bsp,erhebt nicht bei Neueintritt in September 01 einem Beitrag für das ganzes Jahr 01 und im Januar 02 erneut für das das Jahr 02 die volle Jahressumme. So etwas nennt man unerlaubte Vereinsfinanzierung.Wenn jedes Verein so handeln würde hätten die Vereine keine Geldsorgen und der Fiskus würde sich freuen
Re: Zuviel gezahlte Beiträge
Die Festlegung dass pro Jahr ein Jahresbeitrag (ohne Rücksicht wann die Mitgliedschaft begonnen hat) zu zahlen ist, gehört zur Vereinsautonomie und kann sehr wohl in der Satzung so festgelegt werden und ist auch wirksam.Doch auch ein Sportverein zum Bsp,erhebt nicht bei Neueintritt in September 01 einem Beitrag für das ganzes Jahr 01 und im Januar 02 erneut für das das Jahr 02 die volle Jahressumme. So etwas nennt man unerlaubte Vereinsfinanzierung.Wenn jedes Verein so handeln würde hätten die Vereine keine Geldsorgen und der Fiskus würde sich freuen
Anders lautende Kommentierungen oder Urteile kenne ich auch nicht.
Viele Vereine erheben auch ein Aufnahmegebühr die in der Satzung verankert ist. Die wäre dann ja auch unzulässig.
Der Hinweis zum Fiskus ist auch falsch, denn Beitragseinnahmen sind nicht steuerpflichtig.
Gruß Spezi
Re: Zuviel gezahlte Beiträge
Vereinsbeiträge nennt man das und sicher dienen sie der Finanzierung- was sonst. Unerlaubt ist das nicht.dozent hat geschrieben:Doch auch ein Sportverein zum Bsp,erhebt nicht bei Neueintritt in September 01 einem Beitrag für das ganzes Jahr 01 und im Januar 02 erneut für das das Jahr 02 die volle Jahressumme. So etwas nennt man unerlaubte Vereinsfinanzierung.
Die "Geldsorgen" des Vereins dürften ein Ergebnis aus Einnahmen und Ausgaben sein und nicht von der Zahl der Vereinsmitglieder abhängen, die vor dem Ende des Kalenderjahres austreten und ihren Beitrag bezahlt haben.dezent hat geschrieben:Wenn jedes Verein so handeln würde hätten die Vereine keine Geldsorgen und der Fiskus würde sich freuen
Man könnte auch sagen, dass umgekehrt ein Schuh draus wird, "Geldsorgen" ein Argument sind, für den Jahresbeitrag ohne Rückzahlung bei Austritt vor 12/20xx.
Der Verein muss planen und er plant bestimmte Dinge vielleicht in Abhängigkeit von der Zahl seiner Mitglieder. Hierfür gibt er Geld aus, das der Verein nicht zurückbekommt. Rückzahlungen von Beiträgen sind demnach ein unkalkulierbares finanzielles Risiko, das der Verein per Satzung ausschließen kann.
Re: Zuviel gezahlte Beiträge
Hier geht es vorwiegend ob.Jahresbeiträge so verrechnet werden dürfen.Ob ein Mitglied, der erst zwei Monate vor Jahresende eintritt den vollen Jahresbetrag zahlen muss?Obwohl er 10 Monate des Jahres nicht an Vereinsleben teilgenommen hat.Und der Mitglied der ausscheidet in Januar die 11 Monatsbeiträge in den Wind schießen kann.
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge
Hallo
die Antwort haben Sie doch schon bekommen. Ja, das ist so in Ordnung, wenn die entsprechende Satzung so gestaltet ist.
Ob ein Verein seine Satzung so gestalten sollte oder ob es anders sinnvoller ist steht in den Sternen. Das muss der Verein selber wissen. Es ist aber auf jeden Fall rechtens und unproblematisch.
die Antwort haben Sie doch schon bekommen. Ja, das ist so in Ordnung, wenn die entsprechende Satzung so gestaltet ist.
Ob ein Verein seine Satzung so gestalten sollte oder ob es anders sinnvoller ist steht in den Sternen. Das muss der Verein selber wissen. Es ist aber auf jeden Fall rechtens und unproblematisch.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
Re: Zuviel gezahlte Beiträge
Zumal das (Ex-)Mitglied mit dem Wissen um die Regelung in der Satzung in den Verein eingetreten ist.
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge
Er wußte es nicht, er "ging davon aus", dass dem Austritt aus dem Verein automatisch eine Beitragsrückerstattung folgt, vergleichsweise wie nach dem unterjährigen Kündigen einer Kfz-Haftpflichtversicherung tagesgenau abgerechnet wird oder zumindest monatsgenau. Dem ist jedoch nicht so.webelch hat geschrieben:Zumal das (Ex-)Mitglied mit dem Wissen um die Regelung in der Satzung in den Verein eingetreten ist.
Bei Vereinsmitgliedschaften ist eine Beitragserstattung nicht gesetzlich vorgeschrieben, demzufolge gilt, was in der Satzung steht. Wenn in der Satzung steht, der Beitrag ist jährlich fällig und nichts weiter, dann ist keine monatsweise Anrechnung des Beitrags und damit keine Beitragsrückerstattung vorgesehen.
Grüße, Susanne
Re: Zuviel gezahlte Beiträge
Wenn aber wie oben erwähnt,die Satzung keine derartige Reglung hat?webelch hat geschrieben:Zumal das (Ex-)Mitglied mit dem Wissen um die Regelung in der Satzung in den Verein eingetreten ist.
Es ist als ob ein Sportverein von seinem Mitglied 12 Monate Beitrag erhebt obwohl der Sportsuchender nur 2 Monate das Studio nutzt so etwas ist auch nicht in Ordnung
Re: Zuviel gezahlte Beiträge
Dochdoch - die Regelung haben Sie oben genannt:dozent hat geschrieben:Wenn aber wie oben erwähnt,die Satzung keine derartige Reglung hat?webelch hat geschrieben:Zumal das (Ex-)Mitglied mit dem Wissen um die Regelung in der Satzung in den Verein eingetreten ist.
Da kein Rabatt auf den Jahresbeitrag erwähnt wird bei unterjährigem Ein- und Austritt, fällt halt für jedes Teiljahr ein Jahresbeitrag an. Aber zur genauen Klärung wären hier vielleicht die entsprechenden Passagen der Satzung genau zu zitieren (dergestalt, dass kein Rückschluss auf den Verein möglich ist). Denn auch, dass zu jedem Zeitpunkt die Mitgliedschaft beendet werden kann, kommt mir ungenau vor. Kann vielleicht zu jedem Zeitpunkt die Mitgliedschaft gekündigt werden und endet damit zum Ende des laufenden Jahres?dozent hat geschrieben:Es steht nur das Beiträge Jährlich zu bezahlen sind.Das Mitglied kann zu jedem Zeitpunkt seine Mitgliedschaft beenden
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge
Da steht dochdozent hat geschrieben:Wenn aber wie oben erwähnt,die Satzung keine derartige Reglung hat?
Also. Wer im Jahr 2016 irgendwann Eintritt, hat den Jahresbeitrag für das betreffende Kalenderjahr zu bezahlen. Wenn er das nicht will, soll er nicht eintreten oder eben bis zum nächsten Jahresanfang warten.dozent hat geschrieben:das Beiträge Jährlich zu bezahlen sind.
Bei Austritten gilt dasselbe. Man kann ja zum Jahresende austreten. Wenn man sofort raus will, ist eben der Jahresbeitrag weg.
Sportstudios sind private Firmen. Hier gelten ebenfalls Regelungen (aka AGB´s).dozent hat geschrieben:als ob ein Sportverein von seinem Mitglied 12 Monate Beitrag erhebt obwohl der Sportsuchender nur 2 Monate das Studio nutzt
Und wenn man dort eine einjährige Mitgliedschaft bucht, zahlt man auch das volle Jahr, selbst wenn man nur 2 Monate dort aufschlägt.
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