Informationsrecht bei gekündigter Stiller Gesellschaft

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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WeyounBN
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Informationsrecht bei gekündigter Stiller Gesellschaft

Beitrag von WeyounBN »

Hallo,

Person A ist als typisch stiller Gesellschafter an der B-GmbH beteiligt. A hat den Vertrag über die Stille Gesellschaft fristgerecht gekündigt. Um der GmbH nicht die notwendige Liquidität zu entziehen, hat man sich auf eine ratenweise Rückzahlung der Einlage geeinigt.

Die B-GmbH kommt mit der Ratenzahlung zunehmend in Verzug. A wüsste gern, wie es um die GmbH (und den Restbetrag seiner Einlage) bestellt ist und verlangt Einsicht in die Buchhaltung. Der Geschäftsführer verweigert dies mit dem Argument, A hätte ja gekündigt und somit keine Informationsrechte mehr.

Im Vertrag steht hierzu folgendes:
...
(1) Der stille Gesellschafter ist berechtigt, jederzeit die Unterlagen und Bücher des Geschäftsinhabers in dessen Geschäftsräumen einzusehen, sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen und von dem Geschäftsinhaber Erläuterungen zu verlangen.

(2) Die Rechte aus Abs. 1 hat der stille Gesellschafter auch noch nach Beendigung der stillen Gesellschaft, soweit dies erforderlich ist, um die Errechnung des Auseinandersetzungsguthabens zu überprüfen. ...
Ist der Geschäftsführer nun berechtigt, die Einsicht zu verweigern, oder nicht?
khmlev
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Re: Informationsrecht bei gekündigter Stiller Gesellschaft

Beitrag von khmlev »

(2) Die Rechte aus Abs. 1 hat der stille Gesellschafter auch noch nach Beendigung der stillen Gesellschaft, soweit dies erforderlich ist, um die Errechnung des Auseinandersetzungsguthabens zu überprüfen. ...
Das Abrechnungsguthaben wurde ja anscheinend bereits berechnet. Es wird in Raten an A ausgezahlt. Demzufolge ha A kein Einsichtsrecht mehr.
Gruß
khmlev
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Name4711
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Re: Informationsrecht bei gekündigter Stiller Gesellschaft

Beitrag von Name4711 »

Naja, ich kenne mich da zuwenig aus - aber ich würde mich fragen, ob die Gesellschaft nicht zwar gekündigt, aber noch nicht beendet sein könnte...

Schließlich ist die "einlage'" Nun sozusagen als Auseinandersetzungsguthaben nach wie vor schuldrechtlich in der Gesellschaft ...
:?:

Kommt natürlich auch darauf an, was da vereinbart wurde....
TidoZett
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Re: Informationsrecht bei gekündigter Stiller Gesellschaft

Beitrag von TidoZett »

Es steht doch im Sachverhalt, dass die stille Gesellschaft gekündigt wurde. Demzufolge besteht keine mehr. Demzufolge kann der zitierte Gesetzestext nicht zutreffen. So würde ich das sehen
mwjm
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Re: Informationsrecht bei gekündigter Stiller Gesellschaft

Beitrag von mwjm »

Es ist doch ganz einfach. Wenn A seine Beteiligung gekündigt hat und die Kündigung wirksam wurde, ist er nicht mehr Gesellschafter sondern einfacher Gläubiger. Damit hat er auch kein Einsichtsrecht.
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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