Hallo zusammen,
in einer Vereinssatzung steht, der
"Gesamtvorstand besteht aus
· dem / der 1. Vorsitzenden;
· dem / der stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzende/r);
· dem / der Schriftführer/-in;
· dem / der Kassierer/-in;
· bis zu 3 Beisitzer/-innen."
Frage hierzu: MUß bzw. müssen Beisitzer gewählt werden.
Bei einer Wahl fanden sich keine Interessierten für diese "Posten" und deshalb wurden
keine Beisitzer gewählt.
Viele Grüße
Marianna
Beisitzer im Vorstand
Moderator: FDR-Team
Re: Beisitzer im Vorstand
Hallo,
"Bis zu drei Beisitzern" bedeutet: null bis drei Beisitzer. Es ist also in Ordnung, dass keiner bestellt wurde.
JS
"Bis zu drei Beisitzern" bedeutet: null bis drei Beisitzer. Es ist also in Ordnung, dass keiner bestellt wurde.
JS
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Re: Beisitzer im Vorstand
Hallo JS,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Viele Grüße
Marianna
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Viele Grüße
Marianna
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