Provisionsänderung bei selbstständigen Handelsvertretern §84

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

Moderator: FDR-Team

sven1280
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 04.02.16, 10:21

Provisionsänderung bei selbstständigen Handelsvertretern §84

Beitrag von sven1280 »

Guten Tag,

eine Person ist seit Mitte 2013 als Handelsvertreter nach §84 bei einem Kabelnetzbetreiber beschäftigt. Überwiegender Inhalt dieser Tätigkeit ist die Vermittlung von Produkten an Privatkunden. Hierfür wird pro Vertrag eine einmalige Provision an den Handelsvertreter ausgezahlt. Zu Beginn der Tätigkeit wird dem Handelsvertreter eine Provisionsregelung mitgeteilt, welcher er mit Unterschrift des Handelsvertretervertrages akzeptiert. Nach ca. einem Jahr erhält der HV ein Schreiben, indem ihm mitgeteilt wird, dass im Rahmen von Produktveränderungen die Provisionen zu seinen Ungunsten angepasst werden. Ihm wird mitgeteilt, dass eine weitere Tätigkeit für das Unternehmen nicht möglich sei, wenn er dieses nicht akzeptiert. Des Weiteren wird er genötigt, eine Vereinbarung zu unterschreiben, die besagt, dass zukünftige Provisionsänderungen nicht mehr von ihm bestätigt werden müssen, sondern es genüge, wenn er diese per Mail mitgeteilt bekommt und innerhalb einer gewissen Frist nicht widerspricht.

Etwa ein Jahr später passiert das Gleiche noch einmal. Das Unternehmen strukturiert seine Produkte ein wenig um und verändert die Provisionierung, wieder zu Ungunsten des HV. Zwischenzeitlich wurde das Unternehmen für das der HV tätig ist von einem Mitbewerber übernommen und fünf Monate nach der letzten Änderung bekommt der HV schon wieder eine Information bezüglich einer Produktumstrukturierung und einer damit verbundenen Reduzierung seiner Bezüge. Das heißt, seit Aufnahme der Tätigkeit wurden die Provisionen drei Mal deutlich verändert, so dass der HV seit Aufnahme der Tätigkeit für die gleiche Arbeitsleistung ca. 40 Prozent weniger Provision erhält.

Der HV möchte dies nicht weiter hinnehmen und erwägt einen Widerspruch gegen die letzte Änderung. Da er grundsätzlich die Tätigkeit beibehalten möchte, weil er sich in den vergangenen Jahren einen großen Kundenstamm aufgebaut hat, möchte er aber grundsätzlich für den Kabelnetzbetreiber tätig bleiben.

Welche Konsequenzen sind bei einem Widerspruch zu erwarten. Welche Möglichkeiten hat der HV, wenn beispielsweise die Zusammenarbeit vonseiten des Kabelnetzbetreibers aufgrund des Widerspruchs beendet wird. Was passiert mit den vom HV eingereichten Verträgen, wenn der Änderung nicht zugestimmt wird.

Für hilfreiche Antworten im voraus vielen Dank...
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24604
Registriert: 07.06.05, 21:10

Re: Provisionsänderung bei selbstständigen Handelsvertretern

Beitrag von matthias. »

sven1280 hat geschrieben:
Welche Konsequenzen sind bei einem Widerspruch zu erwarten. Welche Möglichkeiten hat der HV, wenn beispielsweise die Zusammenarbeit vonseiten des Kabelnetzbetreibers aufgrund des Widerspruchs beendet wird. Was passiert mit den vom HV eingereichten Verträgen, wenn der Änderung nicht zugestimmt wird.

Für hilfreiche Antworten im voraus vielen Dank...
Dazu muss man vielleicht mal in seinem Vertrag schauen den man mit dem Auftraggeber hat.

Das wird man so allgemeingültig hier nicht beantworten können.

Die vereits eingereichten für die wird aber wohl die alten Provision gezahlt werden müssen, die Neuregelung wird ja durch den Widerspruch nicht gültig (so würde ich das zumindest verstehen).
sven1280
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 04.02.16, 10:21

Re: Provisionsänderung bei selbstständigen Handelsvertretern

Beitrag von sven1280 »

Hallo,

zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.

Im Vertrag steht hierzu lediglich, dass die Provisionsregelung in ihrer jeweils aktuellen Form Bestandteil des Vertrages ist. Darüber hinaus steht dort, das Änderungen an der Provisionsregelung in Schriftform erfolgen müssen. Dieser Passus wurde aber durch die Zustimmung, zukünftige Änderungen zu akzeptieren, sofern kein Widerspruch erfolgt geändert.
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24604
Registriert: 07.06.05, 21:10

Re: Provisionsänderung bei selbstständigen Handelsvertretern

Beitrag von matthias. »

Aber wie gesagt, wenn du Widerspruch einlegst gilt in meinen Augen die alte Regelung dann weiter. Dir wird dann aber wahrscheinlich gekündigt (mit der vereinbarten Frist).
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Provisionsänderung bei selbstständigen Handelsvertretern

Beitrag von SusanneBerlin »

Da ein selbständiger Handelsvertreter kein Arbeitnehmer ist, hat das mit Arbeitsrecht nichts zu tun. Ich werde eine Verschiebung anregen.
Grüße, Susanne
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen