Compliance Handbuch

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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Zafilutsche
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Compliance Handbuch

Beitrag von Zafilutsche »

Unternehmer X möchte u.a. Verhaltensrichtlinen im Unternehmen integrieren und zwar so dass diese Richtlinien/Weisungen soweit Arbeitsvertragsrechtlich implementiert sind das Zuwiderhandlungen zu Vertragsstrafen führen könnten aber nicht müssen.
Wäre eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag überhaupt möglich oder ist das nicht vielmehr eine Änderungskündigung?
Oder können konkrete Handlungsanweisungen alleine über das Weisungsrecht des Vorgesetzten verbindlich werden so wie z.B. Arbeitsanweisungen bzw Prozessanweisungen?
webelch
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Re: Compliance Handbuch

Beitrag von webelch »

Hier sollte X sich von einem Fachanwalt beraten lassen. Generell gelten zunächst die arbeitsvertraglichen (tarifvertraglichen, betriebsvereinbarten, arbeitsrechtlichen) Regelungen, die sich auch nicht einseitig im Rahmen des Direktionsrechtes ändern lassen.
Newbie2007
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Re: Compliance Handbuch

Beitrag von Newbie2007 »

Zafilutsche hat geschrieben: Oder können konkrete Handlungsanweisungen alleine über das Weisungsrecht des Vorgesetzten verbindlich werden so wie z.B. Arbeitsanweisungen bzw Prozessanweisungen?
Was genau ist denn der Unterschied zwischen "konkreten Handlungsanweisungen" und "Arbeitsanweisungen bzw. Prozessanweisungen"?
Zafilutsche
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Re: Compliance Handbuch

Beitrag von Zafilutsche »

Newbie2007 hat geschrieben:
Zafilutsche hat geschrieben: Oder können konkrete Handlungsanweisungen alleine über das Weisungsrecht des Vorgesetzten verbindlich werden so wie z.B. Arbeitsanweisungen bzw Prozessanweisungen?
Was genau ist denn der Unterschied zwischen "konkreten Handlungsanweisungen" und "Arbeitsanweisungen bzw. Prozessanweisungen"?
Ich versuche das an einem Beispiel:
Die Handlungsanweisung bei einer unerwarteten "Hausdursuchung" sieht vor:
Schritt 1 ...
Schritt 2 ...
Schritt 3 ...

Die Arbeitsanweisung bezieht sich auf einen konkreten sich wiederholenden Arbeitsschritt
wie z.B. nehme das kalibrierte und entsprechend gekennzeichnete Prüfmittel mit der ID-Nr. XYZ und Prüfe gemäß Prüfanweisung
xy-X1 . Tragen Sie anschließend das Prüfergebnis ins Prüfprotokoll Z ein und....

Die Prozessanweisung beschreibt übergeordnet wie z.B. der Herstellungsprozess, Beschaffungsprozess usw. allgemein läuft.
questionable content
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Re: Compliance Handbuch

Beitrag von questionable content »

Seriöse auf die nationale Rechtsordnung angepasste compliance-Handbücher konkretisieren im Regelfall nur das Weisungsrecht des Arbeitgebers oder ohnehin geltende rechtliche Bestimmungen.

Besteht ein Betriebsrat, geht es regelmäßig sowieso nicht ohne diesen- (es gibt Ausnahmen, aber bei einem klassischen Compliance-Handbuch wird es kaum schaffbar sein.) Falls es aber nur um konkrete technische Arbeitsanleitungen oder zwingende Arbeitssicherheitsregeln geht, sieht es in vielen Fällen anders aus.

Selbstverständlich darf der Arbeitgeber z.B. den Mitarbeitern der Hausmeisterei den Bauplan für die (Wortsperre: Firma)-Möbel in die Hand drücken mit den Worten "halten Euch dran und baut es so auf, wie es da steht!" oder informatorisch klarstellen, dass man auch auf dem Betriebsgelände nicht mit 120 km/h jede vorbeilaufende Nonnen, kleine Kätzchen und Hündchen sowie Kolleginnen und Kollegen zur Kühlerfigur machen darf.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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