Automatische Beitragsanpassung

Moderator: FDR-Team

Cosmopolit09
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Automatische Beitragsanpassung

Beitrag von Cosmopolit09 »

Liebe Foristen,

es geht um das Thema "Mitgliedsbeiträge" im Verein.

Vereine verwenden gewöhnlich Beitrittserklärungen (inkl SEPA-Lastschriftmandat) für die Aufnahme neuer Mitglieder. Dort kann die Beitragsklasse je nach Zugehörigkeit gewählt werden: Schüler, Studenten, Akademiker etc.

Angenommen, in einer Beitrittserklärung wäre angegeben, dass die Beitragshöhe mit Änderung des Status automatisch angepasst wird. Etwa:

„Die Höhe der Beiträge orientiert sich nach der Zugehörigkeit zu einer der o.g. Status-Gruppen. Bei Änderung des Status behält sich der Verein Y die Anpassung des Beitrages vor.“ Der Passus findet sich auch in der Vereins-Satzung.

Beispiel:
Es wird bekannt, dass Studentin X das Studium erfolgreich absolviert hat und nun arbeitet. Alsbald wird der Beitrag angehoben.

Fragen:
1.Hätte der Antragsteller mit der Unterzeichnung des Beitrittserklärung seine Einwilligung in die spätere Anhebung seines Beitrags abgegeben?
2.Oder bedarf es stets der Unterzeichnung einer neuen Beitrittserklärung mit Angabe des neuesten Status?
3.Würde es ausreichen, wenn das Mitglied per E-Mail seinen neuen Status angibt und mit der Abhebung des nunmehr angepassten Beitrages einverstanden ist, ohne dass es einer neuen Einzugsermächtigung bedürfte?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich bereits im Voraus!

Cosmo
hawethie
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Re: Automatische Beitragsanpassung

Beitrag von hawethie »

hi,
das Mitglied hat mit der Unterschrift die Satzung akzeptiert und damit auch die jeweilige Beitragsstaffelung.
Es handelt sich ja nicht um eine Beitragserhöhung sondern um eine Anpassung bez Einstufung.
Alles dazu Wichtige steht in der Satzung bzw. einer darauf erlassenen Beitragsordnung.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Tastenspitz
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Re: Automatische Beitragsanpassung

Beitrag von Tastenspitz »

Cosmopolit09 hat geschrieben:Fragen:
1.Hätte der Antragsteller mit der Unterzeichnung des Beitrittserklärung seine Einwilligung in die spätere Anhebung seines Beitrags abgegeben?
2.Oder bedarf es stets der Unterzeichnung einer neuen Beitrittserklärung mit Angabe des neuesten Status?
3.Würde es ausreichen, wenn das Mitglied per E-Mail seinen neuen Status angibt und mit der Abhebung des nunmehr angepassten Beitrages einverstanden ist, ohne dass es einer neuen Einzugsermächtigung bedürfte?
1. Ja, weil es so in der Satzung wohl geregelt ist.
2. Nein.
3. Siehe 1. und 2.. Wenn das SEPA Mandat für die Beitragszahlung ist, bedarf es keines neuen Mandats oder irgendwelcher Mails.
Zafilutsche
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Re: Automatische Beitragsanpassung

Beitrag von Zafilutsche »

Ich stelle mir bei so was sofort die Frage: Wie wird ein bzw der "Status" ermittelt bzw Wer legt den "Status" fest und nach welchen Kriterien? Ggf. findet sich das in einem Beschluß oder in der Vereinssatzung wieder.
Wenn das Vereinsmitglied keine Kenntnis darüber hat, sollte es sich am besten erkundigen wieso die Informationen jetzt gefehlt haben.
hawethie
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Re: Automatische Beitragsanpassung

Beitrag von hawethie »

Bei uns im Verein ist in der Satzung ein Hinweis auf die Beitragsordnung.
Dort ist die Staffelung der Beiträge nach Alter aufgeführt.
Bei Besonderheiten (Ausbildung über das 18. Lebensjahr hinaus) wird "auf Antrag" eine befristete Verlängerung des Status "Jugendlicher" gewährt.
Dieses ist auch nochmal im Beitrittsformular aufgeführt.

Es kann also niemanden geben, der da nicht informiert ist.
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Zafilutsche
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Re: Automatische Beitragsanpassung

Beitrag von Zafilutsche »

Nun, verschiedene Vereine haben verschiedene "Satzungen". Ein theoretischer Status könnte auch sein: "Schüler und Studenten".
Wir kennen weder die Vereinssatzung von "Cosmopolit09" noch die "Beitrittserklärung" mit seinem Inhalt.
Ggf. wäre auch ein möglicher Beschluß zu prüfen um feststellen zu können was richtig oder falsch ist.
Cosmopolit09
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Re: Automatische Beitragsanpassung

Beitrag von Cosmopolit09 »

Ich danke Euch allen für die zahlreichen Antworten.

Also wäre gegen die statusbedingte Anpassung des Beitrages in Satzung und Beitrittserklärung nichts einzuwenden.
Gut zu wissen.
ExDevil67
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Re: Automatische Beitragsanpassung

Beitrag von ExDevil67 »

Richtig, wobei man sicherheitshalber den Weg wählen sollte das der Beitrag für die gewünschten Gruppen ermäßigt wird und entsprechende Nachweise vom Mitglied vorzulegen sind.
lottchen
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Re: Automatische Beitragsanpassung

Beitrag von lottchen »

In meinem Verein werden alle bis 18 Jahre und über 65 nach Alter in die entsprechende Beitragsklasse eingeordnet. Und alle dazwischen als Erwachsene mit dem höchsten Beitrag, es sei denn, sie legen jährlich einen Nachweis vor, dass sie ermäßigungsberechtigt sind (Studenten, Schwerbehinderte...). Ist jedes Jahr ein Heidentheater, wenn der volle Beitrag eingezogen wird und die Leute danach mit ihren Ermäßigungsberechtigungen angerannt kommen :lol: . Also finde ich die hier geschilderte Art der automatischen Anpassung gar nicht mal so übel.
Tastenspitz
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Re: Automatische Beitragsanpassung

Beitrag von Tastenspitz »

lottchen hat geschrieben:Ist jedes Jahr ein Heidentheater, wenn der volle Beitrag eingezogen wird und die Leute danach mit ihren Ermäßigungsberechtigungen angerannt kommen
Tja. Da würde ich regelmäßig den Herr Gorbatschow zitieren.... :wink: Irgendwann lernen sie es dann.
Zafilutsche
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Re: Automatische Beitragsanpassung

Beitrag von Zafilutsche »

lottchen hat geschrieben: Ist jedes Jahr ein Heidentheater, wenn der volle Beitrag eingezogen wird und die Leute danach mit ihren Ermäßigungsberechtigungen angerannt kommen.
Vermutlich mehr für den Verein bzw Kassenwart!? :oops:
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