Kuendigen einer Onlinebestellung als Verkaeufer

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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PetrOs
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Kuendigen einer Onlinebestellung als Verkaeufer

Beitrag von PetrOs »

Ein Kunde hat ein seltenes Artikel bei meinem Shop bestellt, der nicht auf Lager war, und erhaeltlich nach Vorbestelltung markiert war. Es ist schon lange her (ca. 1 Jahr), und von dem Hersteller ist es nicht lieferbar, obwohl schon nachbestellt, und mehrere Pakete inzwischen eintrafen. Der Kunde hat dazwischen schon einige Male von mir Emails mit Infos diesbezüglich bekommen. Jetzt habe ich vom Kunden so eine Mail bekommen:

Sehr geehrter Herr X,

ich warte noch immer auf die Lieferung des o.g.[Hersteller]-Bausatzes.

Sollte der bereits bezahlte Bausatz bis zum 15.10.2017 nicht geliefert werden, erstatte ich Strafanzeige wg. Betruges.

Weiter informiere ich das Gewerbeaufsichtsamt München darüber, das Sie offensichtlich mit Dingen handeln, die Ihnen nicht zur Verfügung stehen, Sie müssten dann mit einer Schließung Ihres Versandhandels rechnen.


Wie kann ich damit reagieren? Der Hersteller produziert von dem Artikel ja nur jede 15-20 Monate eine kleine Auflage des Teiles, und aktuell ist es nicht da, erst in Winter wieder geplant. Dazu ist der Hersteller in weitem Ausland, und da sind gute 2 Monate für Pakete nötig.

Kann ich als Händler den Vertrag meinerseits Kündigen und Auszahlen?
winterspaziergang

Re: Kuendigen einer Onlinebestellung als Verkaeufer

Beitrag von winterspaziergang »

PetrOs hat geschrieben:
Wie kann ich damit reagieren? Der Hersteller produziert von dem Artikel ja nur jede 15-20 Monate eine kleine Auflage des Teiles, und aktuell ist es nicht da, erst in Winter wieder geplant. Dazu ist der Hersteller in weitem Ausland, und da sind gute 2 Monate für Pakete nötig.

Kann ich als Händler den Vertrag meinerseits Kündigen und Auszahlen?
Das ist keine Frage des Verbraucherrechts, zumindest nicht für den hier fragenden Verkäufer.
Wenn man schon Vorkasse macht, sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass man den Käufer nicht ein Jahr lang :!: :shock: mit der Lieferung der Ware hinhält.

Den Käufer muss das Lieferproblem und -dauer nicht interessieren, zumal wenn es nicht vorab klar mitgeteilt wurde.
Ein Rücktritt und Rückzahlung ist gewiss machbar, das passiert im Onlinehandel immer wieder, ob das so ohne weiteres nach 1 Jahr und Vorkasse geht, mag weiter die Frage sein.
PetrOs
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Re: Kuendigen einer Onlinebestellung als Verkaeufer

Beitrag von PetrOs »

Hallo,

Danke! Es wurde schon in voraus kommuniziert, dass es evtl. länger dauern wird, und auch Zwischenupdates habe ich dem gegeben. In der Modellbaubranche ist es schon üblich, dass vor allem sehr seltene Sachen sehr lange dauern. Ich habe selber jetzt vor einigen Tagen einen Artikel bekommen, den ich in Januar 2015 bestellt und bezahlt habe.

Ich habe dem Kunden jetzt eine Mail mit Erklärung, mit Hinweis auf die Rucktrittsrechte, und vorgeschlagen, es dann in beidseitigen Einvernehmen dann zu kündigen.
ExDevil67
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Re: Kuendigen einer Onlinebestellung als Verkaeufer

Beitrag von ExDevil67 »

Was genau wurde überhaupt vor einem Jahr bei Bestellung als Liefertermin vereinbart?
So gefühlt würde ich sagen, wenn ich als Händler den Artikel nicht auf Lager habe und auch nicht in absehbarer Zeit beschafft bekomme, darf ich ihn nicht anbieten.
PetrOs
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Re: Kuendigen einer Onlinebestellung als Verkaeufer

Beitrag von PetrOs »

Zu dem Zeitpunkt wurden "Einige Monate" vereinbart. In der monatlicher Preisliste des Herstellers war der Artikel als "lieferbar" gelistet, daher war es nicht absehbar, dass es bei der Bestellung danach nicht mehr lieferbar ist.
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