Betriebsübergang oder Neugründung

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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dreamsurfer76
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Betriebsübergang oder Neugründung

Beitrag von dreamsurfer76 »

Hallo liebes Forum,

ich benötige Eure Hilfe. Kurz zum Sachverhalt:

Mein Vater ist Franchisenehmer einer großen Sonderpostenmarkt-Kette.
Zum 31.12.2015 möchte mein Vater gerne seinen wohlverdienten Ruhestand antreten. Ich würde dann gerne den Betrieb "übernehmen".
Die Verträge mit dem Franchisegeber werden zum Jahresende gekündigt und die GmbH wird aufgelöst.
Ich würde dann zum 1.1.16 neue Verträge bekommen und das Unternehmen als Personengesellschaft führen.
Das gesamt Personal (ca. 25 Arbeitnehmer) würde ich mit Ausnahme von drei Mitarbeitern "übernehmen" wollen.
Jetzt hat mir mein Steuerberater gesagt, dass in meinem konkreten Fall eine Betriebsübernahme vorliegt und ich die besagten drei Arbeitnehmer übernehmen muss. (§613a BGB) Da zwei der Arbeitnehmer schon an die 20 jahre bei meinem Vater beschäftigt sind drohen mir wahrscheinlich ewig lange Kündigungsfristen sowie horrende Abfindungszahlungen. Dieses möchte ich natürlich vermeiden.
Nach meinem Dafürhalten liegt doch keine Betriebsübernahme vor sonder eine komplett neie Firma, oder?

Wie seht ihr das, bzw. was sagt die Rechtslage in diesem Fall?

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Dreamsurfer
Ronny1958
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Re: Betriebsübergang oder Neugründung

Beitrag von Ronny1958 »

Das ist keine Betriebsübernahme, sondern ein Betriebsübergang. Siehe dazu § 613a BGB.

Und ja, ich teile die Auffassung des Steuerberaters.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
dreamsurfer76
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Re: Betriebsübergang oder Neugründung

Beitrag von dreamsurfer76 »

Danke für die umgehende Beantwortung.

Ja, Du hast natürlich recht. Der richtige Ausdruck wäre Betriebsübergang gewesen...

Wieso siehst du das so? Es liegt doch keine Veräußerung vor. Und ich trete ja auch nicht in die Rechtsnachfolge sonder eröffne ein neues Unternehmen?!
Ronny1958
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Re: Betriebsübergang oder Neugründung

Beitrag von Ronny1958 »

Sie übernehmen den Betrieb in wesentlichen Teilen und den gleichen Franchise-Vertrag mit dem gleichen Geschäftszweck.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Big Guro
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Re: Betriebsübergang oder Neugründung

Beitrag von Big Guro »

Das Steuerrecht kommt m.M.n. zum gleichen Ergebnis. Einkommensteuer Richtlinie 16 , H 16 (2) Allgemeines, Stichwort: "wesentliche Betriebsgrundlagen.
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...

...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
dreamsurfer76
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Re: Betriebsübergang oder Neugründung

Beitrag von dreamsurfer76 »

Und genau da ist ja das Problem was ich damit habe. Mein Vater verkauft die wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht und ich erwerbe ebenfalls keine. Das Warensortiment wird zum 31.12 abverkauft und auch das Inventar wird nicht übernommen. Lediglich das Gebäude und der Franchisegeber bleibt das selbe.
questionable content
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Re: Betriebsübergang oder Neugründung

Beitrag von questionable content »

Als genereller Hinweis:

Was Sie für "wesentliche Betriebsgrundlagen" halten, hat keinerlei Bedeutung. Es kommt allein darauf an, was dies rechtlich im Sinn des § 613a BGB ist.

Sie haben nicht einmal das richtige Unterforum getroffen - evtl. könnte das bereits als kleine Denkhilfe dienen, dass Sie evtl. nicht unbedingt das Maß aller Dinge sind im Hinblick auf die hier betroffenen Rechtsfragen, die immerhin einen inzwischen jahrzehntelangen Entwicklungsprozess mit immer neuen Entscheidungen von BAG und EuGH repräsentieren. Genau solche Verständnisprobleme sind eine klassische Hürde im Umgang mit § 613a BGB. Allerdings bei weitem nicht die Einzige.

Das nötige "betriebliche Substrat", das übergehen muss, könnte je nach Betriebsart z.B. allein in der Mitarbeiterstruktur und dem durch diese verkörperten betrieblich-organisatorischen Know How liegen.

Vorliegend geht allerdings vermutlich noch einiges mehr über. Durch Name, Franchisekonzept, Location, Gebäude - sicher auch das Anknüpfen an den good-will des Vorgängerunternehmens mit dem Ziel, dessen gebundene Kunden weitestmöglichst zu übernehmen sowie jede Menge Insiderinformationen wie z.B. die Mitarbeiterdaten dürfte sich hier das Arbeitsgericht sehr schwer tun, einen Betriebsübergang abzulehnen.

Letztendlich geht es hier recht offensichtlich um die Übernahme des von Papa geschaffenen Verdienstpotentials mit möglichst geringer Eigenleistung, was einen Neuaufbau und die geschäftlichen Risiken bei der Gründung eines eigenen Unternehmens angeht. Genau solche Faktoren machen - vereinfacht betrachtet - aber auch nunmal das bereits geschaffene "betriebliche Substrat" aus.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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