Der Satzungsentwurf läge mir vor, der sei wohl mit Registergericht und Finanzamt abgesprochen, bzgl. Gemeinnützigkeit klinge auch alles gut.
Bzgl. Alltagsformulierungen stellen sich mir aber noch paar kleine Fragen ...
Ist das so ok, insbes. zur Frage der Tagesordnungsergänzung? Das ist ja immer eine relativ knifflige Frage, wie ausführlich die TO sein muss zwecks Vorbereitung der Mitglieder ohne Überraschungen ...§ 7 Die Mitgliederversammlung
(3) Die Ladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder, sofern eine E-Mail-Anschrift vorliegt, per E-Mail unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe einer Tagesordnung.
(4) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich oder per Email eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Über Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht für Anträge, die eine Änderung der Satzung, Änderungen der Mitgliedsbeiträge oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben.
Ist das so praktikabel?§ 8 Der Vorstand
(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
(2) Der Vorstand besteht aus zwei, höchsten fünf ordentlichen Mitgliedern. Ein Vorstandsmitglied ist verantwortlich für die Kasse des Vereins.
(5) Die Vorstandsmitglieder sind allein vertretungsberechtigt. Bei Geschäften über 250 € sind zwei Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertretungsberechtigt.
Ohne Definition des BGB-Vorstandes in der Satzung sind es alle 2-5? Sollte man was dazu reinschreiben?
Ich vermisse mindestens mal (aus der FAQ, deren Verlinkung hier übrigens nicht mehr stimmt) "Der bisherige Vorstand bleibt bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt (Überbrückungsklausel).", was bei meinen anderen Vereinen dri ist.
Ich vermisse auch was zur Beschlussfähigkeit
- allgemein
- wenn ein Vorstandsmitglied ausscheidet
Könnte man bzgl. letzterem reinschreiben, dass ein Ausscheiden solange keine Folgen hat, solange die Mindestzahl 2 gewährleistet ist?
Und bzgl. Beschlussfähigkeit bspw. "die Hälfte, jedoch mind. 2 anwesend sind" oder so?