Zuviel gezahlte Beiträge

Moderator: FDR-Team

SusanneBerlin
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge

Beitrag von SusanneBerlin »

dozent hat geschrieben:Es ist als ob ein Sportverein von seinem Mitglied 12 Monate Beitrag erhebt
Nein der Verein erhebt einen einmaligen Beitrag pro Kalenderjahr. Wenn man vom 1.6 bis 31.5. des Folgejahres Mitglied ist, zahlt man für die 12 Monate zweimal den Jahresbeitrag.
dozent hat geschrieben:obwohl der Sportsuchender nur 2 Monate das Studio nutzt
Es ist die Entscheidung des Nutzers, nach nur 2 Monaten die Mitgliedschaft zu beenden, obwohl er den Jahresbeitrag bezahlt hat.
dozent hat geschrieben:so etwas ist auch nicht in Ordnung
Diese Meinung bleibt Ihnen unbenomen, es ändert aber nichts an der Rechtslage.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Zuviel gezahlte Beiträge

Beitrag von winterspaziergang »

dozent hat geschrieben: :ironie:
wenn man das Ironie-Zeichen nutzt, sollte auch Ironie folgen. Es ist keine, wenn man ein und dieselbe Frage mehrfach postet, weil man gern eine Wunschantwort hätte.
Hier geht es vorwiegend ob.Jahresbeiträge so verrechnet werden dürfen.Ob ein Mitglied, der erst zwei Monate vor Jahresende eintritt den vollen Jahresbetrag zahlen muss?
Das hat jeder hier verstanden, worum es geht, auch wenn Ihnen die Antworten nicht passen. Also nochmals: Ja, das ist möglich. Es ist ein Jahresbeitrag, der anfallen kann.
Obwohl er 10 Monate des Jahres nicht an Vereinsleben teilgenommen hat.Und der Mitglied der ausscheidet in Januar die 11 Monatsbeiträge in den Wind schießen kann.
Das ist das Problem des Mitglieds. Der Verein darf sich gegen Launen schützen. Warum es eventuell auch finanziell notwendig ist, wurde als Beispiel genannt.
dozent
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge

Beitrag von dozent »

SusanneBerlin hat geschrieben:
dozent hat geschrieben:Es ist als ob ein Sportverein von seinem Mitglied 12 Monate Beitrag erhebt
Nein der Verein erhebt einen einmaligen Beitrag pro Kalenderjahr. Wenn man vom 1.6 bis 31.5. des Folgejahres Mitglied ist, zahlt man für die 12 Monate zweimal den Jahresbeitrag.
dozent hat geschrieben:obwohl der Sportsuchender nur 2 Monate das Studio nutzt
Es ist die Entscheidung des Nutzers, nach nur 2 Monaten die Mitgliedschaft zu beenden, obwohl er den Jahresbeitrag bezahlt hat.
dozent hat geschrieben:so etwas ist auch nicht in Ordnung
Diese Meinung bleibt Ihnen unbenomen, es ändert aber nichts an der Rechtslage.
Welche Rechtslage?
ein Recht verlangt nach Reglung in Vereinsrecht und auch nicht in Beitragsrecht steht darüber nur.Der Beitrag wird fällig,wenn der Mitglied teilhabe hat. Also wenn ich August eintrete habe ich vorher keine Teilhabe gehabt.Da würde ich gerne das entsprechende nachlesen wollen
SusanneBerlin
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge

Beitrag von SusanneBerlin »

dozent hat geschrieben: Welche Rechtslage?
ein Recht verlangt nach Reglung in Vereinsrecht und auch nicht in Beitragsrecht steht darüber nur.Der Beitrag wird fällig,wenn der Mitglied teilhabe hat. Also wenn ich August eintrete habe ich vorher keine Teilhabe gehabt.Da würde ich gerne das entsprechende nachlesen wollen
BGB hat geschrieben:§ 58
Sollinhalt der Vereinssatzung

Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:
1. über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
2. darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
3. über die Bildung des Vorstands,
4. über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.
Sie haben doch die Regelung in der Satzung selbst aufgeschrieben:
Es steht nur das Beiträge Jährlich zu bezahlen sind.Das Mitglied kann zu jedem Zeitpunkt seine Mitgliedschaft beenden
Wenn da nur steht, dass der Beitrag jährlich zu bezahlen ist, dann bezahlt man immer nur einmal im Jahr den Jahresbeitrag. Es gibt keine Aufteilung nach Monaten. Kann doch nicht so schwer sein zu verstehen.


Mit dem Wort "Teilhabe" sind Sie im Vereinsrecht übrigens falsch. Es gibt z.B. in NRW ein Teilhabe- und Integrationsgesetz.
Oder das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch befasst sich mit Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft

Das hat aber beides nichts mit Vereinsbeiträgen zu tun.
Grüße, Susanne
Stinot
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge

Beitrag von Stinot »

"Jährliche Zahlung" ist dehnbar, zu ungenau definiert.
Man zahlt also 1 x im Jahr und nicht kleckerweise.
Dann kann man unverbrauchte Beiträge auch zurückfordern.

Das ist wie bei der Kfz-Steuer.
Jährliche Zahlung, aber man kann trotzdem etwas zurück bekommen.
Besser wäre natürlich gewesen:
"Der Jahresbeitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen".
Gruß
S T I N O T
___________________________________________________
... und vielen Dank für die Mühe, die ich Ihnen gemacht habe
Tastenspitz
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge

Beitrag von Tastenspitz »

:roll:
Ein Vereinsbeitrag ist also wie eine Steuer zu beurteilen. Ok.
Stinot hat geschrieben:Dann kann man unverbrauchte Beiträge auch zurückfordern.
Und dafür gibt es auch schon Urteile oder Gesetzestexte, die die Vereinsautonomie hier dann mal eben so aushebeln?
Und was zum Henker sind unverbrauchte Beiträge?
Wäre nett, diese doch gegensätzliche Meinung ein wenig zu untermauern.
ugoetze
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge

Beitrag von ugoetze »

Ohne eine wörtliche Widergabe der Satzungsvorschrift zu Beginn und Ende der Mitgliedschaft und zur Festlegung der Beiträge lässt sich keine rechtlich einwandfreie Einschätzung abgeben.

In den Stellungnahmen vermisse ich den Hinweis, das grundsätzlich mit der Mitgliedschaft in einem Verein in erster Linie die Zwecke des Vereins gefördert werden.
Sofern sich die Mitgliedschaft darin erschöpft, für die Inanspruchnahme von Vereinsleistungen Vergütungen zu zahlen, liegt ein wirtschaftlicher Verein vor. Die Beiträge sind dann sogenannte unechte Mitgliedsbeiträge, die rechtlich und steuerlich nicht als Beiträge zu werten sind.
Tastenspitz
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge

Beitrag von Tastenspitz »

ugoetze hat geschrieben:Ohne eine wörtliche Widergabe der Satzungsvorschrift zu Beginn und Ende der Mitgliedschaft und zur Festlegung der Beiträge lässt sich keine rechtlich einwandfreie Einschätzung abgeben.
dozent hat geschrieben:Es steht nur das Beiträge Jährlich zu bezahlen sind.Das Mitglied kann zu jedem Zeitpunkt seine Mitgliedschaft beenden
ugoetze
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge

Beitrag von ugoetze »

Damit kann nicht entschieden werden, ob es sich um eine reine Festlegung der Fälligkeit handelt, verbunden mit dem Recht auf anteilige Gutschrift bei einer kürzeren Dauer der Mitgliedschaft.
Rechtlich einwandfreie Aussagen bedürfen einer konkreten Grundlage.
coRxx
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge

Beitrag von coRxx »

Hallo,

Bzgl der Beitragserstattung hätte ich eine Frage.

Es geht um einen Verein der einen jahresbeitrag von X verlangt. Aus diesem Verein bin ich jedoch bereits im Januar ausgetreten. Dummerweise den Dezember verpasst.
Dieser Verein hat jetzt nach dem Betrag X gefragt. Beim nachlesen der Satzung ist mir folgendes ausgefallen. Bzgl der Kündigungsfrist steht nichts in der Satzung und bzgl der Beiträge lediglich ein Absatz mit: Höhe der Beiträge und fälligkeit wird durch einen Beschluss in der Mitgliederversammlung festgelegt.

Mehr Informationen sind jetzt anhand der online verfügbaren pdf nicht verfügbar.

Wie verhält sich das jetzt? Muss ich den vollen Betrag zahlen? Ich wurde nach meinem Austritt auch zu keiner versammlung mehr eingeladen.

Gruß und Danke
winterspaziergang

Re: Zuviel gezahlte Beiträge

Beitrag von winterspaziergang »

coRxx hat geschrieben:Hallo,

Bzgl der Beitragserstattung hätte ich eine Frage.

Es geht um einen Verein der einen Jahresbeitrag von X verlangt. ...
Dieser Verein hat jetzt nach dem Betrag X gefragt. Beim nachlesen der Satzung ist mir folgendes ausgefallen. Bzgl der Kündigungsfrist steht nichts in der Satzung und bzgl der Beiträge lediglich ein Absatz mit: Höhe der Beiträge und fälligkeit wird durch einen Beschluss in der Mitgliederversammlung festgelegt.

...

Wie verhält sich das jetzt? Muss ich den vollen Betrag zahlen?

Gruß und Danke
:arrow:
BGB hat geschrieben: § 58
Sollinhalt der Vereinssatzung

Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:
1. über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
2. darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
3. über die Bildung des Vorstands,
4. über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.
Ein Jahresbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Fällt fürs Jahr an. Ist meist einmalig zu zahlen.

Anders, wenn man als Fördermitglied einen Verein unterstützt. Hier sind meist monatliche Zahlungen möglich und man kann jederzeit austreten. Aber auch hier nur, wenn dies entsprechend in der Satzung geregelt ist.
coRxx hat geschrieben:Mehr Informationen sind jetzt anhand der online verfügbaren pdf nicht verfügbar.
Mal Kontakt zum Verein aufgenommen? E-mail, Telefon :shock: ?
coRxx hat geschrieben:Ich wurde nach meinem Austritt auch zu keiner Versammlung mehr eingeladen.
Wozu sollte man ein ehemaliges Mitglied einladen?
Spezi
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge

Beitrag von Spezi »

Beim nachlesen der Satzung ist mir folgendes ausgefallen. Bzgl der Kündigungsfrist steht nichts in der Satzung
Ist es ein e.V. ?
Wenn ja, kann ich das so nicht glauben. Auch muss man eine Satzung schon genau lesen.

Da steht vielleicht nicht das Wort "Kündigungsfrist" aber vielleicht, dass die Mitgliedschaft immer nur zum Jahresende beendet werden kann und die Kündigung XX Monate vorher beim Verein eingegangen sein muss.

Der Sachverhalt ist auch sehr knapp geschildert. Wann und wie denn nun gekündigt wurde fehlt ganz.
Gruß Spezi
lottchen
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Re: Zuviel gezahlte Beiträge

Beitrag von lottchen »

Vielleicht nochmal ein anderer Aspekt zu der Problematik: Die meisten e.V.s (z.B. Sportvereine) zahlen Abgaben an übergeordnete Stellen, Landesverbände, Bundesverbände usw. Dazu gibt es einen Stichtag und für die Anzahl der Mitglieder zu diesem Zeitpunkt zahlt der Verein dann für die Mitgliedschaft, Verwaltung, Wettkampfbetrieb, Werbung, Verbandszeitung, Onlineauftritt, Datenbanken, Unfallversicherung, Reiseversicherung und was weiß ich noch alles.....Da gibt es eine Jahresrechnung und der Verein bekommt davon auch nichts zurück, wenn Herr X oder Frau Y 2 Tage später plötzlich Knall auf Fall austreten wollen. Die Beiträge sind dann "verbraucht", egal, ob man noch irgendein Angebot des Vereins nutzt oder nicht.
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