Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Mitgliederversammlung eines gemeinnützigen Vereins in Bayern wurde bei Anwesenheit der erforderlichen Mitgliederzahl mit der erforderlichen Mehrheit die schnellstmögliche Vereinsauflösung (Vereins-Liquidation) beschlossen.
Der Auflösebeschluss soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
(Anmeldung der Auflösung)
Frage:
=====
Welche Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag auf Eintragung beim zuständigen Registergericht einzureichen?
Was ich bisher gelesen habe:
1. Anmeldung der Auflösung eines Vereins mit anschließender Liquidation
2. Protokoll der Versammlung in Ur- und Abschrift (notariell beglaubigt)
Müssen weitere Unterlagen/Belege eingereicht werden, z.B.
- die Unterschriftenliste?
- Das Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung?
Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Vermieterheini1
Welche Unterlagen f Eintragung Liquidation b Registergericht
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 165
- Registriert: 22.04.05, 13:15
Re: Welche Unterlagen f Eintragung Liquidation b Registerger
Sind überhaupt Liquidatoren gewählt worden?
Grüßle
13
Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
13
Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 165
- Registriert: 22.04.05, 13:15
Bitte Frage ohne "Liquidator-Thema" beantworten
Hallo 13,
ich habe ganz bewusst das gesamte Thema Liquidator(en) und "alles Andere"
aus meinen Angaben und meiner Frage herausgehalten,
da es mir ausschließlich darauf ankommt zu wissen
welche Unterlagen/Belege beim bayerischen Registergericht
für die "Eintragung des Auflösebeschlusses" eingereicht werden müssen.
Dass wegen dem (oder den) Vereins-Liquidator(en)
noch ein weiter Antrag auf Eintragung in das Registergericht gestellt
und dazu Unterlagen/Belege eingereicht werden müssen ist mir bekannt,
aber nicht Gegenstand meiner hier gestellten Frage.
===========================================
Ich muss wissen, ob außer dem Protokoll der Mitgliederversammlung
mit dem Vereins-Auflösebeschluss noch weitere Unterlagen/Belege
dem Antrag beigelegt werden müssen.
===========================================
Mit freundlichen Grüßen
Vermieterheini1
ich habe ganz bewusst das gesamte Thema Liquidator(en) und "alles Andere"
aus meinen Angaben und meiner Frage herausgehalten,
da es mir ausschließlich darauf ankommt zu wissen
welche Unterlagen/Belege beim bayerischen Registergericht
für die "Eintragung des Auflösebeschlusses" eingereicht werden müssen.
Dass wegen dem (oder den) Vereins-Liquidator(en)
noch ein weiter Antrag auf Eintragung in das Registergericht gestellt
und dazu Unterlagen/Belege eingereicht werden müssen ist mir bekannt,
aber nicht Gegenstand meiner hier gestellten Frage.
===========================================
Ich muss wissen, ob außer dem Protokoll der Mitgliederversammlung
mit dem Vereins-Auflösebeschluss noch weitere Unterlagen/Belege
dem Antrag beigelegt werden müssen.
===========================================
Mit freundlichen Grüßen
Vermieterheini1
-
- Letzte Themen