Vereinsrecht

Moderator: FDR-Team

Emelyswelt
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 09.02.17, 15:46

Vereinsrecht

Beitrag von Emelyswelt »

Hallo, ich bin neu hier und mich würde die Rechtslage zu folgendem Problem interessieren:

Ich bin Vorstand in Alleinvertretung eines kleinen Vereins, durch lange schwere Krankheit bin ich ins Harz4 abgerutscht.

Kann ich meine Vorstandschaft für kurze Zeit wegen Krankheit an einen Mitgliederausschuss übergeben?
Das Jobcenter will Kontoauszüge des Vereins, muss mich dieses als Vertreter der juristischen Person anschreiben oder reicht die Anfrage an mich als natürliche Person? Die Mitgliederversammlung hat untersagt Daten auszugeben ohne direkte Nachfrage an die juristische Person/Verein.
Auszüge müssen erstellt werden und kosten, wer muss die Kosten tragen?
Leider finde ich da nicht viel im BGB.

Danke und Grüße
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Vereinsrecht

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Das Jobcenter will Kontoauszüge des Vereins,
Wieso dieses? Ein Verein bekommt doch kein Hartz4.
muss mich dieses als Vertreter der juristischen Person anschreiben
Wenn das jobcenter sich an den Verein wenden will, muss das jobcenter den Verein Anschreiben. Möglicherweise hat der Verein die gleiche Postadresse wie die natürliche Person des Vorstands. Anzuschreiben ist aber der Verein als juristische Person.
Auszüge müssen erstellt werden und kosten, wer muss die Kosten tragen?
Die Kosten (wenn sie denn nötig sind) trägt natürlich der Verein, und nicht der Vorstand privat.
Grüße, Susanne
Emelyswelt
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 09.02.17, 15:46

Re: Vereinsrecht

Beitrag von Emelyswelt »

Hallo Susanne, danke für die Antwort
"Wieso dieses? Ein Verein bekommt doch kein Hartz4."
Das Jobcenter will ausschließen das ich als Vorstand Einnahmen oder finanzielle Vorteile durch den Verein habe.

Weißt du ob es für die Geschichten irgendwelche Normen gibt die ich nachschlagen könnte?

grüße
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: Vereinsrecht

Beitrag von khmlev »

Emelyswelt hat geschrieben:Kann ich meine Vorstandschaft für kurze Zeit wegen Krankheit an einen Mitgliederausschuss übergeben?
Sofern die Satzung dies zulässt, was aber sehr ungewöhnlich wäre. Da wird der Vorstand wohl aus Gründen zurücktreten müssen und die MV muss einen neuen Vorstand wählen.

Der Vorstand kann allerdings einen Großteil seiner Arbeit delegieren und fungiert als Entscheider und Aufpasser.
Gruß
khmlev
- out of order -
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Vereinsrecht

Beitrag von SusanneBerlin »

Emelyswelt hat geschrieben: Das Jobcenter will ausschließen das ich als Vorstand Einnahmen oder finanzielle Vorteile durch den Verein habe.
Und du bist sicher, dass das jobcenter hierfür die Kontoauszüge des Vereins verlangt und nicht deine Kontoauszüge?
Emelyswelt hat geschrieben: Weißt du ob es für die Geschichten irgendwelche Normen gibt die ich nachschlagen könnte?
Generell ist hartz4 mit offiziellem Namen: "Leistungen nach SGB II".
SGB=Sozialgesetzbuch

Die Mitwirkungspflichten im speziellen stehen in §§ 60-67 SGB I, § 60 SGB II
Grüße, Susanne
hawethie
FDR-Moderator
Beiträge: 6458
Registriert: 14.09.04, 12:27

Re: Vereinsrecht

Beitrag von hawethie »

Grds.: wenn jemand was vom Verein will, muss er diesen auch anschreiben (sofern der Verein ein juristische Person, also ein e.V., ist)
Also: an Verein XY e.V., zu Händen Vorsitzenden.....
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen