Hallo Zusammen,
es geht um die Gründung einer neuen Firma. Voraussichtlich eine GmbH & Co. KG. Darüber hinaus geht es um die gerechte und angemessene Gewinnverteilungsregelung bzw. wie man diese aufgrund eines speziellen Sachverhaltes reguliert.
Zum Sachverhalt:
Person A)
- Ist Einzelunternehmer seit Januar 2015 vorher Angestellter!
- Hat aus der alten Firma 80% seiner Kunden in seine Unternehmung mitgenommen + 20% Neukunden gewonnen.
- Umsatz 2015 ca 400 TSD €
- Gewinn vor Steuern ca. 110 TSD €
- Möchte wachsen und sucht Partner für den Vertrieb.
- Arbeitet nur soviel wie nötig.
Person B)
- ist Einzelunternehmer seit Oktober 2015
- kommt nicht aus dem gleichen Bereich
- bekommt das Angebot auf Partnerschaft in der Gesellschaft (50/50 Gesellschaftsanteile)
- ist bereit die hälfte der Investition von 12.500 EUR für Gründung der Gmbh & Co. KG. zu leisten
- Akquiriert neue Kunden
- Baut neue Mitarbeiter auf
Es gab eine Probezeit von 3 Monaten wo beide Partner erstmal miteinander gearbeitet haben.
Person A hat nur soviel investiert wie nötig. Person B hat neue Kunden aufgebaut und hat viele potenzielle Kunden in der Pipeline.
In neuen Jahr soll eine GmbH & Co. KG gegründet werden. Jetzt geht es um eine angemessene Gewinnverteilungsregelung.
Da Person A bereits bestehende Umsätze hat, stellt sich die Frage wie die Gewinnverteilung zu gestalten ist für alte und neue Umsätze?
Wie können beide Partner davon profitieren?
Welche Modelle gibt es um eine angemessene Gewinnverteilungsregelung zu gestalten?
Wie kann eine Gewinnverteilung aussehen auf ein Zeitraum von 2 Jahren damit am ende beide Partner bei 50/50 Gewinnverteilung ankommen?
Freue mich auf Feedback
Was ist eine angemessene Gewinnverteilungsregelung?
Moderator: FDR-Team
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Re: Was ist eine angemessene Gewinnverteilungsregelung?
Ganz ehrlich: Nehmen Sie bei diesen Summen einen Bruchteil in die Hand und lassen Sie sich bei einem Fachmann beraten. Der Fachmann haftet dann praktischerweise auch für seine Auskünfte.
JuraPunk
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Re: Was ist eine angemessene Gewinnverteilungsregelung?
Person A & B haben sich schon von einem Fachanwalt beraten lassen.
Dieser sagte, das eine Gewinnverteilungsregelung ausgehandelt werden muss von den Beteiligten - da gibt es keine gesetzlichen/steuerlichen Regeln.
Es bestehen jetzt schon zwischen A + B leichte Ressentiments über die geleistete Arbeit - das macht es noch nötiger, zu einer Absprachen zu kommen.
Welche Modelle gibt es um sich Umsatz technisch wieder anzunähern? Hat jemand Beispiele?
Dieser sagte, das eine Gewinnverteilungsregelung ausgehandelt werden muss von den Beteiligten - da gibt es keine gesetzlichen/steuerlichen Regeln.
Es bestehen jetzt schon zwischen A + B leichte Ressentiments über die geleistete Arbeit - das macht es noch nötiger, zu einer Absprachen zu kommen.
Welche Modelle gibt es um sich Umsatz technisch wieder anzunähern? Hat jemand Beispiele?
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Re: Was ist eine angemessene Gewinnverteilungsregelung?
Hallo
A & B sollten unter den von Ihnen geschilderten Voraussetzungen nicht in einem Unternehmen zusammenarbeiten. Das wird auf lange Sicht nicht gut gehen. Jeder der beiden wird sich über den anderen Ärgern und seine eigene Rolle wichtiger nehmen als die des Partners.
A wird auf die Aufbauarbeiten und die bereits am Anfang vorhandenen Kunden verweisen und B und die jetzt anfallende Arbeit, die Neuaquise und die Betreuung der Altkunden.
Ich würde hier eher dazu tendieren zwei unterschiedliche Unternehmen zu gründen. Das Unternehmen des A ist dann für die Herstellung / Leistungserbingung zuständig. Unternehmen B ist für den Vertrieb zuständig. B kauft die Leistung bei A nach Auftrag des Kunden ein und A gestaltet den Preis so, dass B cirka 20 % (oder was auch immer ) Aufschlag nehmen kann. A kann daneben selber direkt an Kunden verkaufen wenn er das will.
Aus meiner Sicht wäre das die sauberste Lösung, da immer noch jeder seines eigenen Glückes Schmidt ist und niemand hinterher behaupten kann der andere verdiene mehr als ihm zusteht weil er keinen richtigen Beitrag leiste.
Wenn man in einer solchen Situation ein gemeinsamens Unternehmen gründet dann kann das ansonsten nur eine 50 - 50 Regelung geben, wobei ja Einnahmen die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt enstanden / fällig geworden / in Rechnung gestellt wurden außer Betracht bleiben können.
A & B sollten unter den von Ihnen geschilderten Voraussetzungen nicht in einem Unternehmen zusammenarbeiten. Das wird auf lange Sicht nicht gut gehen. Jeder der beiden wird sich über den anderen Ärgern und seine eigene Rolle wichtiger nehmen als die des Partners.
A wird auf die Aufbauarbeiten und die bereits am Anfang vorhandenen Kunden verweisen und B und die jetzt anfallende Arbeit, die Neuaquise und die Betreuung der Altkunden.
Ich würde hier eher dazu tendieren zwei unterschiedliche Unternehmen zu gründen. Das Unternehmen des A ist dann für die Herstellung / Leistungserbingung zuständig. Unternehmen B ist für den Vertrieb zuständig. B kauft die Leistung bei A nach Auftrag des Kunden ein und A gestaltet den Preis so, dass B cirka 20 % (oder was auch immer ) Aufschlag nehmen kann. A kann daneben selber direkt an Kunden verkaufen wenn er das will.
Aus meiner Sicht wäre das die sauberste Lösung, da immer noch jeder seines eigenen Glückes Schmidt ist und niemand hinterher behaupten kann der andere verdiene mehr als ihm zusteht weil er keinen richtigen Beitrag leiste.
Wenn man in einer solchen Situation ein gemeinsamens Unternehmen gründet dann kann das ansonsten nur eine 50 - 50 Regelung geben, wobei ja Einnahmen die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt enstanden / fällig geworden / in Rechnung gestellt wurden außer Betracht bleiben können.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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