Welche Unterlagen f Eintragung Liquidation b Registergericht

Moderator: FDR-Team

Vermieterheini1
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 165
Registriert: 22.04.05, 13:15

Welche Unterlagen f Eintragung Liquidation b Registergericht

Beitrag von Vermieterheini1 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Mitgliederversammlung eines gemeinnützigen Vereins in Bayern wurde bei Anwesenheit der erforderlichen Mitgliederzahl mit der erforderlichen Mehrheit die schnellstmögliche Vereinsauflösung (Vereins-Liquidation) beschlossen.

Der Auflösebeschluss soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
(Anmeldung der Auflösung)

Frage:
=====
Welche Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag auf Eintragung beim zuständigen Registergericht einzureichen?


Was ich bisher gelesen habe:
1. Anmeldung der Auflösung eines Vereins mit anschließender Liquidation
2. Protokoll der Versammlung in Ur- und Abschrift (notariell beglaubigt)

Müssen weitere Unterlagen/Belege eingereicht werden, z.B.
- die Unterschriftenliste?
- Das Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung?


Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen
Vermieterheini1
13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1632
Registriert: 16.09.05, 13:25

Re: Welche Unterlagen f Eintragung Liquidation b Registerger

Beitrag von 13 »

Sind überhaupt Liquidatoren gewählt worden?
Grüßle
13

Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
Vermieterheini1
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 165
Registriert: 22.04.05, 13:15

Bitte Frage ohne "Liquidator-Thema" beantworten

Beitrag von Vermieterheini1 »

Hallo 13,

ich habe ganz bewusst das gesamte Thema Liquidator(en) und "alles Andere"
aus meinen Angaben und meiner Frage herausgehalten,
da es mir ausschließlich darauf ankommt zu wissen
welche Unterlagen/Belege beim bayerischen Registergericht
für die "Eintragung des Auflösebeschlusses" eingereicht werden müssen.

Dass wegen dem (oder den) Vereins-Liquidator(en)
noch ein weiter Antrag auf Eintragung in das Registergericht gestellt
und dazu Unterlagen/Belege eingereicht werden müssen ist mir bekannt,
aber nicht Gegenstand meiner hier gestellten Frage.

===========================================
Ich muss wissen, ob außer dem Protokoll der Mitgliederversammlung
mit dem Vereins-Auflösebeschluss noch weitere Unterlagen/Belege
dem Antrag beigelegt werden müssen.
===========================================


Mit freundlichen Grüßen
Vermieterheini1
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen