Liebes Forum,
eine Frage zur Informationspflicht zwischen Unternehmern:
Unternehmen A stellt Unternehmen B eine Rechnung. Unternehmen B überweist aber mehr Geld, als die Rechnung aufweist.
(1) Ist A verpflichtet, B darüber zu informieren?
(2) Wenn ja, gibt es dazu Fristen?
(3) Gibt es einen Anspruch von B auf Rückzahlung des zuviel entrichteten Betrages? Verjährt dieser Anspruch auf Rückzahlung? (Wenn ja, Details)
Abwandlung: B überweist den gleichen Rechnungsbetrag ein zweites Mal.
Vielen Dank!
? Informationspflicht bei zuviel überwiesener Rechnung
Moderator: FDR-Team
Re: ? Informationspflicht bei zuviel überwiesener Rechnung
1) Nein.
3) Ja. Ja, nach drei Jahren.
Abwandlung: Gleiche Antwort.
3) Ja. Ja, nach drei Jahren.
Abwandlung: Gleiche Antwort.
Re: ? Informationspflicht bei zuviel überwiesener Rechnung
Danke, und was ist die rechtliche Grundlage für die Verjährung?
-
- Letzte Themen